Verkehr in München:Erste Klagen gegen das Diesel-Fahrverbot angekündigt

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Ältere Dieselfahrzeuge ausgeschlossen: Schilder weisen auf die Umweltzone an der Thalkirchner/Ecke Brudermühlstraße hin. (Foto: Florian Peljak)

Pünktlich zum Inkrafttreten der Sperrzone starten Kritiker einen Versuch, die Regelung vor Gericht zu Fall zu bringen. Sie sammeln bereits Geld für einen "Diesel-Fonds". Auch die Deutsche Umwelthilfe droht erneut mit rechtlichen Schritten gegen die Stadt.

Von Andreas Schubert

Von diesem Mittwoch an gilt die erste Stufe des Diesel-Fahrverbots. Das heißt: Wer nicht unter die Ausnahmeregelungen fällt, darf mit einem Dieselfahrzeug der Schadstoffklasse Euro 4/IV nicht mehr in die Umweltzone fahren, inklusive des Mittleren Rings.

Der CSU-Landtagsabgeordnete Robert Brannekämper und sein Parteifreund Michael Haberland, der auch Präsident des Automobilklubs "Mobil in Deutschland" ist, wollen das Verbot nicht hinnehmen. Sie haben betroffene Dieselfahrer zu Klagen gegen die Stadt München aufgerufen. Pünktlich zum 1. Februar sollen erste Klagen beim Verwaltungsgericht München eingereicht werden. Auch Brannekämper zählt zu den Klägern. Sieben weitere ausgewählte Fälle wollen er und seine Mitstreiter unterstützen. Sie sammeln deshalb bereits Geld für einen "Diesel-Fonds". Bei einer Veranstaltung für betroffene Dieselfahrer am Montagabend ist schon einiges zusammengekommen.

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Vertreten werden die Kläger vom Berliner Anwalt Claus-Peter Martens. Der ist in der Hauptstadt schon erfolgreich gegen die dortigen Diesel-Fahrverbote vorgegangen und sieht auch in München gute Chancen, dass das Verwaltungsgericht die Regel wieder kippt. Fahrverbote seien nach der Rechtsprechung dort erforderlich, "wo diese sich an Strecken aufdrängen, an denen der Grenzwert ohne ein solches Verbot selbst unter optimistischsten Annahmen des Beklagten nicht eingehalten werden könnte", argumentiert der Jurist. Davon könne in München angesichts der positiven Entwicklung der Stickstoffdioxid-Messwerte keine Rede sein.

In der Tat ist die Luft in der Stadt in den vergangenen Jahren sauberer geworden. Nach Angaben der Referats für Klima- und Umweltschutz (RKU) werden die Messwerte nur noch an zwei Stellen gerissen. Das sind die Landshuter Allee mit einem Stickstoffdioxid-Wert von 49 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft und die Tegernseer Landstraße mit 43 Mikrogramm im Jahresmittel. Der EU-weite Grenzwert liegt bei 40 Mikrogramm.

Schichtdienstleistende sollen keine Genehmigung beantragen müssen

Laut Martens sei ein Fahrverbot nur gerechtfertigt, wenn ansonsten keine Verbesserung zu erwarten sei. Für ihn steht fest: Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit werde nicht eingehalten.

Bis ein mögliches Urteil fallen könnte, werden nach Einschätzung des Juristen wohl mehrere Monate vergehen. Technische Fragen, etwa ob die Messstellen korrekt platziert sind, klammere er aus, so Martens. Aus seiner Sicht ist die Rechtslage auch so eindeutig.

Währenddessen droht auch die Deutsche Umwelthilfe (DUH) erneut mit rechtlichen Schritten gegen die Stadt. Sie hatte zusammen mit dem Verkehrsclub Deutschland auf Einhaltung der Grenzwerte geklagt, dann aber einem Vergleich zugestimmt. Darin sei aber nicht enthalten, so die Kritik der Umweltschützer, dass Schichtdienstleistende pauschal vom Fahrverbot ausgenommen werden könnten.

Die SPD-Rathausfraktion besteht derweil auf dieser speziellen Ausnahme. Per Dringlichkeitsantrag fordert sie, dass Sozial- und Pflegedienste sowie Schichtdienstleistende unter die Allgemeinverfügung fallen sollen, sodass Betroffene keine Einzelfallgenehmigung beantragen müssen. Sofern dies rechtlich möglich ist, schließen sich dem auch die Grünen an. Wer dennoch eine braucht, soll laut SPD zudem nicht mehr als 25 Euro pro Jahr zahlen müssen. "In der gegenwärtigen Krise wollen wir Menschen entlasten und nicht weiter belasten", teilt Fraktionschefin Anne Hübner mit.

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