Amtsgericht Ebersberg:Rosenkrieg 2.0

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Eine Beleidigung seiner Ex-Frau per SMS kommt einen 59-Jährigen teuer zu stehen. Der Verteidiger sieht nur einen Teil der Schuld bei seinem Mandanten.

Von Wieland Bögel

Briefe voller Herz, Schmerz und Gefühl sind zu Beginn einer Liebesbeziehung nicht ungewöhnlich. Nicht ungewöhnlich sind emotionale Briefe auch, wenn sich die Beziehung irgendwann dem Ende zuneigt. Allerdings steht dann weniger Herz als vielmehr Schmerz im Vordergrund. So wie im Falle eines 59-Jährigen aus dem westlichen Landkreis. "Sag deiner geldgierigen Tante, sie soll ihre Sachen abholen und sich nie mehr blicken lassen", schrieb der Mann per SMS an die Nichte seiner Ex-Frau. Weil er diese ohnehin nicht gerade höflichen Aufforderung auch noch mit der Formulierung "die Schlampe" garnierte, wurde er wegen Beleidigung angezeigt.

Per Strafbefehl verurteilte das Amtsgericht den Geschäftsführer einer Baufirma daraufhin zu einer Geldstrafe von 1350 Euro. Dies wollte der Mann nicht auf sich sitzen lassen und legte Einspruch dagegen ein, weshalb der Fall nun vor dem Amtsgericht verhandelt wurde. Dass er seine Frau per SMS beleidigt habe, räumte der Angeklagte über seinen Verteidiger unumwunden ein. Der Advokat betonte aber auch, dass sein Mandant zu den unschönen Äußerungen praktisch provoziert worden sei. Denn auch seitens der Ex-Frau seien Ausdrücke wie die nun angeklagten keine Seltenheit. Sein Mandant habe lediglich auf eine Gegenanzeige verzichtet, da er einige der unfreundlichen Textnachrichten bereits gelöscht habe.

Das Verhältnis der früheren Ehepartner schilderte der Anwalt mit den Worten: "Die schenken sich nichts, das ist wie im Kindergarten." Die nun verhandelte Anzeige sei im Grunde nur die Begleitmusik zu einem schon lange anhaltenden Streit. Dieser schien mit der Trennung vor einigen Jahren zunächst beendet, die Ex-Ehepartner zogen kurze Zeit danach wieder zusammen und machten gemeinsam Urlaub.

Doch wenig später war es mit dem zweiten Ehe-Frühling schon wieder vorbei: Er bezichtigte sie der Untreue, sie konterte mit einer zivilrechtlichen Klage auf Herausgabe ihres Eigentums. Dabei gehe es eher "um lächerliche Summen", fand der Verteidiger, etwa die Aushändigung von Putzmitteln. Involviert in den Streit waren zunehmend auch verschiedene Verwandte der früheren Eheleute, beispielsweise etwa die Nichte der Frau.

"Was hätten Sie denn getan?", fragte der Angeklagte. "Man macht alles, wird nur hintergangen und dann kommen so hirnverbrannte Forderungen wie die Rückgabe von Putzmitteln." Er habe sich aber bereits schriftlich bei seiner Frau entschuldigt, sagt der 59-Jährige. Sein Anwalt schlug darum vor, das Verfahren gegen Auflagen wie die Zahlung eines Schmerzensgeldes einzustellen.

Sie könne den Unmut des Angeklagten "menschlich gut nachvollziehen", sagte Richterin Susanne Strubl. Grundsätzlich sei sie ohnehin der Meinung, dass solche Ehestreitigkeiten eigentlich nicht unbedingt vor Gericht enden müssten. Nicht jedoch im Falle des Angeklagten, der ein veritables Vorstrafenregister aufweist. Insgesamt 24 Mal ist er bereits verurteilt worden, vier Mal davon wegen Beleidigung. Angesichts dessen sei die im Strafbefehl geforderte Summe "schon eher ein Schnäppchen", fand die Richterin. Nach einem kurzem Gespräch mit seinem Verteidiger zog der Angeklagte seinen Einspruch zurück.

© SZ vom 27.06.2014 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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