Falls es sich noch nicht herumgesprochen haben sollte: Wer plant, etwas zu stehlen, sollte seine eigenen Taschen davor noch einmal gründlich durchsuchen. Nicht, dass sich darin ein kleines Messer, eine Schere oder ein anderer Gegenstand befindet, der im juristischen Sinne als Waffe gelten könnte. Ein Diebstahl mit einer solchen im Gepäck nämlich wird gleich ganz anders geahndet als einer ohne – egal, ob der Räuber vorhatte, die Waffe zu verwenden, oder nicht. Das hat nun eine Verhandlung vor dem Ebersberger Amtsgericht mal wieder gezeigt.
Amtsgericht Ebersberg:Coup an der Kasse fliegt auf
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In einem Baumarkt machen ein Handwerker und ein Mitarbeiter gemeinsame Sache: Sie versuchen, einen Einkaufswagen mit Waren im Wert von 1800 Euro zu stehlen.
Von Anja Blum, Ebersberg

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