Süddeutsche Zeitung

Verurteilung wegen Volksverhetzung:Grenzen der Meinungsfreiheit

54-Jähriger, der einen menschenverachtenden Kommentar gepostet hat, scheitert mit seiner Berufung vor dem Landgericht

Von sal, Dachau/München

Ein vom Amtsgericht Dachau wegen Volksverhetzung zu vier Monate Haft auf Bewährung verurteilter Monteur aus dem südlichen Landkreis Dachau ist am Montag mit seiner Berufung vor dem Landgericht München II gescheitert. Mehr noch: Der Vorsitzende Richter der 6. Strafkammer beließ es nicht nur beim Urteil der ersten Instanz, sondern erließ zudem einen neuen Bewährungsbeschluss. Danach muss der 54-Jährige 3000 Euro an ein Bündnis von Hilfsorganisationen bezahlen.

Der Angeklagte hatte im Mai 2018 auf der Facebook-Seite eines badenwürttembergischen TV-Senders Stellung zur Verzweiflungstat eines abgelehnten Asylsuchenden genommen. Der Mann hatte sich im Landratsamt von Göppingen vor den Augen von Justizangestellten mit einer Flüssigkeit übergossen und angezündet. Er überlebte schwer verletzt. "Ich hätte gewartet, immerhin 1024 Euro (oder?) weniger, für das wir schuften müssen", lautete der Kommentar des Monteurs. In seinem Urteil ging das Amtsgericht davon aus, dass es sich dabei um eine "böswillige Meinungsäußerung" und "Aufwiegelung der öffentlichen Meinung" handelt. Außer dem Post des 54-Jährigen befanden sich auf der Facebook-Seite noch mehr als 300 andere hasserfüllte Kommentare. Der TV-Sender hatte die Seite daraufhin gelöscht. Allerdings lag der Staatsanwaltschaft ein sogenannter Screenshot mit dem Kommentar vor, den der Angeklagte geschrieben hatte.

Vor dem Landgericht machte der 54-Jährige ebenso wie schon vorher vor dem Amtsgericht keinen Hehl daraus, dass er den Kommentar gepostet hat und beharrte darauf, dass es sich um eine "reine Meinungsäußerung" gehandelt habe. Außerdem warf er der Staatsanwaltschaft vor, sein Post sei "aus dem Gesamtzusammenhang herausgerissen" worden. Er habe mit anderen darüber diskutiert, ob ein abgelehnter Asylsuchender ein Amt zu etwas zwingen dürfe. "Wenn sich jemand anzündet, ergreife ich erst mal die Flucht - aus Selbstschutz. Ich weiß ja nicht, was der noch dabei hat", meinte der 54-Jährige. Er habe lediglich einen "Einzelfall bewertet" und nicht generell zum Hass auf Asylbewerber aufgerufen.

Der Verteidiger des unter anderem wegen Besitzes kinderpornografischer Schriften vorbestraften Monteurs forderte einen Freispruch für seinen Mandanten. Bei der Tat des Asylbewerbers habe es sich um eine "Protestaktion" gehandelt und "die darf man kommentieren", so der Anwalt. Die Staatsanwaltanwaltschaft habe "einzelne Posts herausgefiltert und sie isoliert bewertet". In welchem Kontext diese standen, bleibe dabei unklar.

Für die Vertreterin der Anklage indes war klar: Der "Hassblog", bei dem der Monteur mitgemacht habe, sei Volksverhetzung. Es gehe darum einen lebensgefährlich verletzten Asylsuchenden nicht zu retten. Dies widerspreche "elementaren Bedürfnissen der Menschlichkeit". Der Post des 54-Jährigen "schürt die Überlegung: Soll ich ihn brennen lassen?" Darüber hinaus werde ein Asylbewerber einem Geldbetrag "gegenübergestellt", der vermeintlich wichtiger sei, als der Mensch. Der Post sei deshalb nicht durch die Meinungsfreiheit gedeckt.

Richter Andreas Zeug sagte bei der Urteilsbegründung, dass sich die Kammer dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft "in allen Punkten" anschließe. Wenn ein Menschenleben mit "irgendwelchen Geldbeträgen" aufgerechnet werde, betreffe dies den "Kernbereich der Menschenwürde". In diesem Punkt finde die "Meinungsfreiheit ihre Grenzen", sagte Richter Zeug. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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SZ vom 16.04.2019
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