Amtsgericht Ebersberg:Ausflug endet mit Attacke

Wegen des Schlages gegen einen Sicherheitsmann der Bahn bekommt ein 38-Jähriger eine Bewährungsstrafe.

Von Wieland Bögel, Ebersberg

Ein Missverständnis, eine Provokation, der Alkohol - so ganz lässt sich nicht mehr klären, was vor gut zwei Jahren zu einem unschönen Vorfall in der S-Bahn geführt hat. In der Folge erlitt ein Sicherheitsmann nicht unerhebliche Verletzungen an der Hand, dafür verantwortlich soll ein 38-Jähriger sein, der deswegen nun schon zum zweiten Mal auf der Anklagebank im Amtsgericht Platz nehmen musste. Bereits Anfang August hatte es einen Verhandlungstag gegeben, damals kam das Gericht zur Überzeugung, dass man mehr Zeugen brauche.

Wurde mit einer Flasche geschlagen oder nicht?

Damals hatten sich einige Unstimmigkeiten aufgetan. So war zunächst nur eine einfache Körperverletzung angeklagt, der 38-Jährige habe den Sicherheitsmann mit der Faust geschlagen. Dieser berichtete nun aber, der Angeklagte habe mit einer Glasflasche zugehauen, das wäre dann gefährliche Körperverletzung und dementsprechend fiele die Strafe höher aus. Umgekehrt sagte ein anderer Zeuge zugunsten des Angeklagten aus, es sei der Sicherheitsmann gewesen, der sich aggressiv verhalten habe. Außerdem habe die Fahrkartenkontrolleurin, die mit diesem damals unterwegs war, die Gruppe zuerst beleidigt indem sie ihnen beim Aussteigen "Verpisst euch" nachgerufen habe.

Ein Vorwurf, den die Kontrolleurin nun bei dem Fortsetzungstermin bestritt. Ganz im Gegenteil seien sie und der später angegriffene Kollege zuerst aus der Gruppe der Männer beleidigt worden. Übereinstimmend mit dessen Aussage am ersten Verhandlungstag berichtete die Zeugin, dass man die Gruppe kontrolliert habe und diese eine falsche Fahrkarte vorgezeigt hätten. Zum einen sei es die falsche Zone gewesen, zum anderen seien zu viele Leute mit dem Ticket unterwegs gewesen. Die eigentlich fällige Strafgebühr habe man indes nicht verhängen wollen, so die Zeugin. Wie ihr Kollege erklärte sie das damit, dass sie sich zu zweit nicht mit einer mindestens achtköpfigen Gruppe angetrunkener Männer anlegen wollten. Diese hätten ohnehin erklärt an der nächsten Station - der Bahnhof Vaterstetten - aussteigen zu wollen. Da habe sie ihnen nur noch erklärt, dass sie das falsche Ticket gekauft hätten und das nächste Mal eben die richtige Karte lösen sollten.

Die Zeugen erkennen den Angeklagten nicht

Beim Aussteigen habe es dann aber die Beleidigungen aus der Gruppe heraus gegeben. Am Bahnsteig sei dann einer der Männer umgedreht und habe einen Schlag gegen ihren Kollegen geführt, so die Zeugin weiter. Auch sie schilderte, dass der Schläger dabei eine Glasflasche in der Faust gehalten habe, diese habe er bereits in der Bahn dabei gehabt. Ob der Mann mit der Flasche der Angeklagte sei, konnte die Zeugin indes nicht sagen, die Sache sei schon zu lange her, zudem hätten damals alle Masken getragen.

Auch der zweite Zeuge, der Lokführer, konnte den Angeklagten nicht als Schläger identifizieren. Den Vorfall schilderte er aber ähnlich wie die Kontrolleurin und der Sicherheitsmann: Dieser sei am Bahnsteig plötzlich von einem Mann aus der Gruppe angegriffen worden. Ob der dabei eine Flasche in der Faust hatte, habe er allerdings nicht sehen können - er schließe es aber auch nicht aus.

Dass der Angeklagte zuvor beleidigt wurde, hält das Gericht für wahrscheinlich

Die Staatsanwaltschaft forderte sechs Monate Haft auf Bewährung für den Angeklagten. Es stehe fest, dass er zugeschlagen habe und zwar mit der Flasche, so die Anklagevertreterin. Letzteres hätten zwei Zeugen glaubhaft bestätigt, und auch an der Identität des Schlägers bestehe kein Zweifel, der Geschädigte habe ihn identifiziert. Daran meldete Verteidiger Wolfgang Spieth dagegen Zweifel an. Dass es zu der Auseinandersetzung gekommen ist, sei erwiesen, nicht jedoch, dass der Angeklagte der Täter sei, die Zeugenaussagen seien hier widersprüchlich. Er forderte daher Freispruch.

Richterin Vera Hörauf folgte dagegen der Argumentation der Staatsanwaltschaft und verurteilte den Angeklagten zu sechs Monaten auf Bewährung. Zwar könne man davon ausgehen, dass dem Schlag Beleidigungen in Richtung des Angeklagten und seiner Begleiter vorausgegangen seien, so die Vorsitzende, was für den 38-Jährigen spreche. Gleichzeitig sah sie es auch als erwiesen an, dass er es war, der den Schlag ausgeführt hat und dass er dabei eine Flasche in der Hand hielt. Als Bewährungsauflage verhängte die Richterin noch 80 Sozialstunden gegen den arbeitslosen Mann. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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