Wachstum und Zuzug:Wichtige Weichenstellung

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Schwabhausen holt sich die Hilfe eines Fachanwalts, um die Entwicklung der Gemeinde zu steuern

Von Renate Zauscher, Schwabhausen

Wohin soll die Entwicklung der Gemeinde Schwabhausen gehen? Mit dieser Frage beschäftigen sich der Schwabhauser Bürgermeister Josef Baumgartner (FW) und sein Gemeinderat bereits seit geraumer Zeit. In der jüngsten Sitzung des Rats stand ein Aspekt des Fragenkomplexes erneut auf der Tagesordnung: Es ging um die Beauftragung eines Fachanwalts, der Richtungsvorgaben für einen Grundsatzbeschluss zur künftigen Bauland- und Gemeindeentwicklung erarbeiten soll.

Bereits Mitte letzten Jahres hatte der Gemeinderat beschlossen, dass man sich juristischen Rat in der Sache holen solle. Gleichzeitig sollten bereits vorliegend Anträge für die anstehende Änderung des Flächennutzungsplans an das Planungsbüro Brugger übermittelt werden, mit dem die Gemeinde seit langem zusammenarbeitet.

Beides ist mittlerweile geschehen. Anfang Februar kamen Gemeindevertreter, Planer und ein Rechtsanwalt bei einer Klausurtagung zusammen. Dabei ging es unter anderem um die Frage des künftigen Wohnflächenbedarfs in der Gemeinde. Bei einer Beschränkung des Bevölkerungswachstums auf maximal ein Prozent jährlich - ein Grenze, auf die man sich in Schwabhausen schon vor längerem geeinigt hat - reichen die unbebauten Flächen im vorhandenen Flächennutzungsplan für 15, vielleicht auch 20 Jahre aus, sagt Bürgermeister Baumgartner. Zu diesem Ergebnis seien sowohl das Planungsbüro als auch die eigene Verwaltung gekommen. Wollte man zusätzliche für eine Bebauung in Frage kommende Grundstücke in den neuen Flächennutzungsplan einbringen, dann müssten, so Baumgartner, andere Bereiche herausgestrichen werden. Der Bürgermeister steht auf dem Standpunkt, dass man dies nicht bereits vorsorglich sondern erst im konkreten Bedarfsfall tun solle.

Anders sehen dies einige Mitglieder des Gemeinderats. Sie sprachen sich in der Sitzung dafür aus, Flächen, deren Besitzer derzeit weder verkaufen noch selber bauen wollen, aus der Planung herauszustreichen und dafür andere Bereiche mit aufzunehmen. "Wir schieben die Änderung des Flächennutzungsplans nur vor uns her", kritisierte der Zweite Bürgermeister Wolfgang Hörl (Bürgerblock Arnbach). Im Grunde gebe es schon seitvergangenem Jahr einen entsprechenden Grundsatzbeschluss. Jetzt müsse die Sache weiter vorangetrieben und dann auch öffentlich im Rat behandelt werden.

Bauamtsleiter Peter Aigner gab zu bedenken, dass die Verhandlungen mit Grundeigentümern vor allem deshalb stockten, weil die Gemeinde bislang keine Preisvorstellungen genannt habe. "Es macht keinen Sinn zu verhandeln ohne Preisnennung", sagte er.

Neben der Frage, welche Bereiche bei der Überarbeitung des Flächennutzungsplans neu aufgenommen werden sollen, gibt es noch andere Themen, über die der Gemeinderat entscheiden muss. Dazu gehören Überlegungen, ob es ein Einheimischenmodell in neuer Form geben soll oder ob die Gemeinde in den sozialen Wohnungsbau einsteigen will. Mit der Beantwortung dieser Fragen werden wichtige Weichenstellungen der Gemeindeentwicklung verbunden sein.

Trotz unterschiedlicher Ansichten, in welcher Form die Überarbeitung des Flächennutzungsplans im Einzelnen erfolgen soll, kam man zuletzt dennoch zu einem einstimmigen Beschluss: Der Fachanwalt, der auch schon bei der Klausurtagung im Februar in Schwabhausen war, soll mit der Erarbeitung einer "grundlegenden Richtungsvorgabe" für den Grundsatzbeschluss zur künftigen Bauland- und Gemeindeentwicklung beauftragt werden.

© SZ vom 06.04.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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