Süddeutsche Zeitung

Vor Gericht:Helfer eines Liebesbetrugs

Zwar beteuert ein 27-jähriger Altomünsterer unschuldig zu sein, doch der Amtsrichter in Dachau glaubt ihm nicht

Von Jacqueline Lang, Dachau

Der Angeklagte beteuert zwar mehrmals, nichts mit der ihm vorgeworfenen Geldwäsche zu tun zu haben - trotzdem zieht er seinen Einspruch letztlich zurück. Richter Christian Calame, der signalisiert, dass er die Beteuerungen des 27-jährigen Mannes, der in Altomünster lebt, nicht glauben kann, macht ihm nämlich eines deutlich: Wenn er in die Verhandlung eintritt und Zeugen anhört, dann könnte es am Ende im schlimmsten Fall für den Angeklagten nicht nur auf eine Geldstrafe in Höhe von 5400 Euro hinauslaufen, sondern sogar auf eine Freiheitsstrafe.

Laut Anklageschrift soll der Angeklagte, der der Verhandlung nur mithilfe einer Dolmetscherin folgen kann, bislang Unbekannten sein Konto zur Verfügung gestellt haben. Die Unbekannten hatten demnach einer Frau eine Liebesbeziehung vorgegaukelt und daraufhin Geld von ihr für die Unterstützung ihrer Familie erhalten. Insgesamt vier Mal soll erschwindeltes Geld in einer Gesamthöhe von 7500 Euro auf dem Konto des Angeklagten eingegangen sein, das dann zeitnah abgehoben wurde. Obwohl der Angeklagte sich damit nicht selbst des Betrugs schuldig gemacht hat, reicht allein das zur Verfügung stellen seines Kontos für den Tatbestand der Geldwäsche aus. Und es ist offenbar auch nicht das erste Mal, dass der Angeklagte mit der Masche, die sich Love Scamming nennt, also Liebesbetrug, Geld verdient hat. Ein rechtskräftiges Urteil aus dem Jahr 2019 liegt Richter Calame vor.

Der Angeklagte lässt über seine Dolmetscherin indes erklären, dass er weder bei der ersten Verurteilung noch in diesem Fall schuldig sei. Er habe zwei Mal seine Bankkarte verloren, ebenso wie seine Pin. Warum das Geld in der Nähe des Wohnorts seiner Lebensgefährtin in Offenburg abgehoben worden ist, obwohl der Angeklagte selbst in Altomünster lebt, kann er nicht wirklich schlüssig erklären. Sichtlich verzweifelt wiederholt er immer wieder, er wolle nicht mehr vor Gericht und droht gar: "Ich bringe mich noch um vor lauter Frust."

Richter Calame geht darauf nicht ein. Für ihn steht fest: "Diese Zufälligkeit gibt es nicht." Es sei schlicht unglaubwürdig, dass der Angeklagte zwei Mal seine Bankkarte verloren habe und zwei Mal mithilfe seines Kontos eine Frau um ihr Geld gebracht worden sei. Auch deshalb sei die Einlassung auf eine nochmalige Geldstrafe im "untersten Bereich des Möglichen" und auch nur dann eine Option, wenn sich der Angeklagte geständig zeige. Bei einer Wiederholungstat wie dieser sei sonst eine Freiheitsstrafe unausweichlich.

Mehrmals übersetzt die Dolmetscherin dem Angeklagten das Angebot des Richters, es bei einer Rücknahme des Einspruchs bei einer Geldstrafe zu belassen. Mehrmals wiederholt der Angeklagte, er sei unschuldig, aber wolle auch nicht, dass die Verhandlung weiter andauere. Dabei erzählt der 27-Jährige, dass er nach wie vor die Strafe für das erste Urteil abstottern müsse.

Nach mehrmaligem Hin und Her sagt er schließlich: "Kein Problem, dann geben Sie mir die Strafe, die sie mir geben wollen." Er wisse nicht, was er machen soll, außer es zuzugeben, auch wenn er keinen Job habe, um die Strafe zu bezahlen. Die finale Nachfrage von Richter Christian Calame, ob er damit seinen Einspruch zurückziehe, bejaht der Angeklagte schließlich, wiederholt aber gleichzeitig noch einmal, dass er unschuldig ist. Er muss nun 180 Tagessätze zu je 30 Euro bezahlen.

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/1.5359827
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
SZ vom 23.07.2021
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über Süddeutsche Zeitung Content. Bitte senden Sie Ihre Nutzungsanfrage an syndication@sueddeutsche.de.