Dachauer Mordprozess:Ego-Show eines Anwalts

Man hätte ihnen einen würdigen Prozess gewünscht - aber die Hinterbliebenen des jungen Staatsanwalts, der im Dachauer Amtsgericht erschossen wurde, müssen ein makabres Schauspiel erdulden. Der Wahlverteidiger des Angeklagten kämpft mit Mitteln, die im Bierzelt gut ankommen würden.

Annette Ramelsberger

Akten der Staatsanwaltschaft beim Mordprozess in Dachau.

Akten der Staatsanwaltschaft beim Dachauer Mordprozess im Landgericht München II.

(Foto: dapd)

Man hätte den Hinterbliebenen des jungen Staatsanwaltes, der im Amtsgericht Dachau erschossen wurde, einen würdigen Prozess gewünscht. Einen, in dem sich alle Prozessbeteiligten der Tragik des Geschehens bewusst sind. Einen, in dem ernsthaft um die Wahrheit gerungen wird und in dem am Schluss alle das Gerichtsgebäude verlassen in dem Gefühl, dass es nicht zu einem guten, aber doch zu einem gerechten Ende gekommen ist.

Es ist anders gekommen. Die junge Witwe und die Eltern des Opfers müssen einem Schauspiel beiwohnen, das am Anfang makabre Züge hatte, jetzt aber in die Lächerlichkeit abgleitet. Und das denen am meisten Schmerzen bereitet, die sich von dem Verfahren wenn schon nicht Trost, so doch Beruhigung erwartet hatten.

Der Fall an sich ist nicht kompliziert: Der Angeklagte hat die Tat schon am zweiten Verhandlungstag gestanden, er hat gesagt, dass er aus Wut auf die Justiz gehandelt habe und dass er es wieder tun würde. Doch der Wahlverteidiger des Angeklagten möchte aus dem Angeklagten ein missverstandenes Justizopfer machen, das aus einer Art gerechten Zorn heraus gehandelt und Amok gelaufen ist.

Dieser Verteidiger tut das mit Mitteln, die im Bierzelt gut ankommen würden, die aber nicht in einen Gerichtssaal gehören. Er hält Reden ans Volk, stellt Anträge, die sich gewaltig anhören, aber nicht zulässig sind, führt ständig die Menschenrechte im Mund. Aber wenn es drauf ankommt, hakt er nicht ein: als die Staatsanwältin neben der Verurteilung des Angeklagten wegen Mordes auch noch die besondere Schwere der Schuld beantragt. Das bedeutet, dass der schwerkranke Angeklagte auch nach 15 Jahren nicht auf Freiheit hoffen kann.

Offensichtlich will sich die Staatsanwaltschaft nichts nachsagen lassen, wenn es um die Ahndung eines Mordes an einem der Ihren geht. Aber dieser Antrag wird dem Opfer nicht gerecht. Freunde von ihm sagen, Tilman Turck sei ganz ohne "Verfolgungseifer" gewesen. Rudolf U. wird auch ohne die "Schwere der Schuld" seine Tage im Gefängnis beschließen.

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