Verkehr in München:Bislang drei Klagen gegen Diesel-Fahrverbot

Auch zur Durchsetzung des Dieselfahrverbots in der Umweltzone wünscht sich das Kreisverwaltungsreferat eine automatische Erfassung von Kennzeichen mittels Kameras. (Foto: Sven Hoppe/dpa)

Der Verein "Mobil in Deutschland" hatte zum Inkrafttreten des Fahrverbots angekündigt, gerichtlich dagegen vorgehen zu wollen. Doch bislang sind wohl weniger Klagen eingegangen als geplant.

Innerhalb der ersten Woche nach Inkrafttreten des erweiterten Fahrverbots für ältere Diesel-Fahrzeuge in München sind beim Verwaltungsgericht der Landeshauptstadt drei Klagen gegen die Verschärfung eingegangen. "Das sind alles Privatpersonen. Zwei davon sind dem Umfeld des Vereins "Mobil in Deutschland" zuzuordnen, der sich ja öffentlichkeitswirksam entsprechend positioniert und zu Klagen aufgerufen hat", sagte ein Gerichtssprecher. Als nächsten Schritt werde das Gericht nun die Beklagte, also die Stadt München, zu einer Stellungnahme auffordern.

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Die drei Klagen sind allerdings bislang deutlich weniger, als von "Mobil in Deutschland" zum Start des Diesel-Verbots angekündigt. Der CSU-Landtagsabgeordnete Robert Brannekämper wollte selbst Klage einreichen. Brannekämper und sein Parteifreund Michael Haberland, Präsident von "Mobil in Deutschland", hatten zudem geplant, sieben weitere ausgewählte Fälle unterstützen zu wollen.

Um die Grenzwerte für Stickstoffdioxid künftig einhalten zu können, war in München zum 1. Februar auch der Mittlere Ring Teil der Umweltzone geworden - bislang war er nur ihre äußere Grenze gewesen. Das Diesel-Fahrverbot betrifft zunächst alte Diesel mit der Abgasnorm Euro 4/IV oder schlechter. Es gibt allerdings eine Reihe von Ausnahmen, beispielsweise für Anwohner oder den Lieferverkehr. Auch Beschäftigte im Schicht- oder Pflegedienst sollen nach dem Willen des Stadtrats vom Diesel-Fahrverbot ausgenommen werden - dagegen könnte es allerdings noch Klagen geben.

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