Die Sekunden auf dem Bildschirmdisplay ticken dahin, eine Minute vergeht, eine zweite. Das junge Mädchen, das in der Mitte des grünen Sofas sitzt, blickt nach unten, zieht die Schultern hoch, macht sich klein. So lange schweigt die junge Frau, dass irgendwann ihr Gesprächspartner nachhakt: Was denn ihr Stiefvater konkret mit ihr angestellt habe, fragt die Stimme aus dem Off. Langsam und stockend, mit vielen Pausen, erzählt das Mädchen dann doch: von sexuellen Handlungen beim Filmabend daheim auf dem Sofa, in einer S-Bahn-Unterführung, bei einem Besuch bei der Arbeit des Stiefvaters.
Wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen – insgesamt geht es um fünf konkrete Fälle – muss sich jetzt der Stiefvater des Mädchens vor dem Ebersberger Schöffengericht verantworten. Noch bevor die junge Frau persönlich auf dem Zeugenstuhl Platz nimmt, zeigt Richter Frank Gellhaus das Video der ermittlungsrichterlichen Vernehmung des Mädchens in voller Länge. Das Gespräch wurde vor gut einem Jahr geführt, ein paar Wochen, nachdem die Stieftochter Anzeige erstattet hatte.

Stressreduzierung:„Eine positive Haltung entsteht nicht von heute auf morgen“
Früher war Sebastian Hallmann Leistungssportler, heute ist er Coach, Personal Trainer und Fachmann für betriebliches Gesundheitsmanagement – und hat gemeinsam mit seiner Frau Sandra Mastropietro das Buch „Stärker als der Stress“ geschrieben. Seine Tipps lassen sich beim Sport wie im Arbeitsalltag anwenden.
Bei der ergänzenden Vernehmung vor dem Ebersberger Amtsgericht geht es allerdings dann nicht darum, Lücken in der Aussage zu füllen oder den zeitlichen Ablauf klarzustellen. „Es kam nie zu sexuellen Handlungen, alles war frei erfunden“, sagt die junge Frau, nachdem sie ihre Personalien genannt hat. Sie habe aus Rache gehandelt, weil sie nicht nach Italien in den Familienurlaub mitfahren durfte und ihr auch nicht erlaubt wurde, aus der Jugendhilfe-Einrichtung, in der sie damals lebte, nach Hause in den Landkreis Ebersberg zurückzukehren. Ein letztes Mal fragt der Richter nach, geht der Reihe nach alle Fälle noch einmal durch, die in der Anklageschrift aufgelistet sind: „Die Geschichten stimmen alle nicht“, sagt die Zeugin.
Der Angeklagte hob Nacktfotos seiner Stieftochter auf
Auch der Angeklagte hatte zuvor die Vorwürfe zurückgewiesen, bis auf die, die man ihm zweifelsfrei nachweisen konnte: nämlich, dass er Nacktfotos und Videos seiner Stieftochter besessen hatte. Sie selbst hatte sie ihm zugeschickt. Er habe sie aber nur aufgehoben, um sie als mögliche Beweise zu sichern, erklärte der Angeklagte. Eine seltsame Begründung, merkte der Richter an, vor allem, weil der Angeklagte sich selbst die Dateien mit einem Herzchen oder dem Wort „Hübsch“ im Betreff weitergeleitet hatte.
Auch mehr als problematische Whatsapp-Chats mit der Stieftochter haben sich erhalten. Sie waren laut Aussage des Angeklagten zum Teil aus Versehen an die Stieftochter statt an die Ehefrau gegangen. Es gibt sogar eine explizite Nachfrage der Mutter an ihre Tochter, ob sie sich Sex mit ihr und ihrem Mann oder eben „nur mit Papa“ vorstellen könne. Heute erklärt das die ganze Familie damit, dass es sich um einen „Test“ gehandelt habe, um herauszufinden, wie es mit den Gefühlen und Neigungen der Jugendlichen stehe.
Was auch ein Licht auf die generell schwierigen Familienverhältnisse und die unguten emotionalen Bande untereinander wirft. Insbesondere die Stieftochter hat trotz ihrer Jugend schon viele Härten erlebt. Viele Lebensjahre verbrachte sie in Einrichtungen der Jugendhilfe, einige Monate sogar in einer Obdachlosenunterkunft. Das Zusammenleben mit dem Stiefvater, der Mutter und den Stiefgeschwistern war für sie wohl die heilste Welt, die sie jemals erlebt hat, „er hat mir gezeigt, was Familie ist“, sagt sie einmal in ihrer Videovernehmung. Mehrmals erklärt sie dabei, dass sie Angst habe, dass der Stiefvater die Mutter wegen ihrer Anschuldigungen verlassen könnte und die Stiefgeschwister dann wie sie ins Heim müssten. Auch sei sie zeitweise ein bisschen in ihren Stiefvater verliebt gewesen.
Der Richter spricht von einer „Tragödie“
Nach ihrer Anzeige bei der Polizei legte die junge Frau einen veritablen Schlingerkurs hin. Erst gab es den Versuch, die Anzeige zurückzuziehen, dann gab es einen Rücktritt vom Rücktritt. Nach der Videovernehmung schrieb das Mädchen Briefe an den Ermittlungsrichter und ihren Stiefvater, in denen sie ihre Anschuldigungen zurücknahm. Bei der Psychologin schien durch, dass doch etwas dran sein könnte. Die junge Frau selbst gab an, sie sei in ihrer Jugendhilfeeinrichtung von einer Freundin genötigt worden, die Vorwürfe zu erheben, um mit den anderen missbrauchten Mädchen mithalten zu können.
Was aber nun tatsächlich passiert ist und wann die junge Frau gelogen hat – bei ihren Vorwürfen gegen den Stiefvater oder als sie die Vorwürfe zurücknahm – das lässt sich vor Gericht nicht herausfinden. Richter Frank Gellhaus spricht von einer „Tragödie“: Entweder sei es jetzt so, dass die Familie damit klarkommen müsse, dass die Tochter zu Unrecht schwerste Vorwürfe gegen den Stiefvater erhoben habe, die ihn hätten ins Gefängnis bringen können. Oder an den Vorwürfen sei doch was dran gewesen und die Stieftochter müsse weiter mit ihrem Peiniger zusammenleben. Eine Vorstellung, die noch schwerer zu ertragen sei, sagt Frank Gellhaus. „In dubio pro reo“ spricht das Gericht den Angeklagten in den Missbrauchsfällen frei, so hatten es auch Staatsanwalt und Verteidigerin vorher beantragt. Für den Besitz der jugendpornografischen Dateien wird der Angeklagte zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen von 60 Euro verurteilt.
Für die junge Frau ist die Sache mit dem Urteil nicht abgeschlossen: Weil sie selbst nun sagt, dass sie ihren Stiefvater zu Unrecht beschuldigt hat, könnte das für sie strafrechtliche Folgen haben.

