Hebertshausen/München:Verwaltungsgericht ordnet Rückbau von Brunnen an

Tannenhof Oberweilbach

Seinen Brunnen (rechts hinten im Bild) muss der Christbaumbauer Stefan Spennesberger nach Einschätzung des Gerichts zurückbauen.

(Foto: N.P.JØRGENSEN)

Der Oberweilbacher Christbaumbauer Stefan Spennesberger unterliegt im Rechtsstreit mit dem Landratsamt. Gegen das Urteil will er sich wehren

Von Jacqueline Lang, Hebertshausen/München

Die zweite Kammer des Bayerischen Verwaltungsgerichts hat die Klage von Stefan Spennesberger gegen den Freistaat abgewiesen. Für den Oberweilbacher Christbaumbauer bedeutet das: Er muss den vor sechs Jahren gebauten Brunnen wieder zurückbauen. Andreas Zeiser, der als Oberregierungsrat das Landratsamt in Fragen des Umweltschutzes vertritt, begrüßte die Entscheidung: "Das Urteil stärkt die konsequente Linie des Landratsamtes, dass Eingriffe ins Tiefengrundwasser möglichst zu vermeiden sind und das Tiefengrundwasser zu sichern ist." Spennesberger will das Urteil so jedoch nicht hinnehmen.

Eines machte Richter Korbinian Heinzeller schon in der Verhandlung am Dienstagvormittag klar: Der Umstand allein, dass sieben Meter zu tief gebohrt wurde, sei "rechtlich kein Problem". Ausschlaggebend für die Beurteilung sei vielmehr, ob beim Bohren in Schichten vorgedrungen worden sei, die die Trinkwasserversorgung nachhaltig gefährden könnten.

Grundsätzlich geht es in dem Fall auch um die Frage nach der Verhältnismäßigkeit: Darf die Wasserrechtsbehörde, in diesem Fall das Landratsamt, einen Rückbau anordnen? Oder müsste sie nun, wo er ohnehin schon gebaut ist, eine Nutzung erlauben? Spennesbergers Anwalt Johannes Daseking hatte am Dienstag noch versucht, das Gericht davon zu überzeugen, dass den Christbaumbauer keine Schuld trifft: So hatte er betont, dass der Brunnenbau vom Landratsamt grundsätzlich bewilligt worden sei. Dass dabei tiefer gebohrt wurde als erlaubt, sei, wenn überhaupt der Brunnenbaufirma anzulasten. Schließlich habe Spennesberger weder von Geologie noch Brunnenbau eine Ahnung, genau deshalb habe er ja Experten beauftragt. Dass er nun für deren Fehler bezahlen solle, sei nicht rechtens. Er plädierte für eine nachträgliche Legalisierung des Brunnens.

Andreas Zeiser vom Landratsamt sieht das ganz anders: "Wer einen Brunnen bohren lässt, ist auch dafür verantwortlich." Die Annahme des Klägers, die Bohrung könne man nachträglich legalisieren, nur "weil das Kind schon in den Brunnen gefallen ist", sei absurd.

Jonas Hürten, beim Wasserwirtschaftsamt München zuständig für den Landkreis Dachau, räumte ein, dass die Vorgaben seiner Behörde, dass eine Bohrung bis zu 40 Metern Tiefe erlaubt sei, womöglich irreführend gewesen seien. Im tertiären Hügelland, in dem der Landkreis liegt, seien Angaben dazu, wie tief gebohrt werden darf, allerdings "immer nur Abschätzungen", eine genaue Beurteilung obliege letztlich der Brunnenbaufirma. Dass diese, nachdem sie in 17 Metern Tiefe auf eine Sandschicht und darunter auf eine Tonschicht gestoßen sei keine Rücksprache mit dem Amt gehalten habe, sei ein Versäumnis seitens der Firma. Diese hätte wissen müssen, dass sich unterhalb der massiven Tonschicht Tiefengrundwasser befindet. Grundsätzlich, sagte Hürten, sei ein Brunnenrückbau nun "zweckdienlich und prinzipiell angezeigt".

Allerdings gäbe es technisch durchaus Möglichkeiten, auch bei Betreiben des Brunnens eine Gefährdung des Grundwassers auszuschließen. Die wären aufwendig, aber das gilt auch für ein Rückbau. Die durchbohrte Tonschicht müsste wieder instandgesetzt und der Ursprungszustand wieder hergestellt werden. Ein Kompromiss für den sich Spennesbergers Anwalt durchaus hätte erwärmen können - doch das Gericht hat anders entschieden. Johannes Daseking, erklärte, dass man bislang nur die Entscheidung, nicht aber die Begründung für das getroffene Urteil kenne. Diese sei jedoch ausschlaggebend für die Entscheidung über etwaige weitere rechtliche Schritte. Das könne entweder die nächsthöhere Instanz sein, sprich der Verwaltungsgerichtshof, oder aber ein neues Verfahren, in dem Schadenersatzansprüche gegen den Freistaat sowie die Brunnenbaufirma geltend gemacht werden könnten. Auch für Spennesberger selbst steht deshalb fest: "Das war noch nicht das Ende."

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