Amtsgericht Ebersberg:Folgenreiche Wohngemeinschaft

Ein Zornedinger Vermieter steht wegen Beleidigung vor dem Amtsgericht Ebersberg - wird aber freigesprochen

Von Anja Blum, Ebersberg

Eigentlich habe man durchaus vorher versucht zu eruieren, ob die Chemie stimme, sagte der Angeklagte. Doch am Ende war dem eben doch nicht so, deshalb löste sich die Wohngemeinschaft in Zorneding bereits nach etwa einem Monat wieder auf. Allerdings nicht in Wohlgefallen, so viel stand am Ende der Verhandlung vor dem Ebersberger Amtsgericht fest. Alles andere aber blieb Spekulation - weswegen selbst die Staatsanwältin letztlich Freispruch forderte. Ein Prozessende mit Seltenheitswert.

Um Beleidigung ging es an diesem Nachmittag am Ebersberger Amtsgericht, auf der Anklagebank saß ein 39-Jähriger aus Zorneding, der Einspruch gegen seinen Strafbefehl eingelegt hatte. Die vermeintlich Geschädigte war eine Studentin, die Ende 2018 etwa einen Monat lang ein Zimmer in der Wohnung des Zornedingers als Untermieterin bewohnt hatte. Sie warf dem 39-Jährigen vor, sie verbal belästigt und beleidigt zu haben, und zwar durch zunehmend eindeutige Anspielungen beziehungsweise Aufforderungen. Egal, ob es um den kastrierten Kater gegangen sei, eine große Pizza oder die Sauberkeit der Wohnung: Immer häufiger habe der Vermieter das Thema Sex ins Spiel gebracht. Höhepunkt sei die Aussage gewesen, so die 21-jährige Zeugin, dass er es sehr anregend fände, wenn sie "oben ohne putzen würde". Auch habe sie ihre Zimmertüre nicht abschließen dürfen. Als der 39-Jährige ihr dann zudem noch erzählt habe, dass er schon einmal wegen Vergewaltigung angeklagt gewesen sei - wenn auch offenbar zu Unrecht - habe sie regelrechte Ängste vor einem Übergriff entwickelt. "Ich habe mich sehr unwohl und psychisch belastet gefühlt", sagte die junge Frau.

Der Vermieter und sein Anwalt aber nannten die Vorwürfe "komplett erfunden" und zeichneten ein ganz anderes Bild des kurzen Zusammenlebens. Ja, es habe Probleme gegeben, aber nicht wegen verbaler Entgleisungen seinerseits, so der Zornedinger, sondern weil die Untermieterin sehr unzuverlässig gewesen sei. So habe sie die Haustüre öfter nicht abgeschlossen, Fenster lange offen stehen gelassen und die Katzen nicht, wie abgemacht, gefüttert. Auch die vereinbarte Kaution habe sie nicht bezahlt. Deswegen hätten sie mehrere Gespräche geführt, um diese Probleme zu lösen, erklärte der Angeklagte. Richtig zu Streit sei es aber erst gekommen, als die Untermieterin plötzlich ausgezogen sei und fristlos gekündigt habe. Wie viel Miete ist trotz Auszug noch zu zahlen? Diese Frage sei bis heute nicht geklärt, so der Verteidiger, es stehe ein zivilrechtliches Verfahren im Raum.

Ja, sie habe den Mietvertrag fristlos gekündigt, "wegen unüberbrückbarer Differenzen", sagte die Zeugin und erklärte auf Nachfrage, dass sie sich über die rechtliche Situation durchaus "schlau gemacht" habe. Den Wunsch aber, die Wohnung ohne weitere Mietkosten zu verlassen, wertete das Gericht als mögliches Motiv für eine haltlose Anzeige wegen Beleidigung. Letztlich stehe hier Aussage gegen Aussage, wobei keine glaubwürdiger sei als die andere, resümierte die Richterin Vera Hörauf. Zudem gebe es keine Beweise oder neutrale Zeugen. Insofern könne der wahre Sachverhalt in diesem Fall leider nicht zweifelsfrei geklärt werden.

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