Süddeutsche Zeitung

Anhebung in zwei Schritten:Kreisräte sollen mehr Geld bekommen

Ebersberger Strategieausschuss beschließt eine Erhöhung der Pauschalen für Teilnehmer an Sitzungen und deren Technik

Von Korbinian Eisenberger, Ebersberg

Die Ebersberger Kreisräte können sich künftig auf eine nicht unwesentliche Finanzspritze für ihre politische Ausrüstung einstellen. Einem Beschluss des Ebersberger Kreis- und Strategieausschusses nach, soll die sogenannte Technikpauschale von bisher 15 auf künftig 40 Euro pro Monat erhöht werden - also um 167 Prozent. Diese Pauschale erhalten all jene Kreisräte, die auf die postalische Zusenden der Unterlagen in Papierform verzichten und diese entweder selbst ausdrucken oder in digitaler Form - etwa auf einem Tablet - nutzen.

FDP-Kreisrat Alexander Müller sprach sich gegen die Höhe der Aufstockung aus, die halte er für "nicht angemessen". Letztlich beschloss der Kreis- und Strategie diese und weitere Erhöhungen bei nur einer Gegenstimme überdeutlich. Der Kreistag muss die Empfehlung des Ausschusses noch bestätigen, ehe die Erhöhungen in Kraft treten. Die 40 statt bisher 15 Euro monatlich würden dann rückwirkend mit Beginn der Wahlperiode im Mai 2020 ausgezahlt.

Das sogenannte Sitzungsgeld für Mitglieder des Ebersberger Kreisrats steht demnach vor einer Namensänderung. Künftig soll es als "Aufwandsentschädigung" definiert werden. Und es soll mehr werden. Der Empfehlung des Ausschusses nach soll die Aufwandsentschädigung von bisher 50 Euro auf 60 Euro pro Sitzung steigen, und zwar von 1. Januar 2023 an.

Deutlich mehr Geld sollen dem Beschluss nach künftig die Fraktionssprecher erhalten. Deren "Entschädigung" - wie es im Beschlussvorschlag bereits bezeichnet wurde - soll von bisher 30 Euro monatlich auf nun 75 Euro angehoben werden und damit um 150 Prozent steigen. Weitere zehn Euro statt bisher fünf Euro soll jedem Fraktionsmitglied als Pauschale für die Fraktions-Zugehörigkeit und -Arbeit gezahlt werden. Auch diese beiden Regelungen gelten - so sie denn vom Kreisrat bestätigt werden - rückwirkend von 1. Mai 2020 an.

Steigen sollen auch die Ersatzleistungen für die Kreisräte. Diese sollen rückwirkend zur im Mai begonnen Wahlperiode von bisher zwölf Euro auf nun 20 Euro angehoben werden. Weiter soll geregelt werden, dass die Entschädigung für im Kreistag vertretene Wahlvorschläge von fünf auf zehn Euro je Mitglied ansteigt. Die Mindestentschädigung soll entsprechend von 25 auf 30 Euro angehoben werden - auch hier rückwirkend ab Mai.

Die beiden letzten Bestimmungen in der Beschlussvorschlage sollen Nichtmitgliedern des Kreistags entgegenkommen. So sollen Ehrenamtliche, die nicht dem Gremium angehören, für ihre Tätigkeit während einer Sitzung rückwirkend zum Mai ein Sitzungsgeld von 50 Euro erhalten, dieses Sitzungsgeld wird offenbar auch weiter so und nicht Aufwandsentschädigung heißen.

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Quelle:
SZ vom 19.10.2020
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