Süddeutsche Zeitung

Erdweg:Buchwald-Windräder so gut wie genehmigt

Lesezeit: 2 min

Jetzt gilt nur noch zu klären, wie der Wespenbussard geschützt werden kann.

Von Benjamin Emonts, Dachau

Das Dachauer Landratsamt wird innerhalb der kommenden Wochen den Bau dreier Windräder bei Welshofen in der Gemeinde Erdweg genehmigen. Dazu muss nur noch geklärt werden, wie insbesondere der Artenschutz des Wespenbussards gewährleistet werden kann. Das Landratsamt folgt mit seiner Entscheidung einem Urteil des Verwaltungsgerichts München vom September 2015. Damals wies das Gericht einen Ablehnungsbescheid über den Bau der Windkraftanlage durch das Landratsamt Dachau zurück.

Vor vier Jahren hatte eine Gruppe von Bürgern aus dem Gemeindebereich Erdweg den Antrag auf Bau einer Windkraftanlage im Buchwald bei Welshofen gestellt. Das Landratsamt gab damals den Protesten der zahlreichen Windkraftgegner nach. Es entschied, dass das Projekt nicht realisiert werden darf. Denn die drei geplanten Windräder würden die Sicht auf die Kirche Sankt Florian im benachbarten Wiedenzhausen stören.

Eine der wenigen geschlossenen Waldflächen im Landkreis

Dagegen klagte die Bürgerwindenergie Erdweg GmbH & Co KG - und gewann. Das Verwaltungsgericht forderte allerdings, dass die Belange des Artenschutzes nochmals näher geprüft werden müssen. Daran hält sich nun das Dachauer Landratsamt. Von Mitte April bis Ende August werden die Bewegungen des Wespenbussards im Umfeld des Baugebiets nochmals kartiert. Die Bürgerinitiative Unser Buchwald e.V., die seit Jahren gegen den Bau der Windkraftanlagen kämpft, hatte dem Landratsamt im Jahr 2015 das Gutachten eines Ornithologen vorgelegt. Demnach befand sich weniger als 1000 Meter entfernt vom geplanten Standort zweier Windräder der Horst eines Wespenbussards. Der Buchwald liegt zwischen Welshofen, das zur Gemeinde Erdweg gehört, und den Ortschaften Wiedenzhausen sowie Orthofen auf Odelzhausener Gemeindegebiet. Er ist eine der wenigen geschlossenen Waldflächen im Landkreis.

Da es sich beim Wespenbussard um eine "durch Windkraftanlagen kollisionsgefährdete, besonders geschützte Art" handele, lässt das Landratsamt überprüfen, ob die betreffenden Anlagen tagsüber ausgeschaltet werden müssen, um den Wandervogel während seiner üblichen Anwesenheitszeiten von Mai bis August zu schützen. Allerdings könne diese Auflage außer Kraft treten, wenn festgestellt würde, dass in diesem Zeitraum durch zwei der drei Windräder kein "signifikant erhöhtes Tötungsrisiko" besteht.

Notfalls die Tiere weglocken

Erich Wust, Geschäftsführer der WWS Projektbau, die die Windkraftanlage errichten will, wertet die Entscheidung des Dachauer Landratsamts als positives Signal. "Ich gehe davon aus, dass ab September die Bagger rollen und alle drei Windkraftanlagen gebaut werden." Er rechnet weiter damit , dass das erforderliche Artenschutz- Gutachten dem Projekt keine Probleme machen wird. Er räumt zwar ein, dass eine zeitweise Abschaltung die Anlage "im worst case" unrentabel machen könnte. Dreijährige Untersuchungen des Unternehmens aber hätten belegt, dass durch die Windkraftanlagen keinerlei Beeinträchtigungen für die Tierwelt entstünden. Falls die Gutachter zu einem anderen Ergebnis kommen würden, seien verschiedene Maßnahmen denkbar: von Abschaltungen über die Errichtung von Nistkörben als Ersatzquartiere bis hin zur Aufwertung des Nahrungsbereichs im gewünschten Abstand. Notfalls, so Wust, müsse man eben versuchen, "die Tiere wegzulocken".

Wust realisiert das Projekt nur. Die Bürgerwindenergie Erdweg GmbH & Co KG hingegen müsste die Anlage künftig betreiben. "Das Ganze hört sich schön an. Aber unter den gegebenen Voraussetzungen wissen wir noch nicht, ob wir überhaupt bauen wollen", sagt der Sprecher der Bürgerwindenergie Erdweg, Jörg Burger. Man wolle nun prüfen, ob die verschiedenen Auflagen erfüllbar sind. "Wenn darunter ein wirtschaftlicher Betrieb nicht möglich ist, können wir zwei Windräder nicht bauen." Die Windkraftanlagen mit einer Nabenhöhe von 140 Metern sollen circa 14 Millionen Euro kosten. Die Anteile sollen zunächst den Erdweger Gemeindebürgern angeboten werden. Falls diese nicht genug investieren, wären Landkreisbürger und zuletzt Interessenten des offenen Finanzmarkts an der Reihe.

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/1.2866315
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
SZ vom 17.02.2016
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über Süddeutsche Zeitung Content. Bitte senden Sie Ihre Nutzungsanfrage an syndication@sueddeutsche.de.