Amtsgericht EbersbergFreundin verprügelt und gewürgt

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In ihrer kurzen Beziehung mit dem Angeklagten ist der Frau aus dem Landkreis Ebersberg Übles widerfahren. Noch heute leidet sie an den Folgen (Symbolbild).
In ihrer kurzen Beziehung mit dem Angeklagten ist der Frau aus dem Landkreis Ebersberg Übles widerfahren. Noch heute leidet sie an den Folgen (Symbolbild). (Foto: Jonas Walzberg/dpa)
  • Ein 39-Jähriger wird vom Ebersberger Amtsgericht zu zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt, weil er seine Ex-Freundin mehrmals verprügelt und gewürgt hat.
  • Die Frau leidet noch heute an einer posttraumatischen Belastungsstörung durch die Taten im Frühjahr 2024 und ist in Therapie.
  • Der Mann muss zusätzlich 5000 Euro Schmerzensgeld zahlen und erhielt eine mildere Strafe durch sein Geständnis und fehlende Vorstrafen.
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Die Frau ist nach den Taten des 39-Jährigen immer noch traumatisiert. Vor dem Ebersberger Amtsgericht wird der Mann zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.

Von Barbara Mooser, Ebersberg

Es fällt der jungen Frau sehr schwer, den Gerichtssaal zu betreten. Dort sitzt der Mann, mit dem sie einige Monate liiert war. Es ist der Mann, der sie mehrmals verdroschen hat. Zugeschlagen hat der 39-Jährige, der im Gegensatz zu seiner früheren Partnerin groß und kräftig ist, mit den Fäusten, einmal mit einem Hausschuh. Einmal hat er sie so gewürgt, dass sie das Bewusstsein verlor. „Sie haben wirklich Furchtbares angerichtet“, fasste es Richterin Anne Leiding am Ende der Verhandlung vor dem Ebersberger Amtsgericht zusammen. Sie verurteilte den Mann zu einer Haftstrafe von zehn Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Außerdem muss der Angeklagte ein Schmerzensgeld von 5000 Euro an seine Ex-Freundin zahlen.

Deutlich strafmildernd fiel dabei ins Gewicht, dass der Mann, der im nördlichen Landkreis Ebersberg wohnt, nicht vorbestraft ist und er durch sein umfassendes Geständnis der Frau eine Aussage vor Gericht ersparte. So war es zuvor auch in einem Rechtsgespräch mit allen Beteiligten vereinbart worden.

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„Die Streitigkeiten gingen alle von mir aus, es tut mir leid, dass es eskaliert ist. Ich hätte wegbleiben müssen von körperlicher Gewalt“, unterstrich der Angeklagte im Sitzungssaal zu einem Zeitpunkt, als seine frühere Freundin noch draußen vor der Tür wartete. Wesentlich unbeholfener und wortkarger klang er dann, als er sich auf Anregung des Gerichts direkt an die Frau wandte, die er misshandelt hatte. Die Hand, die er ihr am Ende entgegenstreckte, nahm sie nicht an.

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Denn obwohl die körperlichen Wunden der Taten, die der Mann ihr im Frühjahr 2024 zugefügt hat, inzwischen längst verheilt sind, leidet die Frau immer noch schwer daran. Eine posttraumatische Belastungsstörung wurde bei ihr diagnostiziert, die Therapie ist noch nicht zu Ende. „Was Sie gemacht haben, hat tiefe Spuren hinterlassen“, sagte der Anwalt, der die Frau als Nebenklägerin vertrat, vor Gericht. Das machte die Richterin am Ende mit Nachdruck deutlich: „Es war großes Glück, dass nicht mehr passiert ist.“

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