GerichtsprozessCorona-Betrüger entgeht knapp dem Gefängnis

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Hotelbetreiber hatten es während der Pandemie sehr schwer. Finanzielle Unterstützung vom Staat gab es aber nur unter bestimmten Voraussetzungen.
Hotelbetreiber hatten es während der Pandemie sehr schwer. Finanzielle Unterstützung vom Staat gab es aber nur unter bestimmten Voraussetzungen. Alessandra Schellnegger
  • Ein Unternehmer beantragte 2020 Corona-Überbrückungshilfe von über 60.000 Euro für ein Hotel, das er bereits verkauft hatte.
  • Das Amtsgericht München verurteilte den Mann wegen Subventionsbetrugs zu neun Monaten Haft auf Bewährung.
  • Der Unternehmer muss die unrechtmäßig erhaltenen 50.000 Euro in monatlichen Raten von 2.000 Euro zurückzahlen.
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Ein Unternehmer aus dem Landkreis Ebersberg beantragt Überbrückungshilfe für ein Hotel, das er bereits verkauft hat. Das Amtsgericht München verurteilt ihn wegen schweren Subventionsbetrugs zu einer Bewährungsstrafe.

Von Anja Blum, München/Ebersberg

Für viele ist die Corona-Pandemie längst verblasst, doch die deutschen Gerichte sind nach wie vor mit der Aufarbeitung beschäftigt. Um die Härten der damaligen Auflagen zum Infektionsschutz abzufedern, hatte der Staat diverse Förderprogramme aufgelegt: Mit unbürokratischen, schnellen Zuschüssen sollten besonders betroffene Betriebe und Unternehmer vor dem Ruin bewahrt werden. Doch diese Angebote riefen reihenweise Betrüger auf den Plan. Einige von ihnen müssen sich jetzt vor den Gerichten der Republik verantworten.

So auch ein Unternehmer im Gastronomie- und Hotelgewerbe mit Geschäftssitz im Landkreis Ebersberg. Wie sich jetzt vor dem Amtsgericht München herausstellte, hatte er 2020 Corona-Hilfen für ein Hotel beantragt – das er zu diesem Zeitpunkt bereits verkauft hatte, und zwar an einen Wiesnwirt. Klingt absurd? Ja. Doch der Angeklagte und seine zwei Verteidiger hatten allerhand Ausreden parat.

Konkret ging es um eine sogenannte Überbrückungshilfe, die während der Pandemie mittleren und kleinen Unternehmen helfen sollte, liquide zu bleiben. Erstattet wurde hier ein Anteil der betrieblichen Fixkosten, abhängig vom Umsatzrückgang. Eine spätere Rückzahlung war grundsätzlich nicht vorgesehen. Ziel war es, die Existenzen der Betriebe langfristig zu sichern – weshalb in dem Antrag unter anderem abgefragt wurde, ob man dauerhaft wirtschaftlich am Markt tätig sein werde. „Und diese Angabe gehörte zu den subventionserheblichen Tatsachen“, erklärt die Staatsanwältin. Sprich: ohne Zukunftsperspektive kein Geld.

Der angeklagte Unternehmer stellte im September 2020 einen Antrag auf Überbrückungshilfe in Höhe von mehr als 60 000 Euro für sein Hotel – ohne auf den einige Wochen zuvor vollzogenen Immobilienverkauf hinzuweisen. Auch dass der Beherbergungsbetrieb Ende desselben Monats eingestellt würde, ließ er unerwähnt. Also bewilligte die zuständige Stelle einen Zuschuss in Höhe von 68 500 Euro. Den Großteil davon, nämlich 50 000 Euro, steckte der Unternehmer jedoch gar nicht in die zum Hotel gehörende GmbH, sondern überwies das Geld gleich an eine seiner anderen Firmen. „Zu Unrecht“, betont die Staatsanwältin.

Diese andere Firma habe zuvor finanziell ausgeholfen, als dem Hotel die Einnahmen weggebrochen seien, versucht der Geschäftsführer, die Überweisung zu rechtfertigen. Und auch den Vorwurf der fehlenden Zukunftsperspektive will er nicht gelten lassen: Er habe die Überbrückungshilfe gewissermaßen rückwirkend bekommen, für die Einbußen während dreier vergangener Monate. „Und die Zahlen waren alle korrekt.“ Außerdem habe er ja lediglich die Immobilie, bestehend aus Restaurant und Hotel, verkauft, die GmbH jedoch habe weiterexistiert. „Ich wollte damit ins Cateringgeschäft einsteigen, koreanisches Fast Food.“ Erst ein Jahr später habe er für diese Firma Insolvenz anmelden müssen, wegen eines anderen, verlorenen Prozesses.

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Was er denn mit dem Gewinn aus dem Immobilienverkauf, laut Angaben des Angeklagten immerhin rund 3,8 Millionen Euro, gemacht habe, will der Richter wissen. Davon habe er Schulden abbezahlt, erklärte der Unternehmer, denn damals habe keine seiner sechs Firmen Gewinn abgeworfen, ganz im Gegenteil. „Ich habe sogar 3,6 Millionen Eigenkapital verloren.“ Trotzdem hält der Mann weiter am Business fest: Momentan sei er Geschäftsführer von neun GmbHs. Mit welchem Erfolg bleibt fraglich. Als durchschnittliches Einkommen gibt der Angeklagte 5000 Euro brutto an.

Von seinen diversen Ausflüchten jedenfalls lässt sich das Gericht nicht überzeugen. Nach einem Rechtsgespräch räumt der Unternehmer daher die Vorwürfe ein. Im Gegenzug werden zwei kleinere Anklagepunkte – auch hier ging es um Corona-Soforthilfen für das bereits bankrotte Hotel – fallen gelassen. Doch allein mit dem anderen Antrag über mehr als 60 000 Euro habe er die unbürokratische Unterstützung schamlos ausgenutzt, sagt der Richter. „Wir haben hier einen besonders schweren Fall von Subventionsbetrug.“

Das Ergebnis ist eine Freiheitsstrafe von neun Monaten auf Bewährung. Außerdem muss der Unternehmer die unrechtmäßig erhaltenen 50 000 Euro zurückzahlen, die er in eine seiner anderen Firmen gesteckt hatte, in Raten von 2000 Euro monatlich. Komme er dem nicht nach, werde die Bewährung aufgehoben, warnte der Richter. Dann müsste der Mann ins Gefängnis.

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