Denkmalschutz:Gutsherrenart à la Landesamt
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Behörde fehlt der Mut, Kriterien zu undurchsichtig
" Der falsche Ansatz" vom 23./24. März über verweigerten Ensembleschutz durch den Generalkonservator für Gebäude in der Türkenstraße in München:
Die Süddeutsche Zeitung öffnet unter der Überschrift "Der falsche Ansatz" ein Forum zur Politik unseres Landesamtes für Denkmalpflege bei der Eintragung von Denkmälern in die Denkmalliste. Aus meiner jahrzehntelangen Praxis wäre hierzu Vieles beizutragen. Das Resümee lautet kurz gefasst: "Denkmalschutz nach Gutsherrenart".
Eine kritische Durchsicht der bisherigen Eintragungen zeigt, dass die mehr als 110 000 Baudenkmäler keineswegs nach einheitlichen Grundsätzen eingetragen wurden und werden. Bewegliche Denkmäler und insbesondere bewegliche Bodendenkmäler finden sich nur höchst vereinzelt. Ensembles sind ohne erkennbares System eingetragen; für sie scheint über- haupt nur ein fachlich nicht begründbarer numerus clausus von 1000 Ensembles zu gelten.
Frühere Generalkonservatoren haben vor Jahrzehnten mutig die hohe Zahl von Eintragungen gegen politische Bestrebungen zur Verringerung der Denkmäler verteidigt. Ihre Nachfolger, eigentlich ausnahmslos ohne Fachkenntnis hinsichtlich der Bewertung von Denkmalsubstanz, trachten danach, Anregungen zum Beispiel des engagierten Denkmalnetzes Bayern tunlichst abzublocken.
Die Argumentation, man dürfe im Gewand des Denkmalschutzes keine Planungshoheit betreiben, übersieht, dass die Denkmaleigenschaft immer ein wesentlicher Belang bei der Planung ist. Die Stadt München ist deshalb gehalten, auch in Fällen fehlender Eintragung seitens des Landesamtes alle Denkmäler zu bewahren und zu schützen.
Nur zur Erinnerung: Der Starnberger Flügelbahnhof (des Münchner Hauptbahnhofes; d. Red.) muss bei der laufenden Bauleitplanung als Denkmal einbezogen werden, er kann nicht dem Profitstreben der Bahn geopfert werden. Mit Händen und Füßen wenden sich Landesamt und Stadt gegen die Anerkennung des Hauptbahnhofs als Baudenkmal und der Umgebung mit den zahlreichen Einzeldenkmälern als Denkmalensemble - die gerade ins Werk gesetzte Zerstörung des Hauptgebäudes ist eine Kulturschande ersten Ranges.
Nur eine Ausrede ist der Hinweis der Akteure im Artikel, die Denkmalausweisungen müssten gerichtsfest sein. Denn das ist selbstverständlich, und man sollte sich nicht mit diesem konstruierten Notnagel eines Risikos aus der Prüfung des vorgelegten Gutachtens zu den Denkmaleigenschaften des Hauptbahnhofs herausreden. Die Gerichte haben übrigens die Amtspflicht der Fachbehörden zur Eintragung von Denkmälern in die Liste bestätigt. Der Gutsherrenart sollte endlich das Handwerk gelegt werden.
Dr. Dieter Martin, Bamberg