Verkehr in München:Was mit E-Scootern in Bus und Bahn erlaubt ist

E-Tretroller

E-Roller, die sich nicht zusammenklappen lassen, sind bei der MVG von der Beförderung ausgeschlossen.

(Foto: dpa)

Elektronische Tretroller sind seit diesem Samstag auf deutschen Straßen zugelassen. Nun hat der MVV bekannt gegeben, wie er mit den Rollern umgehen will.

Sie sind klein, sie sind leicht - und viele versprechen sich von ihnen einen Beitrag zur Verkehrswende. Von diesem Samstag an dürfen die elektrisch betriebenen Tretroller, sogenannte E-Scooter, auf deutschen Straßen fahren. Nun haben sich auch die Verkehrsunternehmen im Münchner Verkehrs- und Tarifverbund (MVV) darüber geeinigt, wie sie mit den Rollern umgehen wollen. In allen Verkehrsmitteln werden sie fortan als Sache betrachtet, deren Mitnahme kostenlos ist. Voraussetzung dafür ist, dass die Roller zusammenklappbar und die Akkus fest im Fahrzeug verbaut sind.

Die Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG) und die Deutsche Bahn wollen zunächst beobachten, wie die neue Regelung funktioniert und gegebenenfalls die Beförderungsbedingungen anpassen. Von der Beförderung kategorisch ausgeschlossen sind E-Roller, die sich nicht zusammenklappen lassen. Und: In Bahnhöfen und an Haltestellen dürfen sie nicht gefahren und müssen dort auch zusammengeklappt transportiert werden.

Neben zahlreichen privaten E-Scootern werden künftig noch in diesem Sommer bis zu 10 000 Leihroller in der Stadt unterwegs sein. Laut Kreisverwaltungsreferat (KVR) wollen bisher zwölf Anbieter ihre Fahrzeuge in der Stadt verteilen. Die MVG will mit den Anbietern zusammenarbeiten und die E-Roller in ihre Mobilitätsplattform integrieren. Um ein ähnliches Chaos wie seinerzeit mit dem Fahrradverleiher Obike zu verhindern, hat das KVR den Scooter-Verleihern eine Vereinbarung vorgelegt, in der sie sich zum Beispiel verpflichten sollen, innerhalb des Mittleren Rings maximal 1100 Fahrzeuge aufzustellen - und nicht mehr als drei im Umkreis von 100 Metern. Die freiwillige Selbstverpflichtung liegt den Anbietern zur Unterschrift vor. Für Beschwerden von Bürgern hat das KVR vorsorglich eine E-Mail-Adresse eingerichtet: ekf.kvr@muenchen.de.

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