Süddeutsche Zeitung

Amtsgericht Ebersberg:Freispruch nach Angriff auf Polizeibeamte

Die Bodycam einer Polizistin hatte den Vorfall aufgenommen, das Video war Beweismaterial vor Gericht. Weil der 64-jährige Angreifer zum Tatzeitpunkt mindestens eingeschränkt schuldfähig war, hat sein Verhalten keine weiteren juristischen Folgen.

Von Wieland Bögel, Ebersberg

Der Mann läuft unruhig hin und her, er atmet schwer. Plötzlich macht er einen Satz nach vorne, ein erschreckter Ausruf einer Polizistin ist zu hören, dann sieht man, wie er von den Einsatzkräften zu Boden gebracht wird, vier Personen sind dazu letztlich nötig. Während der ganzen Zeit, immerhin einige Minuten, schlägt der Mann um sich, tritt, schreit - es sind keine schönen Szenen, die nun im Amtsgericht gezeigt wurden. Der Film stammt aus der Bodycam einer Polizistin, sie und ihr Kollege waren im Mai vorvergangenen Jahres in ein Mehrparteienhaus im nördlichen Landkreis gerufen worden. Nachbarn des Mannes auf dem Video hatten sie gerufen, weil sich dieser auffällig verhalten hatte.

Mit dem Wort "auffällig" lässt sich auch das Verhalten des heute 64-Jährigen im Gerichtssaal beschreiben, wo er sich nun wegen des Angriffs auf die Polizistin verantworten musste. Er wirkte gereizt, teilweise aggressiv, fiel anderen ins Wort oder schimpfte vor sich hin. Die Vorwürfe leugnete er - trotz des Videos - er habe einfach nur wegen akuter Atemnot an die frische Luft gewollt und niemanden angegriffen. Seine schlechte Stimmung lag zu einem Teil wohl an den Umständen: Da der Mann zu einem Anfang des Jahres in der gleichen Sache angesetzten Termin nicht erschienen und auch nicht aufzufinden war, hatte das Gericht einen Haftbefehl erlassen, weshalb der nun Angeklagte vor dem Prozess schon zwei Monate in Stadelheim verbracht hatte. Zur Verhandlung kam er in Handschellen und in Polizeibegleitung.

Seit 30 Jahren gibt es immer wieder Vorfälle

Allerdings resultiert das Verhalten des Angeklagten mitunter aus seiner Krankheitsgeschichte, wie ein psychiatrischer Sachverständiger vor Gericht erläuterte. Der Arzt, der auch in einem Bezirkskrankenhaus tätig ist, kennt den 64-Jährigen seit gut 20 Jahren, er hat ihn auch schon wegen seiner Krankheit behandelt. Diese, so der Psychiater weiter, sei wohl Anfang der 1990er-Jahre das erste Mal akut geworden, auch mit aggressiven Tendenzen. Der Angeklagte habe - oft in Verbindung mit Alkoholkonsum - "Ideen, von anderen beeinflusst zu sein, die Vorstellung, dass etwas von außen gegen ihn im Gange ist", aber ohne konkret benennen zu können, wer, was oder warum. Der Psychiater sprach von einem "inneren Erleben", das dem Angeklagten die Wahrnehmung der Realität teilweise unmöglich mache.

Dies deckt sich auch mit den Aussagen der bei dem Einsatz vor zwei Jahren beteiligten Polizeibeamten. Der 64-Jährige habe verstört und verwirrt gewirkt, auf Ansprache nicht reagiert, als ob er die Beamten gar nicht wahrnehme. Sie habe sogar die Befürchtung gehabt, so die Beamtin, die der Angeklagte später angesprungen hat, dass der Mann sich von der Brüstung im ersten Stock des Treppenhauses stürzen könnte. Darum seien sie zwar auf Abstand, aber in seiner Nähe geblieben und hätten immer wieder versucht, mit dem Angeklagten zu reden - aber eben ohne Erfolg. Am Ende wurde der 64-Jährige in die Psychiatrie eingewiesen, wo er dann knapp drei Wochen blieb.

Seine Medikamente setzt der Angeklagte immer wieder ab

Laut des Sachverständigen war der Angeklagte in den vergangenen Jahren bereits mehrmals in die Psychiatrie eingewiesen worden. Immer mit dem gleichen Muster: Sobald man ihn dort überzeugen konnte, Medikamente zu nehmen, habe sich sein Zustand verbessert. Nach der Entlassung setze er dann aber irgendwann die Medikamente ab, bis zum nächsten akuten Ausbruch seiner Krankheit. Eine solche erkannte der Psychiater in dem Vorfall vor zwei Jahren, der Angeklagte sei damals auf jeden Fall eingeschränkt schuldfähig gewesen - nicht auszuschließen sei auch eine vollständige Schuldunfähigkeit.

Weswegen selbst die Staatsanwaltschaft beantragte, den Angeklagten freizusprechen. Länger diskutiert wurde allerdings noch darüber, ob man den 64-Jährigen auf freien Fuß setzen könne oder in einem psychiatrischen Krankenhaus unterbringen müsse. Der Sachverständige zeigte sich vorsichtig optimistisch, was den Zustand des Angeklagten angeht. Zwar verschwinde die psychische Erkrankung des Mannes nicht einfach wieder, weshalb es durchaus möglich sei, dass der Angeklagte erneut "Situationen verkennt" und aggressiv reagiert. Dennoch "sehe ich das im Moment nicht bei ihm", so der Arzt weiter - die Gereiztheit, welche der 64-Jährige auch in der Verhandlung zur Schau stellte, sei weniger Ausdruck seiner Krankheit, "die gehört auch zu seinem Charakter".

Am Ende wurde der Angeklagte nicht nur freigesprochen, die Vorsitzende Vera Hörauf verzichtete auch drauf, eine Unterbringung zu verhängen. Der 64-Jährige zeigte sich, nachdem er von den Handschellen befreit war, dann auch von einer ganz anderen Seite und bedankte sich bei allen Beteiligten.

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