Süddeutsche Zeitung

Amtsgericht Ebersberg:Lohnende Entschuldigung

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Dank Täter-Opfer-Ausgleich bekommt ein junger Schläger vom Amtsgericht Ebersberg eine milde Strafe

Von Wieland Bögel, Ebersberg

Der Wert einer Entschuldigung ist meist ein eher ideeller, doch es gibt Ausnahmen. Für einen 22-Jährigen zahlte sich seine Entschuldigung sogar doppelt aus: Er hat 3000 Euro gespart und eine Vorstrafe abgewendet.

Der junge Münchner hatte vom Amtsgericht Ebersberg einen Strafbefehl wegen Körperverletzung und Sachbeschädigung erhalten. Grund war ein Streit mit seiner damaligen Freundin, gegen die der Angeklagte gewalttätig wurde. Laut Anklage schlug er ihr ins Gesicht, schubste sie zu Boden und trat sie. Auch die Brille der Geschädigten bekam einen Tritt ab und ging kaputt. Das Gericht hatte daher 120 Tagessätze zu je 40 Euro gefordert, was nicht nur eine erkleckliche Summe ist, sondern auch bedeutet hätte, dass der junge Mann als vorbestraft gilt. Ab 90 Tagessätzen wird die Strafe im Führungszeugnis vermerkt.

Dort steht bei dem 22-Jährigen bislang bereits eine Jugendstrafe, vor zwei Jahren war er mit Drogen erwischt worden und hatte sich eine tätliche Auseinandersetzung mit den Ordnungshütern geliefert. Was offenbar mehr als eine kleine Rangelei war, denn das Münchner Amtsgericht verhängte damals ein paar Tage Jugendarrest wegen vorsätzlicher Körperverletzung.

Trotz dieser Vorgeschichte regte der Verteidiger zunächst eine Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage an. Denn sein Mandant habe sich bemüht, für die Taten - die er sämtlich einräume - Wiedergutmachung zu leisten. So wurde ein Täter-Opfer-Ausgleich geschlossen, die entsprechende Vereinbarung lag dem Gericht vor. Darin entschuldigt sich der Angeklagte nicht nur ganz offiziell bei seiner Ex, er zahlt auch die Reparatur der zertretenen Brille sowie 500 Euro Schmerzensgeld. Die Geschädigte hatte die Vereinbarung akzeptiert und unterschrieben. Mittlerweile hätten die beiden wieder ein gutes Verhältnis, betonte der Advokat, sie hätten sich ausgesöhnt, die Beziehung sei allerdings vorbei.

Eine Einstellung kam für die Staatsanwaltschaft indes nicht infrage, dazu seien die Vorwürfe zu schwerwiegend, die Tat weise immerhin "ein hohes Gewaltpotenzial" auf. Allerdings erkenne man den Täter-Opfer-Ausgleich an, so der Staatsanwalt und könne daher die Strafe deutlich reduzieren. Die Verteidigung reduzierte daraufhin den Einspruch auf die Rechtsfolgen, also auf die Zahl und Höhe der Tagessätze.

Neben dem Ausgleich und der Entschuldigung an die Geschädigte kam dem Angeklagten dabei zugute, dass es bei ihm derzeit wirtschaftlich nicht so gut läuft. Normalerweise betreibe er einen Obststand, so der 22-Jährige, doch wegen einer Dauerbaustelle habe er seinen angestammten Platz verloren. Derzeit ruhe sein Geschäft, er sei auf der Suche nach einem neuen Standort, habe aber noch keinen gefunden, der ähnlich profitabel sei, wie sein vorheriger. Dort habe er immerhin bis zu 3000 Euro im Monat verdienen können, derzeit lebe er von den Ersparnissen aus dieser Zeit.

Die Staatsanwaltschaft beantragte daraufhin eine Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu je 20 Euro, die Verteidigung von 60 Tagessätzen. Die Verletzungen der Geschädigten seien schließlich nicht schwerwiegend oder gar bleibend gewesen, so der Anwalt des Angeklagten.

Im Urteil ging Richterin Vera Hörauf den "salomonischen Mittelweg" und verhängte 65 Tagessätze zu je 20 Euro. Dass es nun deutlich günstiger wurde als im Strafbefehl, liege vor allem am Täter-Opfer-Ausgleich "der fällt schon ins Gewicht, ich denke, dass Sie es verstanden haben", so Hörauf zum Angeklagten. Der nahm das Urteil sofort an, genau wie die Staatsanwaltschaft.

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SZ vom 22.05.2020
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