Ärger im Gemeinderat:Rauer Wind in Zorneding

Beschluss über Windräder in der Kommune wird vorerst vertagt

Von Andreas Junkmann, Zorneding

Die Frage, ob im Ebersberger Forst fünf Windräder gebaut werden, soll Mitte Mai geklärt werden. Eine Vorentscheidung darüber, ob womöglich auch in der Gemeinde Zorneding zwei entsprechende Anlagen entstehen könnten, hätte bereits in dieser Woche fallen sollen. Das zumindest haben sich die Fraktionen von Grüne, SPD, Freie Wähler und Linke in einem gemeinsamen Antrag gewünscht. Darin fordern sie die Rathausverwaltung um Bürgermeister Piet Mayr (CSU) dazu auf, entsprechende Grundstücksverhandlungen im Süden der Gemeinde zu führen und sich öffentlich klar zum Bau von Windkraftanlagen auszusprechen. Der Antrag jedoch hat es nicht auf die Tagesordnung der Sitzung am kommenden Donnerstag geschafft - sehr zum Ärger der daran beteiligten Fraktionssprecher.

Diese hatten sich bereits Anfang April mit ihrem Schreiben an die Verwaltung gewandt, wie nun aus einer von Helmut Obermaier (Grüne), Bianka Poschenrieder (SPD), Wilhelm Ficker (FW) und Ramona Baumgartner (Linke) unterschriebenen E-Mail hervorgeht. Darin fordern sie, die Gemeinde solle die Initiative des Energieforums Zorneding unterstützen, innerhalb der ausgewiesenen Konzentrationsflächen im Süden Zornedings zwei Windkraftanlagen als Bürgerkraftwerke zu errichten. Zudem hätte Bürgermeister Mayr dazu ermächtigt werden sollen, das Vorhaben im Namen des Gemeinderates durch persönliche Gespräche mit potenziellen Grundstückseigentümern voranzutreiben. In einem offenen Brief sollte die Gemeinde zusätzlich ihr Bekenntnis zur Windkraft dokumentieren.

Dieses sei wichtig, wie die Fraktionssprecher in einer Begründung schreiben, da man den Grundstückseigentümern dadurch Rückhalt geben könne. Denn deren Bereitschaft, ihre Flächen als Standort für Windräder zur Verfügung zu stellen, sei durchaus vorhanden. Bereits im Mai 2019 hatte es einen Informationsveranstaltung gegeben, bei der sich 70 Teilnehmer dafür ausgesprochen haben, nicht nur das Projekt zu unterstützen, sondern sich auch finanziell beteiligen zu wollen. Im Juli 2019 suchte das Energieforum Zorneding schließlich bei einem Treffen den Dialog mit mehreren Grundstückseigentümern. Mit Einzelnen wurden im Nachgang vertiefte Gespräche geführt. Dabei seien den Fraktionssprechern zufolge aber auch Vorbehalte geäußert worden, ob das Projekt die Unterstützung aus der Bevölkerung und dem Gemeinderat genießt. Zumindest letzteres hätte sich durch einen Ratsbeschluss am Donnerstag klären lassen.

Doch dazu kommt es nicht, denn im Rathaus hat man das Schreiben der Fraktionen zunächst zurückgestellt. "Es gibt keine objektive Dringlichkeit des Antrages", heißt es in einer E-Mail von Bürgermeister Mayr, die der Redaktion vorliegt. Der Rathauschef verweist darin auf den anstehenden Bürgerentscheid zu den Windkraftanlagen im Forst. Ein vorheriger Beschluss in Zorneding impliziere eine Tendenz des Gemeinderats, wie sich der dieser oder etwaige Mehrheiten zum Bürgerbegehren stellen werden. "Diese Tendenzen/Empfehlungen müssen im Vorfeld des Bürgerentscheides den Parteien/Gruppierungen vorbehalten bleiben, nicht einem Gremium", so der Bürgermeister.

Mayr schreibt weiter, es werde nach seinen bisherigen Erfahrungen, bei einem Gemeinderatsbeschluss im Vorfeld des Bürgerentscheides in der Öffentlichkeit nicht differenziert, wo die Windräder errichtet werden sollen. "Es ist davon auszugehen, dass dies in der Wahrnehmung einiger Bürger zu einer gedanklichen Vermischung mit dem Bürgerentscheid führen kann. Hier dürfen wir nicht unnötig zu einer Verwirrung beitragen." Außerdem, so Mayr, halte sich auch der Ebersberger Kreistag mit Beschlüssen zur Windkraft im Vorfeld des Bürgerentscheids zurück. Zunächst müssten "die grundsätzlichen Prämissen für den Windkraftausbau im Landkreis feststehen". Wenn es so weit ist, könne auch der Antrag der vier Zornedinger Fraktionen auf die Tagesordnung des Gemeinderates gesetzt werden.

Deren Sprecher sind über die Antwort des Bürgermeisters nicht gerade begeistert. Es handele sich hier um eine "nicht zu akzeptierende Wertung und Willkür". Welche Wirkungen ein Antrag entfachen könne, dürfe nicht als Entscheidungskriterium für die Gestaltung der Tagesordnung verwendet werden, heißt es in der gemeinsamen E-Mail. Obendrein sehe die Gemeindeordnung kein materielles Vorprüfungsrecht eingereichter Anträge durch den Bürgermeister vor. Ein Verweis des Antrages auf eine nachfolgende Sitzung sei deshalb nicht nachvollziehbar, sondern erfolge "nach Gutdünken des Bürgermeisters".

Dieser aber sitzt bei der Gestaltung der Tagesordnung am längeren Hebel, weshalb eine Entscheidung über mögliche Windräder in der Gemeinde Zorneding vorerst vertagt wird.

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