Windenergie:Flaute

In naher Zukunft wird es im Landkreis zehn Anlagen geben, doch dann ist es mit der Windkraft vorerst vorbei. Die neue gesetzliche Regelung lässt kaum weitere Standorte zu, das Risiko für Investoren ist zu hoch

Von Robert Stocker, Dachau

Das war es wohl mit der Windkraft im Landkreis: Seit einem Jahr ist die Anlage bei Etzenhausen in Betrieb, fünf Windräder entstehen derzeit im Hohenzeller Wald, drei Windräder werden im Buchwald bei Welshofen genehmigt, außerdem ein Windrad für die Ziegelei Hörl in Webling. Weitere Windkraftanlagen wird es wohl in den nächsten Jahren nicht geben. Die vom Landtag verabschiedete 10-H-Regel hat die Standorte für Windräder stark dezimiert. Demnach sind nur noch Anlagen erlaubt, deren Abstand zur nächsten Wohnbebauung mindestens das Zehnfache ihrer Höhe beträgt. Der gemeinsame Teilflächennutzungsplan von 14 Gemeinden liegt auf Eis. Er sah einen Mindestabstand von nur 600 Metern vor.

Bevor die 10-H-Regel vor zwei Wochen im Landtag beschlossen wurde, galten Windräder als privilegierte Vorhaben im Außenbereich. Genehmigungsbehörde war das Landratsamt, das die Vorgaben des Bundesimmissionsschutzgesetzes umsetzen musste. Der gemeinsame Teilflächennutzungsplan von 14 Landkreisgemeinden sollte die Standorte auf für Windräder vorgesehene Flächen begrenzen, um einen Wildwuchs zu verhindern. Der muss durch die 10-H-Regel nicht mehr befürchtet werden. Nach der neuen Gesetzeslage muss für die Errichtung eines Windrads ein Bebauungsplan aufgestellt werden, möglichst mit dem Einverständnis der Nachbargemeinde. Zwar schließt die 10-H-Regel nicht generell aus, dass Windräder näher an die Wohnbebauung rücken. Dafür ist aber das Einverständnis aller Betroffenen nötig. "Wir hatten bei den bisherigen Projekten schon Widerstände", gibt Wolfgang Reichelt, Medienbeauftragter des Landratsamts, zu bedenken. "Ich kann mir schwer vorstellen, dass man hundert Prozent Einigkeit erzielen kann."

Zwei Windkraftprojekte im Landkreis sind im Genehmigungsverfahren: Die drei geplanten Windräder bei Welshofen (Gemeinde Erdweg) und das Windrad der Ziegelei Hörl und Hartmann. Es ist als Nebenanlage für die Stromversorgung des Unternehmens beantragt und somit von der 10-H-Regel ausgenommen. Die Windräder im Buchwald bei Welshofen fallen noch unter die alte Gesetzeslage und stehen wohl kurz vor der Genehmigung. Laut Reichelt gibt es noch einen weiteren Antrag für die Errichtung eines Windrads im südlichen Landkreis. "Der ruht, weil der Antragsteller die Entscheidung im Landtag abwarten wollte", sagt Reichelt.

Windenergie: Das Windrad hinter der Ziegelei Hörl und Hartmann.

Das Windrad hinter der Ziegelei Hörl und Hartmann.

(Foto: niels P. Jørgensen)

Außerdem sollten zwei weitere Anlagen im Gemeindegebiet Petershausen an der Grenze zum Landkreis Freising entstehen. Der Investor hat seinen Antrag zurückgezogen. Grund ist der unter Naturschutz stehende Wespenbussard, der im Weißlinger Holz nistet. Er könnte durch die Windräder gefährdet werden. Auch zwischen Wöhr und Albersbach wollte ein Landwirt ein Windrad bauen. Er zog aber seinen Antrag zurück, weil der Standort nicht genehmigungsfähig war.

Anton Kreitmair, Landtagsabgeordneter der CSU und Präsident des oberbayerischen Bauernverbandes, sieht die 10-H-Regel als Kompromiss. "Wenn die Bürger Windräder wollen, können sie auch gebaut werden", sagt er. Denn das neue Gesetz lasse auch Standorte in der Nähe von Ortschaften zu, wenn alle Betroffenen damit einverstanden sind. Bürgerentscheide und der Klageweg wären aber nicht ausgeschlossen. "Wenn die politischen Grundsatzentscheidungen für ein Projekt vorhanden sind, ist der Widerstand nicht so einfach", glaubt der Landtagsabgeordnete.

Der Bezirkspräsident des Bauernverbandes gilt als entschiedener Verfechter der Windkraft. Ursprünglich wollte er sich am Windpark im Buchwald beteiligen. Inzwischen ist er aus dem Projekt ausgestiegen. "Ich befürworte den Standort nach wie vor", sagt er. In diesem Fall liege das Einverständnis der Gemeinde Erdweg und der Nachbargemeinde Sulzemoos vor. Dass die Gemeinden den Teilflächennutzungsplan immer noch nicht verabschiedet haben, hält Kreitmair für einen Fehler. Die Bürgermeister hätten ihn vor sich her geschoben, als klar war, dass die 10-H-Regel kommt. "Vielleicht gibt es in fünf Jahren wieder ein neues Gesetz." Im Landkreis gibt es derzeit keinen neuen Antrag für den Bau einer Windkraftanlage. Kreitmair: "Ich glaube, dass die Sache hier vorerst erledigt ist."

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