Amtsgericht Ebersberg:Dazugehören um jedes Gramm

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Ein 24-Jähriger verschafft sich durch Drogenhandel Anerkennung

Von Daniela Gorgs, Ebersberg

Der Haschkuchen im Kühlschrank war ein Geburtstagsgeschenk und lag dort schon länger. Als die Polizei die Wohnung des 24-Jährigen im Januar dieses Jahres durchsuchte, nahm sie das verschimmelte Ding mit. Die Ermittler fanden weitere Utensilien aus dem Drogenmilieu: zwei Feinwaagen mit Kokainanhaftungen, Päckchen mit knapp 400 Gramm Marihuana und Reste eines Joints auf dem Balkon. Wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge muss sich der 24-Jährige jetzt vor dem Schöffengericht in Ebersberg verantworten. Er soll 380 Gramm Marihuana im Wert von 3300 Euro auf Kommission gekauft haben. Zudem wirft ihm die Staatsanwaltschaft den Besitz von 2000 Ecstasy-Tabletten vor.

Das Strafgesetz sieht bei Handeltreiben mit einer nicht geringen Menge Betäubungsmitteln eine Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr vor. Der Angeklagte, der diese Menge mit dem Besitz von knapp 400 Gramm Marihuana um das Fünffache überschritt, ist geständig, bestreitet jedoch den Besitz von Amphetaminen. Über seine Anwältin lässt er erklären, dass er sich mit den Drogen bei den Freunden Anerkennung verschafft habe. Er sei früher etwas pummelig gewesen und deswegen gehänselt worden.

Über einen Dealer habe er Marihuana in guter Qualität bekommen. Dieses verkaufte er nach eigenen Angaben mit nur geringem Aufschlag weiter und finanzierte so seinen Eigenkonsum. Auf die Frage des Vorsitzenden Richters Markus Nikol zur Konsumhäufigkeit, gab der Angeklagte an, nur an den Wochenenden Joints geraucht zu haben, immer zusammen mit den Freunden. Nach der Durchsuchung seines Elternhauses mit Rauschgifthunden aber habe er damit aufgehört und an einem Abstinenzkontrollprogramm teilgenommen.

Wie zwei Ermittler im Zeugenstand berichten, war der 24-Jährige sehr kooperativ bei der Aufklärung. Er habe sofort seine Kontakte weitergegeben und einem fingierten Treffen mit seinem Dealer zugestimmt. Für den möglichen Besitz von Ecstasy-Tabletten aber fand das Gericht keinen Nachweis. Ein ehemaliger Käufer wollte die Amphetamine bei einer Übergabe im Rucksack des 24-Jährigen gesehen haben. Doch als er den Angeklagten im Gerichtssaal sieht, kann er sich nicht mehr mit voller Gewissheit an ihn erinnern.

Die Verteidigerin spricht trotz der Menge von einem minderschweren Fall. Der 24-Jährige erschien ihr sehr unerfahren zu sein. Er sei nicht im typischen Drogenmilieu unterwegs. Sie betont noch einmal, wie gut ihr Mandant mit den Ermittlern kooperiert habe. Die geleistete Aufklärungshilfe erkennt auch das Schöffengericht an. Zwei Dealer seien derzeit in U-Haft. Und doch wird der 24-Jährige wegen unerlaubten Handeltreibens zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt. Die Menge sei erheblich gewesen, erläutert Nikol. Es spreche auch einiges dafür, dass der Angeklagte 2000 Ecstasy-Tabletten gehortet habe. Doch sei ihm dies nicht zu beweisen. Der Angeklagte muss sich innerhalb einer dreijährigen Bewährungsfrist regelmäßig auf Drogenkonsum prüfen lassen und zudem 200 Sozialstunden bei einem gemeinnützigen Verein ableisten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

© SZ vom 30.10.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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