Drogengeschäfte in München:Harte Urteile gegen Koks-Dealer

Das Geschäft mit Kokain blüht in München - und die Justiz reagiert darauf mit harten Strafen. Ein Monteur vom Ammersee, der mit mehr als 500 Gramm gehandelt und dabei auch die Schickeria beliefert hat, muss fünf Jahre in Haft. Sein Abnehmer erhält drei Jahre.

Christian Rost

Ein 41-jähriger Monteur vom Ammersee, der mit mehr als 500 Gramm Kokaingemisch gehandelt und dabei auch die Schickeria beliefert hat, ist am Landgericht München II zu fünf Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden. Seine Lebensgefährtin, eine 46-jährige Verkäuferin, muss ebenfalls ins Gefängnis: Zwei Jahre und neun Monate bekam sie dafür, dass sie über ein Jahr hinweg vor allem Konsumenten im Umfeld ihres Wohnorts versorgt hatte - mit Kleinstmengen von insgesamt 60 Gramm.

Für den Verteidiger der Frau, Johannes Buchberger, fielen die Urteile zu hart aus: "Es gab einmal die Faustregel, wonach ein Kilo Heroin fünf bis sechs Jahre Haft einbringt. Heute bringt Kokain soviel ein wie früher Heroin."

Dabei hatte das dealende Paar sogar noch einen Bonus bekommen. Durch ihren Prozess geriet nämlich auch ein Münchner Kneipenwirt in die Bredouille. Der Gastronom hatte "1*-Desserts" in seinem Nachtlokal an der Thalkirchner Straße verkauft - ein Gramm Koks zum Preis von 100 Euro. Rauschgiftfahnder waren ihm schon länger auf der Spur, konnten ihm aber trotz Telefonüberwachung nichts nachweisen. Mit Hilfe einer Bedienung aus der Kneipe wollten die Polizisten den Wirt schließlich festnageln. Als die Zeugin am Amtsgericht dann gegen ihren früheren Chef aussagen sollte, war sie plötzlich verschwunden.

Der 60-jährige Wirt konnte schon mit einem Freispruch kalkulieren, da packte in dem parallel laufenden Verfahren am Landgericht der Monteur aus. Er war im Januar in der Nähe der Wohnung des Wirts mit knapp 300 Gramm Kokaingemisch in der Tasche festgenommen worden. Wohin er damit wollte, konnte die Polizei damals nur vermuten. Vor Gericht wurde dem Angeklagten klar, dass ihn nur ein Geständnis davor bewahren würde, womöglich sogar sieben Jahre in den Knast zu kommen. Also nannte er den Wirt als Abnehmer. Am Amtsgericht schlug sich diese Aussage auf das Urteil gegen den 60-Jährigen nieder: Drei Jahre Haft für den dealenden Wirt, der selbst noch rasch gestanden hatte. Verteidiger Andreas Schwarzer, dem auch dieses Urteil zu weit ging, legte Berufung ein.

Wie schwer es für die Anklage ist, Verdächtigen den Kokshandel überhaupt nachzuweisen, zeigte gerade ein weiterer Prozess gegen einen Mann, den die Polizei ebenfalls im Umfeld des Wirts und Monteurs verortete. Dieser Mann hatte am Telefon mutmaßlich Kokain bei seinen Lieferanten bestellt: "150", wie er sagte. Die Kripo hörte mit. Vor Gericht reichte das zu einer Verurteilung nicht aus. Es lag zwar nahe, dass mit der Zahl 150 ebendiese Menge an Gramm Kokain gemeint war. Es konnte aber nicht ausgeschlossen werden, dass es bei dem Telefonat beispielsweise nur um 150 Euro gegangen war, die der Mann haben wollte. Er wurde freigesprochen.

Der mutmaßlich letzte Akteur bei den Koksgeschäften steht nun im Dezember vor Gericht. Der Mann soll den Monteur beliefert haben, der dann den Wirt versorgte. Was bei diesem Prozess herauskommt, ist angesichts der bisherigen Urteile völlig offen. Gemäß der Juristenweisheit: Vor Gericht ist es wie auf hoher See - man ist in Gottes Hand.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: