Amtsgericht Ebersberg:Wurfstern-Bastler zu Geldstrafe verurteilt

Amtsgericht Ebersberg: Ein kurioser Konflikt zwischen einer Vermieterin und deren Mietern führte nun zu einer Verhandlung am Ebersberger Amtsgericht.

Ein kurioser Konflikt zwischen einer Vermieterin und deren Mietern führte nun zu einer Verhandlung am Ebersberger Amtsgericht.

(Foto: Christian Endt)

Eine illegale Bastelei bringt einen 19-jährigen Mechaniker vor das Ebersberger Amtsgericht. Außerdem hatte der Mann eine Schrotpatrone in seinem Nachttisch versteckt.

Von Wieland Bögel, Ebersberg

Basteln liegt bekanntlich derzeit stark im Trend, manche machen es gegen Langeweile, andere hoffen, damit Geld zu sparen. Im Falle eines 19-Jährigen aus dem südlichen Landkreis Ebersberg war nun aber das Gegenteil der Fall. Der junge Mann muss unter anderem wegen einer Bastelei 500 Euro zahlen.

Denn gebastelt hatte er einen Wurfstern, was seit einigen Jahren als verbotene Waffe gilt. Diese und ein ebenfalls verbotenes Messer waren von der Polizei bei dem 19-Jährigen gefunden worden, genau wie eine scharfe Schrotpatrone. Einen entsprechenden Waffenschein hat der junge Mann nicht, weshalb auch die Munition in die Anklage wegen unerlaubten Waffenbesitzes eingeflossen ist.

Der Angeklagte räumte vor dem Ebersberger Amtsgericht unumwunden ein, dass ihm die betreffenden Gegenstände gehörten und auch, dass er gewusst habe, dass diese illegal seien. Richter Dieter Kaltbeitzer wollte wissen, wie der junge Mann an die Gegenstände gekommen sei und wieso er sich einen Wurfstern gebastelt habe. Das sei noch zu seiner Schulzeit gewesen, erklärte der 19-Jährige und eher aus Langeweile passiert. In der schuleigenen Werkstatt habe er dann eben aus einem Rest Alublech den Wurfstern ausgeschnitten.

Das Messer "habe ich glaube ich irgendwo gefunden", so der Angeklagte, der sich als Messersammler bezeichnete. Was die Patrone angeht, die sei eher aus Vergesslichkeit in sein Zimmer gekommen. Er habe vor Jahren zusammen mit seinem Vater, der Jäger sei, am Schießstand trainiert. Er selber habe auch einen Schützen-Ausweis, so der 19-Jährige. Eine der Patronen habe er dann wohl in der Hosentasche vergessen, was er aber erst nach der Rückkehr nach Hause bemerkt habe. "Dann habe ich sie ins Nachtkastl getan", so der junge Mann, dort wurde sie dann von der Polizei gefunden. Auf die Frage des Vorsitzenden, ob es ihm nicht eingefallen sei, die Patrone rechtskonform loszuwerden, etwa seinem Vater zurückzugeben, zuckte der 19-Jährige nur mit den Schultern.

Für die Justiz ist der Angeklagte nicht ganz unbekannt, als 16-Jähriger war er bereits einmal verurteilt worden. Wegen Fahrens ohne Führerschein und Fahrerflucht hatte er damals vier Tage Sozialarbeit ableisten müssen. Sven Kautz von der Jugendgerichtshilfe attestierte dem jungen Mann aber eine positive Sozialprognose. Der Angeklagte habe Anfang des Jahres erfolgreich seine Ausbildung zum Feinwerkmechaniker abgeschlossen und mittlerweile auch einen entsprechenden Arbeitsplatz gefunden. Kautz empfahl dem Gericht die Anwendung des Jugendstrafrechts, eine "moderate Geldauflage" sei aber durchaus berechtigt.

Die Staatsanwaltschaft sah ebenfalls die Voraussetzungen für eine Verurteilung gemäß Jugendstrafrecht erfüllt. Beantragt wurde eine Geldstrafe von 500 Euro, die an eine soziale Einrichtung fließen soll. Für den Angeklagten spreche sein Geständnis, zulasten sei aber zu werten, dass er immerhin gleich drei verbotene Gegenstände besessen hatte, sowie seine - wenn auch nicht einschlägige - Vorstrafe. Der Angeklagte selbst verzichtete auf ein Plädoyer oder ein letztes Wort.

Richter Kaltbeitzer folgte in seinem Urteil der Empfehlung der Jugendgerichtshilfe und dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Der Angeklagte muss 500 Euro in zwei Raten an die Brücke Ebersberg zahlen. Dieser und die Staatsanwaltschaft erklärten, das Urteil anzunehmen.

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