E-Roller und Lastenpedelecs:Förderung für E-Fahrzeuge ist beliebt

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Beim Umweltreferat sind bereits 5000 Anträge auf Unterstützung eingegangen

Von Andreas Schubert

Die Elektromobilität kommt in München langsam aber sicher voran. Inzwischen sind beim Umweltreferat der Stadt rund 5000 Anträge auf Förderung eines Elektrofahrzeugs eingegangen, wie die Behörde mitteilt. Das Förderprogramm "München emobil" gilt seit dem 1. April 2016; es läuft noch bis Ende 2020. Umweltreferentin Stephanie Jacobs sieht die E-Mobilität als "wichtigen Beitrag zur Luftreinhaltung". Sie bringe die Stadt zudem ihrem Ziel näher, bis 2050 klimaneutral zu werden.

Zur Erinnerung: Zunächst wollte die Stadt in die Förderung von E-Autos einsteigen. Da aber auch der Bund ein entsprechendes Förderprogramm aufgelegt hat und eine Doppelförderung verboten ist, beschränkte sich die Stadt auf Leichtfahrzeuge, wie zum Beispiel E-Roller oder Lastenpedelecs. Dabei spielt es eine Rolle, ob der Antrag von einer Privatperson oder einer Firma, dazu zählen auch Freiberufler, gestellt wird. Der Unterschied: Zuschüsse für Pedelecs zum Beispiel, also Fahrräder mit elektrischer Unterstützung, zahlt die Stadt nur gewerblichen Antragstellern. Das soll Anreize schaffen, den Wirtschaftsverkehr innerhalb der Stadt abgasfrei zu erledigen. Die Nachfrage von Privatpersonen nach Pedelecs ist nach Ansicht der Stadt ohnehin hoch genug. Weil aber ein elektrisch unterstütztes Lastenfahrrad durchaus auch ein privates Auto ersetzen kann, fördert die Stadt auch nicht gewerblich genutzte Lastenpedelecs. Die wuchtigen Lastenräder sind laut Umweltreferat auch die am häufigsten geförderten Fahrzeuge. Insgesamt 2000 Anträge wurden inzwischen bewilligt. Beliebt sind sie vor allem vor allem bei Familien, aber auch immer mehr Gewerbetreibende setzen für kurze Distanzen auf Lastenpedelecs. Geförderte E-Roller gibt es derzeit 1300 in München sowie 500 städtisch geförderte Ladepunkte.

Wer einen Antrag auf Förderung stellt, muss gewisse Spielregeln beachten, die sich allerdings auch zu Fallstricken entwickeln können. 2017 zum Beispiel hatte eine Münchnerin einen Unfall mit einem geförderten E-Roller. Da dieser nicht mehr zu reparieren und nicht einmal ein Jahr zugelassen war, musste die Frau einen Großteil von 1000 Euro Fördergeld an die Stadt zurückzahlen. Der Grund: Ein E-Fahrzeug muss fahrtüchtig sein und soll so ein Fahrzeug mit Verbrennungsmotor ersetzen. Wer die Mittel abruft, muss das Fahrzeug mindestens drei Jahre auf sich zugelassen haben. Dies soll verhindern, dass jemand bei der Stadt abkassiert und das Fahrzeug gleich wieder weiterverkauft. Zu beachten ist dabei: Den Antrag auf einen Zuschuss müssen potenzielle Käufer eines E-Fahrzeugs unbedingt vor Abschluss des Kaufvertrags schließen. Die Münchnerin, die sich gleich nach ihrem Unfall einen baugleichen Roller gekauft hatte, hatte diesen Passus übersehen. Sie blieb auf den vollen Kosten sitzen.

© SZ vom 16.01.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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