DVU-Chef darf eine Waffe tragen:Revolver für einen Rechtsextremen

Der Verwaltungsgerichtshof hat das Landratsamt München dazu verurteilt, den Waffenschein von Gerhard Frey, den Vorsitzenden der rechtsextremistischen DVU, zu verlängern.

Ekkehard Müller-Jentsch

Revolver für einen Rechtsradikalen? Ja, sagt der Bayerische Verwaltungsgerichtshof: Das Landratsamt München muss den Waffenschein von Gerhard Frey, Herausgeber der rechtsextremen Deutschen National-Zeitung und Vorsitzender der ebenso extremistischen Deutschen Volksunion (DVU), verlängern.

Bekommt seinen Waffenschein verlängert: Gerhard Frey, Vorsitzender der DVU. (Foto: Foto: dpa)

Nach Ansicht des 21.Senats in Ansbach hat Frey einen Anspruch auf den Waffenschein für seinen Revolver vom Typ Smith & Wesson, weil er "im waffenrechtlichen Sinne zuverlässig und wesentlich mehr als die Allgemeinheit durch Angriffe auf Leib oder Leben gefährdet" sei.

Durch das Parteienprivileg geschützt

Nach derzeitigem Waffenrecht gelten zwar Personen als unzuverlässig, die "einzeln oder als Mitglied einer Vereinigung Bestrebungen verfolgen . . ., die gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung, insbesondere gegen das friedliche Zusammenleben der Völker gerichtet sind". Doch vor dieser Betrachtungsweise ist Frey durch das sogenannte Parteienprivileg geschützt.

Der VGH bestätigte deshalb, was zuvor schon das Verwaltungsgericht München festgestellt hatte: Durch das Privileg geschützt seien auch solche Parteien, die als verfassungswidrig gelten - wenn diese Einstufung vom Bundesverfassungsgericht noch nicht festgestellt worden ist.

Außer den parteipolitischen Aktivitäten Freys seien keine Gründe erkennbar, ihn im waffenrechtlichen Sinn als unzuverlässig anzusehen, zumal es auch keine strafrechtlichen Verurteilungen gebe (Aktenzeichen:21BV07.586).

© SZ vom 30.05.2008/af - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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