Dass die Deutschen es sich mit der Mülltrennung nicht immer ganz einfach machen, weiß jeder, der schon einmal ratlos mit einem fettigen Pizzakarton vor den Mülleimern des eigenen Hauses stand und sich gefragt hat: Ist das noch Pappe oder schon Restmüll? Doch während eine Fehlentscheidung bei dieser Frage meist keine rechtlichen Konsequenzen nach sich zieht, sieht es in anderen Bereichen der Abfallwirtschaft deutlich strenger aus. Das musste nun ein Rentner aus dem Landkreis Rosenheim erfahren, der wegen der „illegalen Verbringung gefährlicher und nicht gefährlicher Abfälle“ am Donnerstag vor dem Amtsgericht Ebersberg stand.
Der 70-Jährige verdient sich als selbständiger Altwarenhändler etwas zu seiner Rente dazu, handelte nach eigenen Angaben vor allem mit Elektrogeräten. Einige dieser Geräte wollte er nach Nigeria verschiffen, dafür hatte er einen Container nach Aßling bestellt und dort die Geräte eingeladen. Das Problem: In diesem Container befanden sich am Ende mehrere alte Autos, mehr als 1000 alte Autoreifen, Kompressoren mit verbotenen Kältemitteln, zwei Verbrennungsmotoren, etwa 250 Bau- und Handwerksmaschinen, 300 Büro- und Multimediageräte und mehr als 1000 Küchengeräte. Für die gesamte Ladung waren keine Prüfsiegel oder Gutachten vorhanden. Die Staatsanwaltschaft stufte den Inhalt des Containers als Abfall ein, der somit ohne die entsprechende Genehmigung nach Nigeria ausgeführt werden sollte.
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In einem Fall von häuslicher Gewalt kann das Gericht nur einen Teil der Vorwürfe zweifelsfrei klären. Der Verteidiger unterstellt der Ex-Frau Kalkül.
Die meisten Inhalte des Containers würden dem Rentner gar nicht gehören, erklärte dessen Verteidiger. Für seine eigenen Geräte habe dieser außerdem eine Prüfung vorgenommen, er sei deshalb davon ausgegangen, alle nötigen Auflagen erfüllt zu haben. Der Angeklagte selbst betonte immer wieder, er habe den Container lediglich im Auftrag für einen Geschäftspartner in Lagos bestellt, andere Leute hätten ihn mitbenutzt. Doch diese Ausflüchte ließ der Vorsitzende Richter Frank Gellhaus nicht durchgehen: „Wenn Sie einen Vertrag unterschreiben, sind Sie verantwortlich dafür, wie der Container beladen wird.“ Zumal dies nicht der erste Vorfall dieser Art gewesen sei: „Sie sind ja abfallrechtlich kein unbeschriebenes Blatt.“ Bereits mehrfach war der 70-Jährige in der Vergangenheit auffällig geworden, unter anderem wegen Fahrerflucht, Diebstahl, Falschaussage – und auch mehrmals wegen Abfalldelikten, zuletzt im Jahr 2022.
Dank eines Geständnisses verhängt das Gericht nur eine Bewährungsstrafe – zum letzten Mal
Halbherzig versuchte der Angeklagte noch, den Richter davon zu überzeugen, dass die Inhalte des Containers doch gar keine Abfälle seien. „Gut“, beurteilte er den Zustand eines VW-Golfs auf einem Foto, auf dem das Auto mit platten Reifen und fehlender Fensterscheibe zu sehen ist, bis obenhin beladen mit Elektrogeräten. „Meinen Sie, der fährt noch, wenn man den in Lagos auslädt?“, erwiderte Richter Gellhaus daraufhin nur, eine Frage, die sich beim Blick auf das Foto von selbst beantwortete.
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Der Verteidiger sah schnell ein, dass sein Mandant wohl nicht mit einem Freispruch aus der Sache herauskommen würde und änderte seine Strategie. Im Gegenzug für eine geringe Strafe seien er und der Angeklagte bereit, den Tatverhalt einzugestehen. Nach einem kurzen Gespräch zwischen Verteidigung, Staatsanwaltschaft und Gericht stimmten die Anwesenden dem Vorschlag zu, sodass das Verfahren abgekürzt werden konnte. Der einzige geladene Zeuge wurde unverrichteter Dinge nach Hause geschickt.
Das Gericht verurteilte den Angeklagten zu sechs Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung, außerdem muss er eine Geldzahlung in Höhe von 1000 Euro zugunsten der Hospizinsel in Glonn leisten. Aufgrund seines geringen Einkommens darf er die Strafe in Raten abzahlen. „Es ist keine Lösung, Sachen, die hier nicht mehr gebraucht werden und die gefährlich für die Umwelt sind, nach Nigeria zu verschiffen“, so Richter Gellhaus. „Das sind keine Kavaliersdelikte. Ich hoffe, dass sie jetzt beruflich die richtigen Konsequenzen gezogen haben.“ Dem Angeklagten machte er deutlich, dass diese Bewährungsstrafe seine letzte Chance sei. Sollte er noch einmal in irgendeiner Art und Weise auffällig werden, werde die Strafe nicht so milde ausfallen: „Sie müssen dann ins Gefängnis.“