Es fällt der jungen Frau sehr schwer, den Gerichtssaal zu betreten. Dort sitzt der Mann, mit dem sie einige Monate liiert war. Es ist der Mann, der sie mehrmals verdroschen hat. Zugeschlagen hat der 39-Jährige, der im Gegensatz zu seiner früheren Partnerin groß und kräftig ist, mit den Fäusten, einmal mit einem Hausschuh. Einmal hat er sie so gewürgt, dass sie das Bewusstsein verlor. „Sie haben wirklich Furchtbares angerichtet“, fasste es Richterin Anne Leiding am Ende der Verhandlung vor dem Ebersberger Amtsgericht zusammen. Sie verurteilte den Mann zu einer Haftstrafe von zehn Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Außerdem muss der Angeklagte ein Schmerzensgeld von 5000 Euro an seine Ex-Freundin zahlen.
Deutlich strafmildernd fiel dabei ins Gewicht, dass der Mann, der im nördlichen Landkreis Ebersberg wohnt, nicht vorbestraft ist und er durch sein umfassendes Geständnis der Frau eine Aussage vor Gericht ersparte. So war es zuvor auch in einem Rechtsgespräch mit allen Beteiligten vereinbart worden.

Angebot der SZ:Wählen Sie den Whatsapp-Kanal für Ihren Landkreis
Die Süddeutsche Zeitung bietet Whatsapp-Kanäle für alle Landkreise rund um München an. Das Angebot ist kostenlos. So abonnieren Sie die Kanäle.
„Die Streitigkeiten gingen alle von mir aus, es tut mir leid, dass es eskaliert ist. Ich hätte wegbleiben müssen von körperlicher Gewalt“, unterstrich der Angeklagte im Sitzungssaal zu einem Zeitpunkt, als seine frühere Freundin noch draußen vor der Tür wartete. Wesentlich unbeholfener und wortkarger klang er dann, als er sich auf Anregung des Gerichts direkt an die Frau wandte, die er misshandelt hatte. Die Hand, die er ihr am Ende entgegenstreckte, nahm sie nicht an.

SZ Gute Werke:Ein Ort, der Schutz und Hoffnung gibt
Im neuen Frauenhaus für den Landkreis Ebersberg finden die Bewohnerinnen und ihre Kinder Sicherheit, Ruhe und neue Kraft. Allerdings sind weiter Spenden vonnöten, zum Beispiel für die Ausstattung des Gartens.
Denn obwohl die körperlichen Wunden der Taten, die der Mann ihr im Frühjahr 2024 zugefügt hat, inzwischen längst verheilt sind, leidet die Frau immer noch schwer daran. Eine posttraumatische Belastungsstörung wurde bei ihr diagnostiziert, die Therapie ist noch nicht zu Ende. „Was Sie gemacht haben, hat tiefe Spuren hinterlassen“, sagte der Anwalt, der die Frau als Nebenklägerin vertrat, vor Gericht. Das machte die Richterin am Ende mit Nachdruck deutlich: „Es war großes Glück, dass nicht mehr passiert ist.“

