Süddeutsche Zeitung

Amtsgericht Ebersberg:Volksfestbesuch endet mit Prügelei

Drei Jugendliche müssen sich wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten

Von Daniela Gorgs, Ebersberg

Eine Prügelei zwischen betrunkenen Jugendlichen aufzuklären, ist für ein Amtsgericht keine leichte Aufgabe. Schon die Polizei hatte unmittelbar nach dem Vorfall Mühe herauszufinden, wer wen schlug, trat oder schubste. Zwei Gruppen Jugendlicher waren in einer Julinacht vergangenen Jahres am Markt Schwabener Bahnhof derart aneinandergeraten, dass die Polizei am Ende einen Nasenbeinbruch, Prellungen und Schürfwunden bei den etwa zehn deutlich angetrunkenen Beteiligten verzeichnete.

Jetzt müssen sich drei junge Männer, zwei 17-Jährige und ein 22-Jähriger, vor dem Jugendgericht in Ebersberg verantworten. Ihnen wird gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Laut der Anklage soll einer der 17-Jährigen einen anderen Jugendlichen mit Fäusten gegen Schulter und Gesicht traktiert haben. Er soll zugeschlagen haben, während der 22-Jährige das Opfer festhielt. Der andere 17-Jährige soll zur gleichen Zeit einem weiteren Jugendlichen mehrmals ein Bein gestellt und ihn geschubst haben. Die Staatsanwaltschaft wertet das als gemeinschaftliches Handeln. Zudem muss sich einer der 17-Jährigen wegen Schwarzfahrens in der S-Bahn verantworten.

Die Erinnerungslücken der sechs Zeugen, die gewürdigt werden müssen, sind groß. Die Jugendlichen hatten zuvor das Poinger Volksfest besucht. Von dort fuhren sie Mitternacht mit einem Bus nach Markt Schwaben, da die S-Bahn ausfiel. Die Busfahrt, so sind sich Zeugen wie Angeklagte einig, war der Auslöser für die Prügelei. Es sei voll im Bus gewesen, ein paar seien sehr laut gewesen und hätten damit andere verärgert. Ein 18-jähriger Zeuge sagt, er habe die Rumschreier gebeten, leiser zu sein. Kurz nach dem Ausstieg am Markt Schwabener Bahnhof erhielt er dafür die Rechnung. Der eine 17-jährige Angeklagte soll ihm ein Bein gestellt und ihn bedroht haben. Doch der verneint. "Das stimmt nicht." Auf die Frage des Vorsitzenden Richters Dieter Kaltbeitzer, ob er Alkohol getrunken hatte, antwortet der Angeklagte: "Nicht viel, drei oder vier Mass."

Nur halb so viel getrunken hatte der 22-jährige Angeklagte. Er spricht von einem Gerangel im Bus, die Jugendlichen hätten sich gegenseitig beleidigt. Nach dem Ausstieg sei der Streit handfest geworden. Er habe als Letzter den Bus verlassen und die Lage beruhigen wollen. Aus dem Augenwinkel habe er gesehen, wie ein Bekannter einen Faustschlag abbekam. Beherzt habe er den Malträtierten aus dem Gerangel weggezogen und dabei selbst einen Schlag an die Lippe eingesteckt. Der andere 17-jährige Angeklagte gibt zu, dass er jemandem einen Tritt in den Rücken versetzt habe. Doch sei auch er beleidigt und geschlagen worden. Sechs Zeugen werden gehört. Es fallen Sätze wie "die Fäuste flogen" und "da war Ramba Zamba" - doch keiner der Zeugen kann einen der Angeklagten eindeutig identifizieren.

Letztlich plädiert die Staatsanwältin dafür, den einen 17-Jährigen freizusprechen. Sein "Bein stellen und Schubsen" sei nicht nachzuweisen. Für sein mehrmaliges Schwarzfahren allerdings halte sie Sozialdienst für eine angemessene Strafe. Der 22-Jährige sei vollkommen frei von Schuld. Er habe das Opfer nicht festgehalten, damit der andere noch mal zutreten kann, sondern um es zu schützen. Den anderen 17-Jährigen, der zugab, dass er einem in den Rücken trat, möchte die Staatsanwältin mit einer Geldauflage von 200 Euro bestrafen. Genauso sieht es der Vorsitzende Richter. Kaltbeitzer verurteilt den einen 17-Jährigen, der bereits mehrere Vorstrafen hat, wegen Leistungserschleichung zu vier Tagen Sozialdienst. Den anderen 17-Jährigen verurteilt er wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Geldauflage von 200 Euro an die Brücke Ebersberg. Der 22-Jährige erhält einen Freispruch.

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SZ vom 13.08.2019
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