Amtsgericht:Klage gegen die FDP scheitert

Ein Ebersberger Parteimitglied fordert, dass die Übertragung des Stimmrechts möglich sein muss - und will notfalls bis zum Bundesgerichtshof gehen

FDP Landesparteitag

Wer verhindert ist, darf bei Veranstaltungen der FDP auch nicht mitentscheiden. Dagegen will ein Ebersberger Parteimitglied vorgehen.

(Foto: Daniel Karmann/dpa)

Dieser Rechtsstreit hat das Potenzial, das deutsche Wahlrecht bei Kleinverbänden grundlegend zu verändern: FDP-Mitglied Klaus Haase hatte gegen den Ebersberger Ortsverband geklagt, weil er die Vorstandswahlen aus dem Jahr 2016 für unrechtmäßig hält. Zwar hat das Amtsgericht Ebersberg die Klage am Donnerstag abgewiesen, beendet dürfte die Sache damit aber noch nicht sein.

Haase hatte die Wahl angefochten, weil er der Meinung ist, die Einladung sei nicht ordnungsgemäß erfolgt. Zudem habe die Abstimmung an einem Wochentag stattgefunden, obwohl man in der Partei gewusst habe, dass seine Frau - ebenfalls Mitglied bei den Freien Demokraten - da keine Zeit habe. Eine daraufhin geforderte Übertragung des Stimmrechts lehnte der Ortsverband mit Verweis auf die eigene Satzung ab.

Dieser Argumentation folgte auch das Amtsgericht um Richter Markus Nikol. Weder die FDP-Landessatzung, noch das Parteiengesetz würden eine Stimmrechtsübertragung vorsehen. Erst bei Verbänden mit mehr als 250 Mitgliedern würde diese Möglichkeit bestehen, was aber auf die Ebersberger FDP nicht zutreffe, sagte der Amtsrichter. Auch sei es nicht ungewöhnlich, dass so eine Veranstaltung an einem Wochentag stattfinde. "Im Gegenteil, das ist sogar üblich. Es steht jedem frei, ob er dann hingeht oder nicht", so Nikol weiter. Das Gericht sehe "keine Regelungslücke", weshalb die Klage unbegründet sei.

Das letzte Wort ist wohl noch nicht gesprochen

Das sieht Klaus Haase anders. Er selbst war bei der Urteilsverkündung zwar nicht anwesend, auf Nachfrage deutete er aber an, dass das letzte Wort noch nicht gesprochen sei. "Ich werde mich juristisch beraten lassen, und wenn es auch nur die kleinste Aussicht auf Erfolg gibt, geht das bis zum Bundesgerichtshof." Er sei nicht etwa ein "Prozesshansel", sondern ihm gehe es dabei um die demokratischen Grundwerte.

Wer etwa bettlägerig sei oder - wie im Fall seiner Frau - bei einer Wahl beruflich verhindert, werde von der Ausübung seines Mitbestimmungsrechts ausgeschlossen. "Schon allein der demokratische Menschenverstand sagt doch, dass hier ein prinzipielles Recht verletzt wird", so Haase. Diese Lücke sei beim Verfassen des Parteiengesetzes übersehen worden und müsse dringend korrigiert werden. Und so kündigt Haase an: "Wir werden sehen, wie das Bundesverfassungsgericht dazu steht."

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