Demonstrationen:Stadt will härter gegen Pegida vorgehen

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Regelmäßig demonstrieren Pegida-Anhänger in der Innenstadt, hier stehen die Teilnehmer vor dem Finanzministerium. (Foto: Stephan Rumpf)
  • Das Kreisverwaltungsreferat will einen weiteren Vorstoß wagen, Pegida-Kundgebungen an historisch belasteten Orten zu verbieten.
  • Bislang wurden derartige Maßnahmen vom Verwaltungsgericht gekippt.
  • Kreisverwaltungsreferent Blume-Beyerle sieht seit dem Versuch der Kranzniederlegung aber eine Veränderung der Situation.

Von Dominik Hutter und Martin Bernstein

Angesichts der zunehmenden Radikalisierung des Münchner Pegida-Ablegers wagt das Kreisverwaltungsreferat (KVR) einen neuen Versuch, die umstrittenen Demonstrationen vor der Feldherrnhalle zu untersagen. Die Erfahrungen der vergangenen Wochen führten zu einer "Neubewertung der Sachlage", teilte Münchens Ordnungschef Wilfried Blume-Beyerle am Freitag mit.

Die für Montag geplante Kundgebung soll deshalb um rund 200 Meter an das Reiterstandbild vor dem Innenministerium verlegt werden. Am 9. November, dem Jahrestag von Hitlerputsch und Reichspogromnacht, will die Behörde gar keine Pegida-Kundgebung in München dulden. Zudem darf Pegida-Chef Heinz Meyer "bis auf Weiteres" nicht mehr als Versammlungsleiter auftreten. Gegen Meyer laufen im Auftrag des Generalbundesanwalts Ermittlungen wegen des Verdachts der Bildung einer terroristischen Vereinigung, er ist nach Auskunft des Kreisverwaltungsreferats mehrfach vorbestraft.

Demonstration
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Mit Blasinstrumenten, bunten Plakaten und Clownsnasen demonstrierten Münchner schon gegen Pegida, als es diese in der Stadt noch gar nicht gab.

Verbot an historisch belasteten Orten möglich

Aus Sicht Blume-Beyerles belegt das Verhalten der Pegida-Demonstranten inzwischen hinreichend, dass "nicht nur die besorgte bürgerliche Mitte auf die Straße geht, sondern dass aufgrund der Teilnahme bekannter Neonazis und der eindeutigen und regelmäßigen antisemitischen Äußerungen aus der Versammlung heraus eine gezielte Verhöhnung der Opfer der NS-Zeit bezweckt ist". Damit wäre der Artikel 15 des Bayerischen Versammlungsgesetzes erfüllt, der die Verlegung oder das Verbot von Demonstrationen an historisch belasteten Orten ermöglicht.

Die neue Einschätzung des KVRs geht auf Beobachtungen bei diversen Pegida-Veranstaltungen, vor allem aber der am vergangenen Montag zurück. Dabei habe Versammlungsleiter Meyer mit Aussagen wie "Wollt ihr den totalen Krieg" und "schweinische Migranten" eindeutig offenbart, dass es bei der Kranzniederlegung am Platz der Opfer des Nationalsozialismus nicht ums Gedenken gehe.

Zumal die Versammlung die verbalen Ausfälle nicht nur geduldet, sondern ihnen sogar applaudiert habe. Die anschließende Reaktion von Charlotte Knobloch, der Präsidentin der Israelitischen Kultusgemeinde, habe deutlich gezeigt, dass sich die Opfer der NS-Diktatur vom Verhalten der Demo-Teilnehmer verhöhnt fühlen. Knobloch hatte von einem "makabren Schauspiel" von Verfassungsfeinden gesprochen, die "an symbolträchtigen historischen Orten die damaligen Opfer verunglimpfen und die damaligen Täter glorifizieren".

Immer mehr Rechtsextreme bei Pegida-Kundgebungen

Bezeichnend für die "andauernde negative Entwicklung innerhalb der Pegida-Bewegung" findet Blume-Beyerle auch die völlig unbeanstandete Teilnahme einer immer größer werden Zahl polizeibekannter Rechtsextremisten an den Kundgebungen. Weder die Pegida-Verantwortlichen noch die Teilnehmer hätten sich von diesem Kreis distanziert, der längst ein fester Bestandteil der Versammlungen sei. Dazu kommen islamfeindliche und eindeutig antisemitische Äußerungen in den sozialen Netzwerken von Pegida.

Für die Stadt ist der Vorstoß juristisch heikel. Das Kreisverwaltungsreferat ist mit ablehnenden Bescheiden bei rechtsgerichteten Demonstrationen schon mehrfach vor Verwaltungsgerichten gescheitert. Zuletzt konnte Pegida im September eine Demonstration durchsetzen, deren Route sich wie ein Streifzug durch die Münchner NS-Geschichte las. Das Verwaltungsgericht sah es nicht als hinlänglich belegt an, dass die Versammlung ein "rechtsextremistisches Gepräge" aufweise.

Blume-Beyerle ist aber zuversichtlich, dass das Urteil der Richter diesmal angesichts der neuen Erkenntnisse und vor allem wegen des Termins 9. November anders ausfallen könnte. "Wenn nicht an diesem Tag und an diesem Ort" - wann und wo solle der entsprechende Artikel des Versammlungsgesetzes denn sonst einen Sinn ergeben? "Es ist für mich nicht vorstellbar, dass am 9. November Rechtsextreme vor der Feldherrnhalle demonstrieren", erklärte Blume-Beyerle.

Urteil wird für Montag erwartet

Pegida dürfe jedoch einen Tag später seine Kundgebung abhalten, allerdings auch dann nicht an historisch vorbelasteten Orten. Sollte Pegida - was bislang nicht geschehen ist - auch für den 2. November eine Demo anmelden, sind belastete Orte ebenfalls tabu. Pegida hat nach Auskunft Blume-Beyerles bereits Widerspruch gegen den Bescheid der Ordnungsbehörde eingelegt. Ein Urteil des Verwaltungsgerichts wird für Montag erwartet.

An den Münchner Pegida-Kundgebungen hat regelmäßig auch einer der fränkischen Rechtsextremisten teilgenommen, die nach Erkenntnissen der Polizei fremdenfeindliche Anschläge geplant haben. Gegen die Beschuldigten wird unter anderem wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung und der Vorbereitung eines Explosionsverbrechens ermittelt. Dan E., Nügida-Anmelder und führendes Nürnberger Mitglied der Gruppierung "Die Rechte", wurde zwei Tage vor seiner Festnahme bei der Kranzniederlegung am Platz der Opfer des Nationalsozialismus gesehen.

© SZ vom 24.10.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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