Süddeutsche Zeitung

Erdweg:Gegen den Stillstand

Die Windkraftanlage im Buchwald darf nur nachts laufen. Jetzt wollen die Betreiber vor Gericht eine vorläufige Komplettgenehmigung erreichen. Doch wegen der Corona-Krise ist die mündliche Verhandlung abgesagt, es wird im schriftlichen Verfahren entschieden - und das kann dauern

Von Renate Zauscher, Erdweg

Fast auf den Tag genau seit einem Jahr steht im Buchwald bei Welshofen eine 199 Meter hohe Windkraftanlage. Sie hätte vom 1. April 2019 an monatlich etwa 460 000 Kilowattstunden Strom liefern und damit 1 600 Haushalte versorgen sollen. Statt dessen aber herrscht seit nunmehr zwölf Monaten weitgehend Stillstand im Buchwald: Wegen einer anhängigen Klage gegen die 2016 vom Landratsamt Dachau erteilte Genehmigung für den Bau und den Betrieb der Anlage durfte diese zunächst gar nicht und ab Oktober 2019 dann nur nachts in Betrieb gehen.

Jetzt, ein Jahr später, sollte am Mittwoch, 1. April, das Verwaltungsgericht München über das weitere Schicksal der Anlage entscheiden. Wegen der Corona-Krise aber wurde der Sitzungstermin für die mündliche Verhandlung abgesetzt. Zunächst soll laut dem Pressesprecher des Verwaltungsgerichts lediglich im schriftlichen Verfahren über einen Eilantrag entschieden werden, mit dem die Betreiber der Anlage den vorläufigen uneingeschränkten Betrieb erreichen möchten. Diese Entscheidung solle "zeitnah" erfolgen, heißt es von Seiten der Pressestelle weiter. Wann genau dies geschehen werde, lasse sich derzeit jedoch "noch nicht exakt vorhersagen".

Bei vielen Menschen ist das Unverständnis über die lange Verzögerung der gerichtlichen Entscheidung groß. Immer wieder wird nachgefragt, warum sich die Rotoren der Anlage denn nicht endlich drehen. Frustriert sind vor allem all jene, die mit ihrer Investition in die Bürgeranlage eigentlich etwas Sinnvolles in Zeiten des Klimawandels tun wollten.

Dass statt der prognostizierten 5,5 Millionen Kilowattstunden sauberen Stroms im abgelaufenen Jahr nur rund ein Viertel dieser Menge erzeugt wurde, hat erhebliche finanzielle Auswirkungen für die Investoren: Die Gesellschafter der "Bürgerwind Erdweg GmbH & Co.KG", die hinter dem ganzen Projekt steht, und auch die ebenfalls beteiligte Bürgerstrom Dachau eG haben immerhin 900 000 Euro an Eigenkapital eingebracht und den für den Bau noch weiterhin nötigen Restbetrag bei der Umweltbank aufgenommen. Insgesamt wurden 4,5 Millionen Euro gemeinsam investiert.

Auf den ökologischen Aspekt des Stillstands verweist Erich Wust von der Firma Wust - Wind&Sonne aus Markt Erlbach, die die Anlage geplant hat und von der "Bürgerwind Erdweg" mit der Betriebsleitung beauftragt ist. Wust rechnet vor, dass man bei einer termingerechten Betriebsaufnahme der Anlage zusätzlich rund 2 500 Tonnen Co2 hätte einsparen können. Den finanziellen Schaden für die Investoren vor Ort beziffert Erich Wust auf bislang 316 000 Euro. Etwa 100 000 Euro muss die Firma für Rechtsanwaltskosten, zusätzliche Gutachten und ähnliches selber tragen. Auch für den laufenden Unterhalt der Anlage im Buchwald fielen während des erzwungenen Stillstands erhebliche Kosten an.

Die juristische Vorgeschichte, die zum Status Quo geführt hat, ist so lang wie verworren. Widerstand gegen das Projekt kam zunächst von der Bürgerinitiative "Unser Buchwald". Sie erreichte, dass von ursprünglich drei geplanten Windkraftanlagen nur eine gebaut werden konnte. Die beiden anderen hätten sich innerhalb des 1000-Meter-Radius rund um den Horst eines im Buchwald brütenden Wespenbussards befunden. Die Anträge für den Bau dieser beiden Windräder wurden schließlich zurückgezogen, die dritte Anlage dagegen 2016 vom Landratsamt Dachau genehmigt.

Vordergründig geht es nach wie vor um den Schutz des Vogels, der mittlerweile jedoch nicht mehr als besonders schlaggefährdet gilt, weshalb auch der Bereich außerhalb der 1000-Meter-Zone um einen Horst nach den Vorgaben des bayerischen Windkrafterlasses seit 2016 nicht mehr untersucht werden muss. Hinter dem Argument des Artenschutzes aber verbirgt sich mehr: die Ziele und Interessen des "Vereins für Landschaftspflege und Artenschutz in Bayern", der nicht nur im Fall des Buchwalds als Kläger auftritt sondern auch in zahlreichen anderen Fällen gegen den Bau von Windkraftanlagen geklagt hat, sich gegen "die Auswüchse der Energiewende" engagieren will und statt dessen für längere Laufzeiten von Atomkraftwerken plädiert. Auch das Windrad an der Ziegelei im Dachauer Stadtteil Pellheim versuchte der Verband - allerdings vergeblich - zu verhindern.

Die Klage des Verbands und parallel dazu der Eilantrag der Betreiber auf eine vorläufige Betriebsgenehmigung der Anlage haben in der Folge zu einer Fülle von weiteren juristischen Schritten geführt und mittlerweile nicht nur das Landratsamt Dachau und die dort angesiedelte Untere Naturschutzbehörde beschäftigt sondern auch das Bayerische Umweltministerium, die Höhere Naturschutzbehörde bei der Regierung von Oberbayern sowie das Verwaltungsgericht in München und den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof den Betrieb nur für die Nachtzeit zugelassen und von der Unteren Naturschutzbehörde eine neuerliche Stellungnahme "aus einem Guss" angefordert. Dieses Papier liegt mittlerweile vor.

Beim Betreiber ist man optimistisch, dass zugunsten der Anlage entschieden wird: Das im eigenen Auftrag erstellte ornithologische Gutachten, das eine Gefährdung des Wespenbussards ausschließt und eine wichtige Rolle in der gerichtlichen Entscheidung spielen werde, sei methodisch nicht angreifbar: "Es entspricht - anders als das der Gegenseite - voll und ganz den Vorgaben des Bayerischen Windkrafterlasses", sagt Erich Wust.

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SZ vom 30.03.2020
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