Süddeutsche Zeitung

Amtsgericht Ebersberg:Fliegende Bierflasche

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Ein Streit zwischen drei jungen Männern wird für einen von ihnen teuer

Viel Alkohol und sensible Gesprächsthemen, das verträgt sich oftmals nicht so gut. Dass ein geselliger Feierabend mit unerfreulichen Folgen deshalb schnell mal ein Fall für das Ebersberger Amtsgericht werden kann, zeigte nun ein Prozess, in dem sich ein 25-Jähriger wegen versuchter Körperverletzung und Sachbeschädigung rechtfertigen musste.

Der Angeklagte soll im Jahr 2019 in der Nähe des Bahnhofs Vaterstetten nach einem Streit mit zwei Jugendlichen eine Bierflasche nach einem der beiden geworfen haben. Die Flasche traf zwar nicht den 18-jährigen Auszubildenden, wohl aber die dahinter liegende Glasscheibe eines Dönerladens. "Ich habe die Flasche geworfen, weil ich Angst hatte", sagte der 25-Jährige Angeklagte vor Gericht.

Dabei hatte der Abend eigentlich recht friedlich begonnen, zum Biertrinken habe er sich mit dem 18 -Jährigen Azubi und dem 18-jährigen Schüler getroffen. Im Laufe des Gesprächs sei allerdings das Thema Nationalsozialismus aufgekommen, erzählte der Angeklagte, der aus Eritrea stammt. Die beiden Jugendlichen hätten dabei offen ihre Sympathien mit Adolf Hitler kundgetan, sagt er. Als der 18-jährige Schüler ihn schließlich am Handgelenk gepackt habe, griff der Angeklagte eigenen Angaben zufolge in den Bierkasten der Jugendlichen und warf eine Flasche, um sie zu erschrecken und sich dann loszumachen. Auf jemanden gezielt habe er dabei allerdings nicht, sagte der 25-Jährige vor Gericht. Anschließend sei er weggelaufen.

Ganz anders hingegen lautete die Geschichte der beiden Jugendlichen. Ihnen zufolge soll der 25-Jährige ausgerastet sein, nachdem einer seiner Zechkumpel zum Spaß behauptet habe, der andere sei homosexuell. "Er hat versucht, mich mit einer Bierflasche zu treffen", sagte der 18-jährige Azubi. Danach habe der 25-Jährige gedroht, den vorgeblich homosexuellen Freund zu schlagen.

Verschwommen wurde die Erinnerung der beiden, als der Richter fragte, ob es an dem Abend nicht tatsächlich um Nationalsozialismus und Adolf Hitler gegangen sei. Die Erinnerungslücken führten die beiden darauf zurück, dass sie stark betrunken gewesen seien - was tatsächlich der Fall war, wie ein Alkoholtest später zeigte: Beide Jugendlichen hatten zwei Promille Alkohol im Blut. Ganz ausschließen wollten die Jugendlichen auf weitere Nachfrage des Richters aber dann doch nicht, dass sie geplant hatten, den Angeklagten aufgrund seiner Herkunft zu verprügeln. "Ich glaube nicht, aber es kann schon sein, dass wir in unserem Suff auf blöde Gedanken gekommen sind", sagte der 18-jährige Azubi schließlich.

Der Angeklagte wurde schließlich lediglich wegen der Beschädigung des Dönerladens verurteilt, 1000 Euro kostet ihn der Bierflaschenwurf. Da der Angeklagte aufgrund mehrerer Vorstrafen bereits auf Bewährung ist, verlängerte das Gericht außerdem seine Bewährungszeit auf drei Jahre. Für genau drei Jahre hat der Angeklagte auch noch eine Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland. Nach Ablauf wolle er einen weiteren Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis stellen, sagte der 25 -Jährige, ihm gefalle es hier sehr.

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SZ vom 06.08.2020 / VOAN
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