Süddeutsche Zeitung

Amtsgericht Ebersberg:Reise nach Absurdistan

Obwohl er ein parkendes Auto gar nicht beschädigt haben konnte, steht ein Familienvater wegen Fahrerflucht vor Gericht. Denn ein Gutachten belastet ihn.

Anja Blum

Einer Reise nach Absurdistan hat eine Verhandlung vor dem Ebersberger Amtsgericht am Donnerstag geglichen: Ein Familienvater aus Vaterstetten war der Fahrerflucht angeklagt - obwohl die Polizei kurz nach der vermeintlichen Tat festgestellt hatte, dass das beschädigte Fahrzeug nicht von dessen BMW angefahren worden sein konnte.

An dem "Verursacher"-Auto sei keinerlei Abrieb zu erkennen, schrieb ein Vaterstettener Beamter damals, im Winter 2009. Ganz im Gegenteil: Selbst die Salz- und Staubschicht auf dem dunklen Lack sei intakt und zeige keine Wischspuren. "Das ist schon kurios", sagte Richter Peter Hayler zu Beginn der Verhandlung.

Laut Anklage sollte der heute 37-jährige Vaterstettener beim Ausparken auf dem Sparkassenplatz in Ebersberg einen roten Golf angefahren und dann das Weite gesucht haben. Es sei ein Schaden in Höhe von 700 Euro entstanden. Ein Zeuge aus Ebersberg gab an, zum fraglichen Zeitpunkt ein knirschendes Geräusch gehört und den BMW wegfahren gesehen zu haben. "Ich habe mir gleich die Nummer gemerkt und dann den Golf angeschaut", sagte er vor Gericht.

Es sei eine etwa 25 Zentimeter lange Schleifspur und eine leichte Delle zu sehen gewesen. Der Hausmeister der Sparkasse, dem das Fahrzeug gehörte, habe gleich bestätigt, dass der Schaden neu sei.

Der Angeklagte berichtete, dass er am selben Tag, nachdem er von dem Verdacht auf Fahrerflucht erfahren habe, zur Polizei in Vaterstetten gefahren sei. "Ich wollte das so schnell wie möglich aus der Welt schaffen." Der zuständige Polizist sei anfangs skeptisch gewesen, habe ihm aber nach gründlicher Inspektion des BMW geraten, den Schaden nicht zu übernehmen: "Sie sind das nicht gewesen."

Das Gutachten wird revidiert

Trotzdem hatte es die Staatsanwaltschaft II in München zu einer Anklage kommen lassen. Die Grundlage dafür schuf ein Gutachter, der eine Kollision der zwei Autos zunächst für möglich erklärte. In seiner ersten Untersuchung sprach er von dunklen Lackresten an dem beschädigten Wagen.

Vom Gericht auf den Umstand hingewiesen, dass das Fahrzeug des Angeklagten jedoch keine Spuren am Lack aufweise, stellte er in einem ergänzenden Gutachten nur noch fest, dass die Höhe der Stoßstange zur Höhe des Schadens passe, der entsprechende Unfall also in Form eines stumpfen Anstoßes passiert sein könnte.

Vor Gericht allerdings kam der Gutachter dann doch noch zu einer anderen Einschätzung: Die vom Zeugen beschriebene Schleifspur mache die Annahme eines stumpfen Anstoßes zunichte; am verursachenden Fahrzeug hätten auf jeden Fall Abriebspuren zu sehen sein müssen. "Ich muss mein Gutachten revidieren, die Kollision kann nicht nachgewiesen werden."

Richter Peter Hayler bedauerte letztendlich, dass die Wahrheitsfindung in dieser Angelegenheit so lange gedauert habe.

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SZ vom 08.10.2010/isa/tob
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