Die Stadt München darf Besitzern von Diesel-Autos den Betrieb ihrer Fahrzeuge untersagen, wenn diese sich weigern, ein nach dem Diesel-Skandal nötiges Software-Update aufspielen zu lassen. Das hat das Münchner Verwaltungsgericht in einer Art Pilotverfahren entschieden. Geklagt hatten sechs Autobesitzer. Ihnen war verboten worden, mit ihren Autos - allesamt aus dem VW-Konzern - weiterzufahren. Das Urteil ist richtungsweisend für an die 100 ähnliche Verfahren, die derzeit am Verwaltungsgericht anhängig sind.
Christina Christmann ist eine der Klägerinnen. 2015 hat sie ihren Audi gekauft, einen A4 Avant. Was er gekostet hat, mag sie nicht sagen, in den Preislisten beginnen die Dieselmodelle bei gut 36 000 Euro. Christmann, 27, ist Zollbeamtin am Münchner Flughafen. "Die Flugzeuge, die da starten und landen, werden immer mehr", sagt sie. "Und ich soll nicht mehr mit meinem Auto zur Arbeit fahren dürfen?"
Das ist aus Sicht der Autobesitzerin nachvollziehbar, auch wenn es dem alten juristischen Grundsatz widerspricht, es gebe "keine Gleichheit im Unrecht": Wenn andere die Umwelt verschmutzen, gibt das niemandem das Recht, selbst die Luft zu verpesten. Dietmar Wolff, der Vorsitzende Richter der 23. Kammer, sagt deshalb im Lauf der Verhandlung auch mehrfach, die Diesel-Fahrer seien "weiß Gott nicht die Schuldigen", weshalb er den Verwaltungsbehörden zu "maßvollem Vorgehen" rate.
Wolff sagt allerdings auch, dass die Fahrzeug-Zulassungsverordnung die Vorgehensweise der Behörden rechtfertige. Wie kompliziert die rechtliche Lage ist, wird in dem Prozess deutlich, in dem neben der Landeshauptstadt noch die Landratsämter Landsberg am Lech und Erding auf der Seite der Beklagten sitzen: Es geht um Autos mit einer illegalen Abschalteinrichtung, deren Besitzer an der Rückrufaktion der Hersteller nicht teilnehmen und sich kein Softwareupdate aufspielen lassen. Das Münchner Kreisverwaltungsreferat (KVR) hat mit sofortiger Wirkung den Betrieb dieser Autos untersagt. Landsberg hat den Autobesitzern noch eine Fahrt gestattet - nämlich die in die Werkstatt, wenn sie denn klein beigeben und das Update aufspielen lassen. Erding hat zunächst auch rigoros entschieden, spätere Bescheide jedoch auch so abgemildert, wie es die Landsberger von Anfang an getan haben - "man lernt mit der Zeit dazu", sagte eine Vertreterin der Erdinger Behörde.
Noch komplizierter wird die Lage dadurch, dass die Untersagungs-Bescheide nicht in Kraft treten, wenn gegen sie geklagt wird - so verfahren die bayerischen Behörden, während Verwaltungsgerichte in anderen Ländern zunächst in Eilverfahren über die aufschiebende Wirkung entscheiden mussten. Das ist bereits mehrfach geschehen, mit unterschiedlichen Ergebnissen. So darf Christina Christmann ihren Audi derzeit auch ohne Update weiter fahren, während Fahrzeughalter in Düsseldorf oder in Stuttgart zu Fuß gehen müssen, während wiederum Gerichte in Karlsruhe und in Sigmaringen den Autofahrern Recht gaben. Das Münchner Verfahren ist nun bundesweit das erste, in dem in der Hauptsache entschieden wird.
800 Autobesitzer in München haben das Update noch nicht aufgespielt
Die Anwälte der Kläger machen das Eigentumsrecht ihrer Mandanten geltend - und angebliche Schäden, die durch das Software-Update am Auto entstünden: "Wir reden hier von staatlichem Zwang, sich selbst zu schädigen", sagt einer der Anwälte. Zudem hätten die Leute ihre Diesel-Autos ja gerade gekauft, weil die Hersteller mit den Umweltvorzügen geworben hätten. Und schließlich: Es gebe Fahrzeug-Halter - zu ihnen gehört Christmann -, die die Prüfplakette bei der Hauptuntersuchung bekommen hätten, obwohl klar war, dass im Bordcomputer die alte, betrügerische Software läuft. Offenbar sind sich auch die Prüforganisationen nicht einig, wie mit der Sache umzugehen sei.
Die Behördenvertreter stellten sich auf den Standpunkt, dass sie praktisch keinen Spielraum hätten: Wenn man Autohaltern nun erlauben würde, nicht an der Rückrufaktion teilzunehmen, was wäre dann bei der nächsten Aktion, bei der zum Beispiel Fahrzeuge wegen mangelhafter Bremsen in die Werkstatt sollen? "Da würden diese Halter zu Recht fragen, warum sie müssen, die Dieselfahrer aber nicht."
Die Vertreterin des Münchner KVR erklärte noch, es gehe ja immerhin um den Gesundheitsschutz der Bürger: "Da muss das Interesse zurücktreten, das zu schmutzige Auto weiterzufahren." Laut KVR wurde in München in 164 Fällen der Betrieb von Autos untersagt; etwa 800 Autobesitzer wurden bislang angeschrieben, weil sie das Update noch nicht haben aufspielen lassen.
Das Urteil, das Wolff und seine Kollegen nach zweistündiger Verhandlung sprechen, ist aber eindeutig: Das Vorgehen der Behörden ist rechtens, der Betrieb der Autos ohne Update darf untersagt werden. Allerdings nimmt das Gericht in der Urteilsbegründung auch Wolffs Forderung nach "maßvollem Vorgehen" auf: So sollte die zwangsweise Außerbetriebsetzung nicht sofort angeordnet werden, sondern zunächst etwa ein Zwangsgeld angedroht werden. Und es lässt die Berufung zum Verwaltungsgerichtshof zu. Bis dort entschieden ist, darf Christina Christmann weiterhin mit ihrem Audi zum Flughafen fahren.

