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Weichs:Discounter darf Werbetafel aufstellen

Die Frage, ob ein Discountermarkt im Gewerbegebiet Weichs eine große Werbetafel an der östlichen Grundstücksgrenze aufstellen lassen darf, beschäftigt den Gemeinderat Weichs. Die Plakattafel (Breite 3,83 Meter, Höhe 2,82 Meter) soll neben den Stellplätzen im Grünstreifen stehen. Die Gesellschaft für Außenwerbung teilte mit, dass sie bei Zustimmung bereit wäre, die bestehende Werbefläche an dem Discounter-Gebäude zu entfernen. Auf die Frage eines Gemeinderates, was im Bebauungsplan vorgesehen ist, erklärte Geschäftsstellenleiter Werner Kerzel, dass Werbetafeln grundsätzlich genehmigungspflichtig sind. CSU-Gemeinderat Martin Betz fragte an, ob bei einer Zustimmung andere Gewerbetreibende ebenfalls Werbetafeln in dieser Größe anbringen dürfen. Heinrich Fitger (SPD) stört sich an der Form der Werbetafel, die, wie er findet, nicht zu dem vorhandenen Informationsständer des Discounter-Marktes passt. Für Bürgermeister Harald Mundl (WBV) ist die Werbetafel einfach zu groß. Er möchte keinen Präzedenzfall schaffen. Nach längerer Diskussion einigten sich die Räte, dem Bauantrag doch zuzustimmen.

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Quelle:
SZ vom 10.09.2015 / sies
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