Süddeutsche Zeitung

Amtsgericht Ebersberg:Tod auf der Kreisstraße

Eine Autofahrerin übersieht einen Mann im Rollstuhl, der daraufhin stirbt. Die Frau wird wegen fahrlässiger Tötung verurteilt

Von Andreas Junkmann, Ebersberg

Als die junge Frau an einem Februartag vergangenen Jahres gegen Mittag in ihr Auto steigt, weiß sie noch nicht, dass sich ihr Leben in wenigen Minuten drastisch verändern wird. Kurze Zeit später sitzt die damals 19-Jährige aus dem Nachbarlandkreis Rosenheim blutend im geöffneten Kofferraum ihres zertrümmerten Wagens. Dieser steht am Straßenrand der Kreisstraße zwischen Steinhöring und Hohenlinden, Ersthelfer kümmern sich um die Fahrerin. Etwa zu der Zeit stirbt nur wenige Meter davon entfernt der Mann, den sie zuvor mit ihrem Auto erfasst hatte. Nun muss sich die heute 20-Jährige wegen fahrlässiger Tötung vor dem Ebersberger Jugendgericht verantworten.

In Tränen aufgelöst verfolgt die Angeklagte, was ihr von der Staatsanwältin vorgeworfen wird. Demnach war die junge Frau mit ihrem Auto als mittleres Fahrzeug einer Dreierkolonne auf besagter Straße unterwegs, als der vor ihr fahrende Wagen einen Rollstuhlfahrer überholt hat. Die Frau hingegen soll den Mann übersehen und ungebremst auf ihn aufgefahren sein. Der 73-Jährige sei dadurch gegen die Windschutzscheibe geprallt und 70 Meter nach vorne geschleudert worden, wobei er schwere Skelett-, Weichteil- und Organverletztungen erlitten habe und noch an der Unfallstelle verstarb.

Mit brüchiger Stimme versucht die Angeklagte Jugendrichter Dieter Kaltbeizer zu schildern, wie es zu dem Unfall kommen konnte. Viel kann sie jedoch nicht zur Aufklärung beitragen, ihre Erinnerung setze erst wieder ein, als es schon zu spät war, sagt die junge Frau vor Gericht. Nur so viel wisse sie noch: Sie sei wie jeden Tag auf dem Weg zu ihrer Arbeit am Münchner Flughafen gewesen, sei pünktlich losgefahren und habe keinen Zeitdruck gehabt. "Ich möchte mich bei den Angehörigen entschuldigen und mein Beileid aussprechen", bringt sie noch heraus, bevor ihr die Stimme komplett versagt und sie erneut in Tränen ausbricht.

Wie es zu dem schrecklichen Vorfall kommen konnte, klären schließlich eine Polizeibeamtin und vor allem der 48-jährige Fahrer des hinteren Wagens der Dreierkolonne auf. Dieser sagt im Zeugenstand, das ganz vorne fahrende Fahrzeug sei "ruckartig und ohne zu blinken" ausgeschert. Den Rollstuhlfahrer habe er selbst erst wahrgenommen, als er ihn gegen die Windschutzscheibe der Angeklagten hat prallen sehen. "Dann ist mir erst klar geworden, warum das Auto überhaupt ausgewichen ist", so der Zeuge. Am Fahrstil der jungen Frau habe er keine Auffälligkeiten feststellen können, auch sei der Abstand zwischen den Fahrzeugen nicht zu gering gewesen.

Er selbst sei nach dem Unfall sofort ausgestiegen und habe sich um die Verletzten gekümmert. Da schwante der Angeklagten offenbar schon Böses: "Als ich sie gefragt habe, wie es ihr geht, war sie sehr aufgelöst. Sie hat zu mir so etwas gesagt wie, sie wisse nicht, wie sie mit dieser Schuld weiterleben soll."

Dass Schuld hier das Stichwort ist, zeigt sich schließlich im Sachbericht des Verkehrsgutachters. Denn dieser ergibt, dass der Zusammenstoß tatsächlich zu vermeiden gewesen wäre. Seinen Berechnung zufolge habe die Angeklagte den Rollstuhlfahrer nach Ausscheren des vor ihr fahrenden Wagens in einem Abstand zwischen 69 und 83 Metern gesehen. Im Klartext bedeutet das eine Reaktionszeit von dreieinhalb Sekunden, in der die junge Frau entweder bremsen oder ausweichen hätte können.

Ein Umstand, den auch Dieter Kaltbeitzer für unentschuldbar hält. "Hier liegt eine ganz deutliche Reaktionsverzögerung vor." Die einzige Erklärung für den Unfall sei, dass die Fahrerin unaufmerksam war, so der Richter. Er verurteilt sie deshalb wegen fahrlässiger Tötung nach Jugendstrafrecht zu acht Tagen sozialer Arbeit und erlegt ihr ein dreimonatiges Fahrverbot auf. Außerdem muss die junge Frau ein Fahrsicherheitstraining absolvieren. Die eigentliche Strafe verbüßt die 20-Jährige aber ohnehin bereits seit einem Jahr, wie sie zum Abschluss der Verhandlung sagt: "Ich leide jeden Tag darunter. Ich wünschte, ich könnte es ungeschehen machen, aber das kann ich nicht."

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SZ vom 27.02.2020
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