Darknet:Amoklauf am OEZ: Mutmaßlicher Waffenhändler der fahrlässigen Tötung verdächtigt

McDonald's am Olympia-Einkaufszentrum wieder geöffnet

Der Staatsanwalt sieht eine Mitschuld beim Waffenhändler von David S.

(Foto: dpa)
  • Gegen den mutmaßlichen Waffenhändler des Münchner Amokläufers wird nun auch wegen fahrlässiger Tötung ermittelt.
  • Philipp K., der in Hessen in Untersuchungshaft sitzt, traf sich mit dem späteren Amokläufer sogar zur Übergabe von Waffe und Munition.
  • Laut Staatsanwaltschaft hätte K. "wissen können, dass sein Kunde mit den Waffen möglicherweise Menschen töten wird".

Von Thomas Schmidt, Frankfurt/München

Gegen den mutmaßlichen Waffenhändler des Münchner Amokläufers wird nun auch wegen fahrlässiger Tötung ermittelt. Philipp K., der derzeit in Hessen in Untersuchungshaft sitzt, "hätte wissen können, dass sein Kunde mit den Waffen möglicherweise Menschen töten wird", erklärte der Pressesprecher der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt, Georg Ungefuk, der SZ und bestätigte damit einen Bericht des Magazins Der Spiegel. Die strafrechtlichen Vorwürfe gegen den mutmaßlichen Waffendealer haben sich damit deutlich verschärft.

David S., der 18-jährige Amokläufer vom Olympia-Einkaufszentrum, hatte in einem anonymisierten Bereich des Internets, dem Darknet, offenbar systematisch nach einer Pistole des Herstellers Glock gesucht, da diese recht einfach zu handhaben ist. Bei seiner Suche stieß er auf Philipp K. aus Marburg (Hessen), der ihm Waffe und Munition anbot. Beide wurden sich über das Internet handelseinig und trafen sich zur Übergabe in Marburg. Laut Staatsanwaltschaftssprecher Ungefuk ein "absolut unübliches Verhalten". Illegale Waffenlieferungen über das Internet würden die Händler meist an fingierte Adressen oder Packstationen verschicken, da dieses Vorgehen weit weniger riskant sei als ein persönliches Treffen. Warum sich die beiden trotzdem trafen, konnte Ungefuk nicht sagen.

Bislang hatte die Staatsanwaltschaft wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz sowie das Kriegswaffenkontrollgesetz gegen den mutmaßlichen Waffendealer ermittelt. Inzwischen aber habe man die Internet-Kommunikation zwischen Käufer und Händler ausgewertet und sei dabei zu dem Schluss gelangt, dass Philipp K. hätte erkennen können, dass es sich bei David S. nicht um einen Waffennarr handelt, der sich eine Sammlung in die Vitrine stellen möchte. Somit habe Philipp K. fahrlässig gehandelt, weil er zumindest hätte ahnen müssen, was S. mit der Pistole vorhatte.

Das zuständige Amtsgericht in Marburg teilt laut Ungefuk die Auffassung der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt und hat am Donnerstag den entsprechend erweiterten Haftbefehl erlassen. Dem mutmaßlichen Waffenhändler werde nun die fahrlässige Tötung in neun Fällen sowie fahrlässige Körperverletzung in vier Fällen im Zusammenhang mit dem Amoklauf in München vorgeworfen. Philipp K. wurde am 16. August in Marburg festgenommen und sitzt seitdem im Gefängnis.

David S. hatte am 22. Juli in einem Schnellrestaurant und im Olympia-Einkaufszentrum mit der Pistole des mutmaßlichen Waffenhändlers neun Menschen erschossen und vier weitere verletzt. Anschließend richtete er die Waffe gegen sich selbst.

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