Dachauer Todesschütze vor Gericht:"Er hat es gewollt"

Der Psychiatrische Gutachter hat den Todesschützen von Dachau mehrere Stunden lang untersucht - und hält ihn für schuldfähig. Rudolf U. sei "absichtsvoll, dosiert, gesteuert und geplant vorgegangen".

Annette Ramelsberger

Prozess gegen 55-Jährigen um den Mord an Staatsanwalt

Der Angeklagte Rudolf U. vor Gericht.

(Foto: dpa)

Der Prozess gegen Rudolf U. geht dem Ende zu, und nach dem, was auch am Mittwoch wieder vor Gericht geschah, ist mancher sehr froh darüber. Seit einem Monat liegt der gesundheitlich schwer angeschlagene Mann an den Prozesstagen in seinem Krankenbett im Gerichtssaal, angeklagt des Mordes an einem jungen Staatsanwalt und des dreifachen Mordversuchs.

Doch wenn sein Verteidiger das Wort ergreift, dann geht es weniger um die Umstände, wie hier dem Angeklagten der Prozess gemacht wird, sondern es geht um den Anwalt selbst. Der Verteidiger stellt immer wieder Anträge, die nach der Strafprozessordnung nicht zulässig sind. Er überzieht den erfahrenen Psychiater Henning Saß mit Fragen wie in einem psychologischen Grundkurs. Und er stellt einen Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter, den er mit Vorfällen von Anfang November begründet - die er aber nach der Strafprozessordnung schon damals hätte ansprechen müssen. Sogar er selbst sagt, deswegen werde der Antrag wohl abgelehnt werden. Der Verteidiger stellt ihn trotzdem.

Und die Hinterbliebenen des Opfers, aber auch die vielen Juristen, die den Prozess verfolgen, müssen schwer an sich halten. Für viele ist die Grenze zur Peinlichkeit längst überschritten.

Der Angeklagte hat am 11. Januar 2012 im Gerichtssaal des Amtsgerichts Dachau eine Pistole gezogen und mehrfach geschossen. Er hat die Tat vor Gericht gestanden und gesagt, er würde sie wieder begehen, die Justiz habe es nicht anders verdient - nur die Frau des Staatsanwalts tue ihm leid. Seit Oktober wird gegen ihn verhandelt, nun zeichnete der Psychiatrische Gutachter Saß das Bild eines zwar egozentrischen, aber voll schuldfähigen Angeklagten, der bei der Tat nicht von seinen Gefühlen übermannt worden sei. "Diese Tat war nicht aus dem Augenblick geboren. Herr U. war darauf vorbereitet, es ist nicht über ihn gekommen, er hat es gewollt", sagte Saß.

Dreimal für mehrere Stunden untersucht

Über einen Amoklauf hat Saß kein Wort verloren - aber Maximilian Kaiser, der Verteidiger des Angeklagten, stellt trotzdem einen Antrag, den Sachverständigen abzulösen, weil der "unzureichende Kenntnisse" bei Amokläufen habe.

Saß hatte deutlich gemacht, dass es sich bei den Schüssen auf den Staatsanwalt nicht um eine affektgesteuerte Tat gehandelt hat. Der 55 Jahre alte U., der früher ein Transportunternehmen betrieb, habe immer wieder davon gesprochen, dass er einmal zur Waffe greifen werde, um es allen zu zeigen. "Das hat schon lange in seinen Gedanken eine Rolle gespielt", sagte der erfahrene Gutachter. Der Angeklagte habe für diesen Gedanken allmählich eine Billigung entwickelt.

Obwohl der beinamputierte Mann nun hinfällig wirkt, sei er geistig klar und habe sich auch nach einem Schlaganfall im Jahr 2010 bemerkenswert gut erholt, sagte Saß. Das gelte auch für seine geistigen Leistungen. Der Angeklagte sei egozentrisch, rigide, rücksichtlos beim Verfechten seines eigenen Standpunkts und er habe eine fanatisch-querulatorische Störung entwickelt. Aber diese Persönlichkeitsstörung habe nicht alle seine Handlungen dominiert, er hätte auch anders handeln können. "Herr U. ist absichtsvoll, dosiert, gesteuert und geplant vorgegangen", sagte Saß.

Saß hatte den Angeklagten dreimal für mehrere Stunden untersucht und die gesamte Hauptverhandlung verfolgt. U. habe ihm gesagt, alle, die sich ungerecht behandelt fühlten, müssten aufstehen. "Nach dem Motto: Entrechtete und Ausgebeutete aller Länder, erhebt euch."

Am Ende stellte der Wahlverteidiger noch eine ganze Reihe von Anträgen, unter anderem, das Verfahren einzustellen, weil das Gericht nicht ordnungsgemäß besetzt sei - eine solche Rüge allerdings kann man nur anbringen, bevor der Angeklagte sich geäußert hat, doch das ist längst geschehen. Und Rechtsanwalt Kaiser lehnte auch den Vorsitzenden Richter wegen Befangenheit ab - darüber muss noch entschieden werden.

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