Verschärfte Regeln:Diese Corona-Regeln gelten nun im Landkreis Dachau

Lonesome City

Weil die Zahl der Infizierten im Landkreis ansteigt, werden die bereits geltenden Regeln weiter verschärft.

(Foto: Niels P. Jørgensen)

Seit Freitag steigt der 7-Tage-Inzidenzwert drastisch. Vor allem Alkoholkonsum und private Feiern sollen deshalb eingedämmt werden. Einen zweiten Lockdown will das Landratsamt um jeden Preis vermeiden

Von Jacqueline Lang, Dachau

Das Coronavirus kennt kein Wochenende und so brannte im Dachauer Gesundheitszentrum auch am Wochenende bis spät abends das Licht. Mitarbeiter kontaktieren derzeit täglich positiv auf das Virus getestete Personen und ermitteln mögliche Kontaktpersonen. "Eine detektivische, mühsame und gefühlt nie endende, aber umso wichtigere Arbeit", schrieb Landrat Stefan Löwl (CSU) am Samstag via Facebook. Doch die Mitarbeiter geraten trotz zahlreicher Überstunden derzeit an ihre Grenzen: Bereits am Freitag erreichte die 7-Tage-Inzidenz einen neuen Höchstwert von 58,48. Bis Sonntag (Stand 16.30 Uhr) stieg der Wert weiter bis 64,33 an. Damit dass die Zahlen schnell wieder sinken, sei nicht zu rechnen, so Landrat Löwl am Sonntagnachmittag. Doch die Zahlen des Dachauer Gesundheitsamt sind ab sofort nicht mehr die rechtlich bindenden. Seit Ende der vergangenen Woche gibt es eine sogenannte Corona-Ampel, die sich an den Werten des Robert-Koch-Instituts (RKI) beziehungsweise des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) orientiert - relevant ist immer der jeweils höhere Wert der beiden. Für den Landkreis Dachau steht die Ampel seit Samstag auf Rot.

Weil die Entwicklungen derzeit "sehr dynamisch" seien, wie es Landrat Löwl formuliert, sind am Sonntag erneut Vertreter des Landratsamts, des Gesundheitsamts, des Schulamts und der Schulverwaltungen sowie Mitarbeiter aus dem Bereich Kindertagesstätten zu einer außerplanmäßigen Krisensitzung zusammengekommen. Ziel sei es, so Landrat Löwl im Anschluss, den Schul-, Hort- und Kita-Betrieb weiterhin aufrecht zu erhalten und vorerst nicht ins Homeschooling beziehungsweise den Notbetrieb zu wechseln. "Wir wollen, dass der Laden läuft." Dies sei zwar immer auch abhängig von den Entwicklungen in den kommenden Tagen, aber vorerst wird es zumindest in dieser Woche keinen Wechsel- beziehungsweise Distanzunterricht geben. Schüler ab sechs Jahren müssen jedoch laut einer Allgemeinverfügung nun ausnahmslos eine Maske tragen, auch am Platz. Bislang waren Grundschulen von der Maskenpflicht ausgenommen gewesen. Vorteil der Maskenpflicht sei, dass nun Schüler, die bislang bei einem Corona-Fall innerhalb der Klasse zwei Wochen in Quarantäne geschickt worden seien, bei einem zweiten Negativtest schon nach einer Woche in die Schulen zurückkehren könnten, erklärte Landrat Löwl.

Zumindest bis Freitag, 23. Oktober, darf der Unterricht nur innerhalb eines Klassenverbandes stattfinden. Das heißt, dass etwa getrennter Religionsunterricht entfällt. Sportunterricht ohne Maske darf nur bei einem Mindestabstand von 1,50 Metern stattfinden. Ist das nicht möglich, entfällt der Sportunterricht. Da in den sozialen Netzwerken berichtet worden war, dass einige Lehrer das Tragen von Jacken, Schals und Mützen während des Lüftens untersagt hatten, wies das Landratsamt noch einmal daraufhin, Kleidung entsprechend der Temperaturen zu erlauben, "solange diese den ordnungsgemäßen Unterricht nicht behindern". Für die Kitas und Horte kann der Landkreis lediglich eine Empfehlung aussprechen. Geraten wird den Einrichtungen, die Kinder in feste Gruppen einzuteilen. Morgens beim Bringen und abends beim Abholen sei diese Unterteilung im Zweifelsfall sogar wichtiger als die Einhaltung des Betreuungsschlüssels. Da im Hort eine Trennung in feste Gruppen nur schwer möglich ist, gilt hier wiederum verbindlich die Maskenpflicht.

Da Experten derzeit private Feiern, bei denen Alkohol getrunken wird, als größten Risikofaktor ausmachen, gleichzeitig aber ein kompletter Lockdown wie zu Beginn der Pandemie um jeden Preis im Sinne der Wirtschaft vermieden werden soll, formulierte Landrat Löwl den Fahrplan so: "Alkohol muss weg und private Feiern müssen weg."

Der Besuch von Kulturveranstaltungen oder eines Restaurants sei indes erlaubt und erwünscht. Neu ist, das ab einem Wert von 50 wie er im Landkreis Dachau nun ermittelt wurde, nur noch maximal fünf Personen oder zwei Haushalte zusammenkommen dürfen. Diese Regelung gilt neuerdings auch für Geburtstage und Beerdigungen. Plätze, an denen auch draußen Masken getragen werden müssen, hat das Landratsamt aktuell nicht ausgewiesen, auch Orte, an denen ein Alkoholverbot gilt, gibt es nicht. Landrat Löwl weist darauf hin, dass die Obergrenze von 200 Besuchern bei Gottesdiensten gefallen sei. Nun gelten individuelle Grenzen, je nach Platzlage. Grundsätzlich gilt für alle Entscheidungen: Von Woche zu Woche wird die Lage neu bewertet und dann nachjustiert.

Aufgrund des Anstiegs der Corona-Fälle wird das Gesundheitsamt personell weiter verstärkt. Neben zusätzlichem Personal für die Betreuungs- und Kontaktpersonenermittlung wird ab diesem Montag das Bürgertelefon für allgemeine Fragen zu den geltenden Regelungen und Beschränkungen erneut besetzt. Bei persönlichen, medizinfachlichen Anliegen können Bürger die Telefonnummer 08131/74290 anrufen; bei allgemeinen Fragen zu den Maßnahmen und Beschränkungen sowie der Allgemeinverfügung ist das Bürgertelefon unter 08131/74250 erreichbar.

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