"Denunziert" worden:Neonazi erschleicht Arbeitslosengeld

Der vielfach vorbestrafte Norman Bordin muss wieder in Haft: Diesmal geht es nicht um seine rechtsextreme Gesinnung.

Alexander Krug

Der vielfach vorbestrafte Rechtsextremist Norman Bordin ist erneut zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Münchner Amtsgericht verurteilte ihn am Montag wegen Betrugs zu vier Monaten Haft ohne Bewährung.

NPD-Mitglied Bordin hatte laut Anklage zwei Monate lang Arbeitslosengeld vom Arbeitsamt kassiert und dabei verschwiegen, dass er einen Job bei einer Tankstelle hatte.

Der 30 Jahre alte Bordin gilt als einer der führende Köpfe der Neonazis in München und Umgebung. 1976 in Duisburg geboren, zog er Ende der 90er Jahre nach Freilassing, wo er das "Aktionsbüro nationaler Widerstand" gründete.

Im Dezember 2001 gründete er die rechtsextreme "Kameradschaft Süd", verlor aber später die Führungsposition an den Rechtsradikalen Martin Wiese, der 2003 einen Bombenanschlag auf das Jüdische Zentrum am Sankt-Jakobs-Platz plante. Bordin verbüßte zu diesem Zeitpunkt eine Haftstrafe, nach der Entlassung trat er der NPD bei.

Bei der Bundestagswahl 2005 kandidierte er für die NPD im Stimmkreis Ottobrunn. Laut Verfassungsschutzbericht ist er derzeit Landesvorsitzender der NPD-Jugendorganisation "Junge Nationaldemokraten" (JN).

"Den Brief hat meine Frau eingeworfen"

Die Vorwürfe der neuerlichen Anklage reichen einige Zeit zurück. Von 10. August bis zum 15.Oktober 2004 soll Bordin insgesamt 982,68 Euro Arbeitslosengeld kassiert haben, obwohl er zu dieser Zeit eine Arbeitsstelle bei einer Tankstelle im Schichtdienst hatte.

Bordin bestreitet die Anklage entschieden. Er will das Arbeitsamt damals ordnungsgemäß per Brief über seinen neuen Arbeitgeber informiert haben. "Den Brief hat meine Frau eingeworfen", behauptet er.

Erst im "Nachhinein" habe er den Eingang der knapp 1000 Euro festgestellt. Auf den Vorhalt, dass das Geld doch auf seinem Konto aufgelaufen sei, antwortete Bordin: "Ich kontrolliere meine Kontobewegungen nicht." Der Amtsrichter quittierte diese Aussage mit einem knappen "aha".

Den Job bei der Tankstelle verlor Bordin bereits nach zwei Monaten wieder. Er sei damals "denunziert" worden, klagte er. Seine "politische Einstellung" sei bekannt geworden, daraufhin habe man ihm gekündigt.

Bordin hat bereits acht Vorstrafen, zuletzt war er 2002 wegen Körperverletzung und Beleidigung zu 15 Monaten Haft verurteilt worden. Die umfangreiche Vorstrafenliste wirkte sich letztlich auch besonders strafverschärfend aus.

Der Amtsrichter hatte "keine Zweifel", dass es Bordin damals "bewusst unterlassen" habe, das Arbeitsamt über seine neue Arbeitsstelle zu informieren. Der Schaden sei zwar durch eine Aufrechnung inzwischen wieder gutgemacht. Doch er sei damals gerade einmal fünf Monate vorher aus der Haft entlassen worden.

Diese "hohe Rückfallgeschwindigkeit" mache eine "kurzfristige Freiheitsstrafe absolut notwendig", befand der Amtsrichter. Bordins Anwalt hatte einen Freispruch gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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