Süddeutsche Zeitung

Vierkirchen:Millionenprojekt für Kinder

Vierkirchen baut neuen Hort an der Grundschule

Dem Neubau eines Kinderhortes an der Grundschule in Vierkirchen steht nichts mehr im Wege. Nachdem bereits das Dachauer Landratsamt und der Vierkirchner Bauausschuss am 11. August dem Projekt zugestimmt haben, gab die Regierung von Oberbayern nun "grünes Licht" für einen vorzeitigen Baubeginn des Kinderhorts. Die Gemeinde kann dadurch umgehend mit dem Bau beginnen, "ohne Fördermittel zu verlieren", so heißt es in einer Pressemitteilung der Regierung von Oberbayern. Sie wird der Gemeinde Vierkirchen voraussichtlich mit 1,3 Millionen Euro unter die Arme greifen. Für die Gesamtkosten des Bauprojekts sind 2,5 Millionen Euro veranschlagt.

Geplant ist ein Neubau mit drei Vollgeschossen, der auch einen barrierefreien Zugang sowie einen Aufzugsschacht bekommen soll. Für den Anbau des Hortes an die Südseite der Grundschule soll dort das süd-östliche Treppenhaus abgerissen werden. In der kommenden Gemeinderatssitzung am Donnerstag, 22. September, wird Bürgermeister Harald Dirlenbach (SPD) das Projekt öffentlich vorstellen. Aktuell gibt es in der Gemeinde zwei Hortstandorte in Räumen der Grundschule (50 Plätze) und in einem angemieteten Gebäude in der Bahnhofstraße (40 Plätze). Durch den Neubau sollen beide Horte zusammengeführt werden. Der Hort in der Bahnhofstraße soll aufgelöst und der zweite Standort wieder der Grundschule zur Verfügung gestellt werden. Mit dem Bau beginnen will die Gemeinde voraussichtlich Anfang kommenden Jahres. In Betrieb genommen wird der Kinderhort zum Schuljahresbeginn im September 2018.

Im Regelfall darf mit dem Bau staatlich geförderter Projekte erst nach Bewilligung der staatlichen Fördermittel begonnen werden. Eine Förderung bereits begonnener Projekte verbietet das Haushaltsrecht. Mit der Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn können die Baumaßnahmen nun schnellstmöglich realisiert werden, obwohl über die endgültige Förderung durch einen förmlichen Bescheid noch nicht entschieden wurde. Die spätere staatliche Förderung erfolgt aus Mitteln des kommunalen Finanzausgleichs innerhalb des vom Bayerischen Landtag beschlossenen Staatshaushalts.

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Quelle:
SZ vom 15.09.2016 / emo
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