Eigentlich hätte der Kleintransporter, den Beamte der Verkehrspolizeiinspektion Hohenbrunn am Montag kurz nach Mitternacht auf der A94 in Fahrtrichtung Passau kontrollierten, maximal 3500 Kilo wiegen dürfen. Tatsächlich aber brachte der Transporter samt Fracht mehr als 7500 Kilo auf die Waage – das zulässige Gesamtgewicht wurde somit laut Polizei um mehr als 4000 Kilo oder 114 Prozent überschritten. „Eine derartige, außerordentliche Überschreitung der zulässigen Werte und eine entsprechend erhebliche Verkehrsgefahr haben die kontrollierenden Beamten vermutlich noch nie erlebt“, heißt es im Pressebericht der Autobahnpolizei.
Kontrolliert hatten die Beamten den Transporter, weil er augenscheinlich total überladen war – was sich dann auch bestätigte. Die Verkehrssicherheit sei durch die Überladung wesentlich beeinträchtigt, das sichere Fahrzeugführen, insbesondere bei Bremsvorgängen, erheblich eingeschränkt gewesen, so das Urteil der Polizei. Die Weiterfahrt wurde unterbunden. Der Fahrzeugführer muss für das zu erwartende Bußgeldverfahren eine Sicherheitsleistung in Höhe von mehr als 950 Euro bezahlen.

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Vergleichsweise unspektakulär verlief hingegen am Sonntagabend eine Kontrollaktion der Verkehrspolizeiinspektion Hohenbrunn bei den Tank- und Rastanlagen Vaterstetten West und Ost der A99. Dabei ging es um präventive Abfahrtskontrollen des Lkw- und Schwerlastverkehrs zum Ende des Sonntagsfahrverbots um 22 Uhr – also wenn davon auszugehen ist, dass die meisten Kraftfahrer sich wieder auf den Weg machen wollen. Kontrolliert wurden 25 Sattelzüge und Fahrzeugkombinationen, deren Fahrer aus allen möglichen europäischen Ländern stammten.
Die positive Bilanz der etwa zweieinhalbstündigen Kontrolle war, dass nahezu alle durchgeführten Alkoholtests negativ verliefen – mit einer Ausnahme: Bei einem Kraftfahrer wurde ein Wert von 1,04 Promille und damit eine erhebliche Alkoholisierung festgestellt. Die geplante Weiterfahrt wurde präventiv unterbunden, wie die Polizei mitteilt – für eine sichere Weiterfahrt musste der Fahrer erst eine mindestens zehnstündige Ausnüchterung hinter sich bringen.