Süddeutsche Zeitung

Amtsgericht Ebersberg:Blutergüsse und Hitlergrüße

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Ein 44-Jähriger muss sich wegen seines Betragens auf einer privaten Feier vor dem Amtsgericht verantworten

Von Selina Schaefer, Ebersberg

Dieser Gast wird wohl so schnell nicht mehr eingeladen: Ein 44-jähriger Baggerfahrer aus dem nördlichen Landkreis hatte sich im vorvergangenen Jahr auf einer privaten Feier derart danebenbenommen, dass es nun ein Nachspiel am Ebersberger Amtsgericht gab. Der Mann, der bereits wegen wiederholten Schwarzfahrens und wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen vorbestraft ist, wurde beschuldigt, nach einem stark durchzechten Abend den Hitlergruß gezeigt zu haben, worauf eine Schlägerei entbrannt war.

Der Bewohner, bei dem die Feier mit Alkohol und rund zehn Personen stattfand, gab an, dass er den Angeklagten nach dieser Geste, die er "aus Spaß" gezeigt hätte, der Wohnung verweisen wollte, da er solche Symbole nicht in seiner Wohnung dulde. Der Mann hätte sich jedoch in der Annahme, er befinde sich in seiner eigenen Wohnung, geweigert, worauf es zu Handgreiflichkeiten kam. Der Beschuldigte sei demnach bereits stark alkoholisiert auf der Feier aufgetaucht und habe angeblich versucht seine ebenfalls anwesende Freundin zu schlagen, woraufhin der Gastgeber eingeschritten sei.

Die Zeugen, von denen zwei überhaupt nicht erschienen und zwei weitere mit erheblicher Verspätung, widersprachen sich dagegen in der Darstellung des Ablaufes der Ereignisse über weite Teile, so dass Richterin Vera Hörauf verschiedenste, teils chaotische Varianten des Abends präsentiert bekam, mal mit und mal ohne Hitlergruß, der fast zum zentralen Punkt der Verhandlung wurde. Der einzige unbeteiligte Augenzeuge konnte schließlich genaueres über das Ende der Schlägerei draußen vor der Wohnung beitragen. Lebhaft und aufgewühlt erklärte der Passant mitbekommen zu haben, wie der angeklagte Baggerfahrer vom Gastgeber zu Boden gestoßen und gewürgt wurde, bis ihm die Augen hervortraten. Der am Boden liegende habe schwach um sich geschlagen. Der Zeuge habe versucht einzuschreiten, sei dann aber selbst in Anwesenheit der Polizei noch bedroht worden. Ihm gelang es, ein Video von der Schlägerei zu machen, welches er später mehrmals bei der Polizei als Beweismittel abgab. Zu seinem Ärger ging eben dieses Video bei der Polizei auf unerklärliche Weise verloren und lag in der Verhandlung deswegen nicht vor.

"Ich wollte nur Zigaretten holen, dann eskalierte es komplett", so der Baggerfahrer, der ansonsten weitestgehend schwieg. Er könne sich nur bruchstückhaft an die Ereignisse erinnern, zum einen wegen der mehr als zwei Promille Blutalkohol, zum anderen wegen der Kopfverletzung, die ihm wohl von einem dritten jungen Mann, als er am Boden lag, zugefügt worden war. Seine Erinnerung setzte erst im Krankenhaus wieder ein, wo er fünf Tage zur Behandlung war.

Der Verteidiger argumentierte, dass sein Mandant den Hitlergruß aufgrund einer Schulterverletzung nicht hätte ausführen können und er außerdem keinen Grund hätte rassistische Symbole zu zeigen, da er mit dunkelhäutigen Menschen arbeite. Die Staatsanwältin plädierte schließlich auf Einstellung des Verfahrens wegen Körperverletzung, da diese wohl gegenseitig erfolgte und zu unterschiedliche Versionen des Streits geschildert worden waren. Sie war jedoch davon überzeugt, dass der Angeklagte sich der Verwendung verfassungswidriger Kennzeichen schuldig gemacht hatte. Die Richterin verurteilte ihn wegen eben dieser zu 60 Tagessätzen zu je 45 Euro.

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Quelle:
SZ vom 13.07.2021
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