Süddeutsche Zeitung

Amtsgericht Ebersberg:Folgenreiche Konfrontation

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Lastwagenfahrer wird zu acht Monaten auf Bewährung verurteilt

Von Andreas Junkmann, Ebersberg

Eine Platzwunde, ein gebrochener Daumen und jede Menge Fragezeichen - das waren die Voraussetzungen vor dem zweiten Verhandlungstag gegen einen Lastwagenfahrer, der einen Detektiv geschlagen haben soll. Nach drei weiteren Zeugen, die am Freitag vor dem Ebersberger Amtsgericht ausgesagt haben, hat Richterin Vera Hörauf den 34-jährigen Angeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung schuldig gesprochen. Ein durchaus hartes Urteil, denn bis zuletzt stand Aussage gegen Aussage.

In dem Prozess ging es um einen Vorfall, der im Februar dieses Jahres vor einem Zentrallager eines Supermarktes passiert ist. Der dort beschäftigte Detektiv wollte den Lastwagenfahrer kontrollieren, nachdem er gesehen hatte, dass dieser einige Taschen mit leeren Pfandflaschen von dem Transportfahrzeug in sein eigenes Auto geladen hat. Dabei ist es zu einer handgreiflichen Auseinandersetzung gekommen. Von hier an unterscheiden sich die Versionen von Angeklagtem und Geschädigtem deutlich. Ersterer gab beim Prozessauftakt vergangene Woche an, der Detektiv sei aggressiv aufgetreten und habe ihn am Kiefer gepackt. Er hingegen habe sich nur gewehrt. Das sah sein 49-jähriger Kontrahent freilich ganz anders: Der Angeklagte habe ihn mit der Faust ins Gesicht geschlagen und anschließend seinen Daumen in der Autotür eingeklemmt.

Für etwas mehr Bewegung in dieser Pattsituation sollten nun drei weitere Zeugen sorgen, die jedoch allesamt den eigentlichen Vorfall selbst nicht beobachtet haben. Ein Kollege des Angeklagten sowie dessen Vorgesetzter konnten immerhin berichten, dass der Detektiv schon in der Vergangenheit negativ aufgefallen sei. "Mir gegenüber war er aggressiv und hat schlimme Worte gesagt", so der andere Lastwagenfahrer. Klare Angaben zur Tat konnten aber weder die beiden Männer machen, noch eine Polizistin, die ebenfalls von Richterin Hörauf vernommen wurde.

Es war deshalb Staats- und Rechtsanwalt in ihren Plädoyers überlassen, die Dinge einzuordnen. Für ersteren stand der Sachverhalt weitestgehend fest. "Die Version des Detektivs ist aus Sicht der Staatsanwaltschaft glaubhaft." Allerdings hegte der Rechtsvertreter Zweifel daran, ob der Angeklagte den Geschädigten mit der Autotür absichtlich habe verletzen wollen. Aus diesem Grund könne man es hier bei einer vorsätzlichen Körperverletzung belassen, die mit einer Geldstrafe zu ahnden wäre. Für den Verteidiger hingegen stand außer Frage, dass sein Mandat unschuldig sei und nur aus Notwehr heraus gehandelt habe. "Der Geschädigte hat vor Gericht etwas vorgespielt. Ich glaube dem Mann überhaupt nicht."

Sehr wohl geglaubt hat ihm aber offenbar Vera Hörauf. "Ich habe schon lange keinen Zeugen mehr gehabt, der so detaillierte Angaben machen konnte", so die Richterin. Für sie stand damit auch außer Frage, dass es sich hier um eine gefährliche Körperverletzung handelte - und setzte sich mit einer Bewährungsstrafe von acht Monaten recht deutlich über die Forderung der Staatsanwaltschaft hinweg.

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Quelle:
SZ vom 03.08.2019
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