Sie war Täterin und Opfer zugleich: Aus Liebe zu einem Mann, den sie übers Internet kennengelernt hatte, hat eine Bankberaterin mehr als eine halbe Million Euro überwiesen – allerdings nicht von ihrem eigenen Konto, sondern von dem eines langjährigen Kunden, mit dem sie auch persönlich befreundet war. Nun musste sich die heute 62-Jährige vor dem Ebersberger Amtsgericht für acht Fälle von Untreue verantworten. Dort bekam sie zwar ihre Strafe, aber auch etwas Mitgefühl: Sie sei Opfer einer „perfiden Betrugsmasche“ geworden, sagte Richter Frank Gellhaus, der sehr bedauerte, dass in solchen Fällen fast nie diejenigen vor Gericht landen, die mit dieser miesen Masche reich werden.
Angefangen hatte alles im Sommer 2023, als die Frau über ein Datingportal auf einen attraktiven, eloquenten Herren stieß, der vorgab, aus der Stuttgarter Gegend zu stammen und Solarpaneele zu vertreiben. Erst chattete man ein bisschen im Datingportal, dann wechselte man zu Whatsapp, telefonierte irgendwann auch, „stundenlang, nächtelang“, wie die Frau im Gerichtssaal erzählte. Doch dann geriet Karl, wie sich der Mann nannte, in eine knifflige Lage: Bei der Auslieferung von Paneelen aus China nach Amsterdam habe etwas nicht geklappt, er müsse eine Vertragsstrafe zahlen, ließ er seine Internet-Freundin wissen und schickte gleich eine Bitte hinterher: Ob sie ihm wohl mit Geld aushelfen könne – nur für vier Wochen?
Geld hatte die damals 60-Jährige aber selbst nicht, sondern vor allem Schulden aus einer vorangegangenen Ehe. Sie nahm zwar einen Kredit in Höhe von 8000 Euro auf, doch das reichte nicht – weshalb sie an einen Kunden herantrat, mit dem sie auch befreundet war, und ihn überredete, 85 000 Euro zur Verfügung zu stellen. Die Frau hatte zuvor vertrauensvoll mit dem älteren Herrn zusammengearbeitet, daher verfügte sie über Blankoüberweisungen mit seiner Unterschrift.
Wie es danach weiterging, darüber gibt es unterschiedliche Versionen. Klar ist noch, dass „Karl“ immer wieder Geld brauchte und die 60-Jährige letztlich insgesamt 515 000 Euro vom Konto ihres Kunden an ihn beziehungsweise Banken in den USA und Großbritannien überwies, in der Anklage ging es nur um 430 000 Euro. Sie unterstrich vor Gericht, sie habe den Kontoinhaber vor jeder Transaktion erneut informiert und gefragt. Er selbst sagte, er habe nur die erste Geldsendung erlaubt und sei auf die weiteren Zahlungen erst bei einem verspäteten Blick auf die Kontoauszüge aufmerksam geworden.
„Ich war in einer Blase, in der es nur ihn und mich gab“
Zurückgezahlt wurde das Geld jedenfalls nie, auch „Karl“ existiert nicht. Seine Handynummer wies auf eine IP-Adresse in Ghana, sein Ausweis, den er seiner Internet-Freundin einmal schickte, war gefälscht, und noch dazu sehr schlecht. Richter Frank Gellhaus wies darauf hin, dass man doch beim ersten Blick auf die Unterschrift sehe, dass diese nichts mit dem Namen auf dem Dokument zu tun habe. Die 62-Jährige schien vor Gericht selbst kaum fassen zu können, dass sie auf den Betrüger hereingefallen war. „Glauben Sie mir, zu diesem Zeitpunkt war das alles für mich realistisch nachvollziehbar“, sagte die Frau. Der Mann habe mit ihr über eine gemeinsame Zukunft gesprochen, ihr immer wieder Bilder geschickt, von der Tochter erzählt. „Man will das in dem Augenblick glauben. Ich war in einer Blase, in der es nur mich und ihn gab.“
Irgendwann kam das Verhalten von „Karl“ doch auch der Bankberaterin „spanisch vor“, wie sie sagte. Sie zog selbst die Notbremse und erzählte ihrem Vorgesetzten von den Überweisungen, wenn sie auch zunächst ihre eigene Rolle herunterspielte. Anfang 2024 war alles zu Ende. Für den geschröpften Kunden ging die Sache halbwegs glimpflich aus: Einen Großteil der verlorenen Summe hat er von der Bank zurückbekommen, einen Teil wird die Angeklagte zeitnah zurückzahlen; eine entsprechende Vereinbarung hatte ihr Verteidiger bereits vor der Sitzung mit dem Geschädigten ausgehandelt.
„Mach dir keine Sorgen“, tröstet das Opfer die Frau
Niemals habe sie irgendwem Schaden zufügen wollen, beteuerte die Frau, schon gar nicht ihrem befreundeten Kunden. Im Gerichtssaal entschuldigte sie sich bei dem Herrn, der als Zeuge gekommen war. Dieser nahm die Entschuldigung auch an und tröstete die Angeklagte: „Ich habe nichts gegen dich, mach dir keine Sorgen.“
Doch dass das weitere Leben der Frau sorgenfrei bleiben wird, davon ist eher nicht auszugehen: Zu den ohnehin vorhandenen hohen Schulden werden mutmaßlich noch weitere dazu kommen, denn in einem anderen Prozess bemüht sich derzeit die Bank, sich das verlorene Geld von der früheren Mitarbeiterin zurückzuholen.
Immerhin aber muss die 62-Jährige nicht ins Gefängnis. Das Schöffengericht unter Vorsitz von Frank Gellhaus verurteilte sie zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und acht Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Dabei wurde berücksichtigt, dass die Frau aufgrund einer bipolaren Störung während der Taten möglicherweise vermindert schuldfähig war – entsprechend hatte sich ein Fachmann von der Inn-Salzach-Klinik geäußert, wo sie seit Langem in Behandlung ist. Strafmindernd wurden zudem das Geständnis, die Entschuldigung und die Tatsache gewertet, dass die Angeklagte sich nicht selbst bereichern wollte.
Auch ihren Job hatte die 62-Jährige verloren, inzwischen aber einen neuen gefunden. Dass sie in dieser Rolle zur Wiederholungstäterin werden könnte, davon ging das Gericht auch angesichts der Einschätzung des Sachverständigen nicht aus. Er erwarte, so der Richter, dass sich die Angeklagte das Urteil als Warnung dienen lasse – und sich vielleicht andere von dem Beispiel abschrecken lassen.


