Amtsgericht Ebersberg:"Party, mehr sage ich dazu nicht"

Ein 31-Jähriger aus dem nördlichen Landkreis Ebersberg wird vom Amtsgericht wegen Drogenhandel verurteilt

Von Merlin Wassermann, Ebersberg

Da hatte sich der 31-Jährige ein ordentliches Lager angelegt. Jedenfalls sind die knapp über 100 Gramm Marihuana, die im Februar von der Polizei in dessen Wohnung im nördlichen Landkreis aufgefunden worden waren, nach dem Betäubungsmittelgesetz fast das doppelte einer "nur geringen Menge". Zwar betonte der angeklagte Maschinenanlagenführer im Prozess vor dem Amtsgericht nun, dass ein Teil des Rauschmittels auch für den Eigenbedarf ausgelegt sei, der tatsächlich auch nicht ohne ist: Seit fast acht Jahren rauche er nun schon etwa fünf bis zehn Gramm die Woche. Grund hierfür, so der Angeklagte, sei insbesondere der Schichtdienst, den er seit nunmehr zehn Jahre ausübe und die daraus resultierenden Schlafstörungen.

Doch von Anfang an war klar, dass nicht nur der Besitz, sondern auch der Handel mit dem Rauschmittel stattgefunden hatte - bei 100 Gramm im Küchenschrank und 900 Euro in Bar direkt daneben keine große Überraschung. So klar die Beweislage war, so geständig und kooperativ war der Angeklagte, und das schon auffallend früh. Ins Netz gegangen war er einer zivilen Polizeistreife im Landkreisnorden, die an einem dortigen Friedhof Marihuanageruch wahrgenommen hatte. Da sie es als unwahrscheinlich erachtete, dass ausgerechnet an diesem Februartag die Toten auferstanden waren und zur Feier des Tages ein bisschen kiffen wollten, kamen stattdessen nur die beiden Männer in Frage, die - weit und breit als einzige - an der Friedhofsmauer lehnten.

Da der Joint in Griffweite lag, war leugnen zwecklos und der Angeklagte ging sogar so weit, seinen Besitz der besagten 100 Gramm zu gestehen und die Beamten in seine Wohnung einzuladen - also einer freiwilligen Wohnungssichtung zuzustimmen. Statt Pizza und Bier brachte die Polizei jedoch dennoch lieber vorsichtshalber einen Spürhund mit, der aber keine weiteren geheimen Verstecke ausfindig machen konnte.

Vollständig aufrichtig war der Angeklagte, der wegen Drogenbesitz und Körperverletzung in einem Fall vorbestraft ist, jedoch auch nicht. Neben einigen Verwirrungen über die Anzahl von eigenen Dealern und Kunden, hatte die toxikologische Untersuchung einer Haarprobe auch Spuren von Kokain und Amphetaminen zutage befördert - obwohl der Mann zuvor angegeben hatte, lediglich Marihuana zu konsumieren. Mit den Beweisen konfrontiert, gab er schließlich an: "Party, mehr sage ich dazu nicht."

Nach einer durch Richter Markus Nikol beinahe schon verordneten Bedenkzeit und Aussprache mit dem Verteidiger, sagte der Angeklagte dann doch noch etwas dazu. Er habe auf einer Silvesterparty beide anderen Mittel ausprobiert, sie haben ihm aber "nicht getaugt". Die mahnende Nachfrage des Richters: "Einmal und nie wieder also?" "Genau."

Aufgrund der eindeutigen Beweislage und der Kooperation des Angeklagten war ein Urteil dann auch schnell gefunden: ein Jahr und acht Monate, auf Bewährung und damit sechs Monate über und zwei Monate unter den geforderten Zeiten der Anklage und Verteidigung. Darüber hinaus muss der Angeklagte 2000 Euro an die Suchtberatung Grafing spenden sowie die Kosten des Verfahrens übernehmen - soweit so normal. Teil der Auflagen sind darüberhinaus, dass der Angeklagte die Therapie, die er mittlerweile begonnen hat, nicht gegen ärztlichen Rat beenden darf sowie sich mehrere Male einem Drogenscreening unterziehen muss.

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