Süddeutsche Zeitung

Verkehr:Radfahrer dürfen Fahrbahn nutzen

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Die Gemeinde Karlsfeld hebt Nutzungspflicht für Radwege auf

Die Gemeinde Karlsfeld hebt das Radwegebenutzungspflicht auf. Gemäß den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) dürfe eine Radwegebenutzungspflicht mit den Verkehrszeichen "Sonderweg Radfahrer", "Gemeinsamer Fuß- und Radweg" oder "Getrennter Rad- und Fußweg" nur angeordnet werden, wenn das aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten sei, heißt es in einer Pressemitteilung. Grundsätzlich müssen, beziehungsweise dürfen Radfahrer die Fahrbahn benutzen.

Bereits im Juli hat sich der neu gebildete Umwelt- und Verkehrsausschuss des Gemeinderates Karlsfeld mit der Einführung eines Schildes "Radfahren auf der Fahrbahn erlaubt" beschäftigt. Ein Hauptgrund, der gegen die Aufstellung solcher Schilder spricht ist, dass die Verkehrsteilnehmer vermuten könnten, wenn ein solches Schild nicht vorhanden ist, im Umkehrschluss die Radfahrer nicht auf der Straße fahren dürfen. In den überwiegenden Ortschaften sind solche Schilder aber nicht vorhanden. Der Ausschuss hat deshalb beschlossen, solche Schilder, welche bestehende Vorschriften erläutern, nicht aufstellen zu lassen.

In der Rothschwaige etwa darf von Radfahrern die Fahrbahn der Münchner Straße benutzt werden. Das gleiche gilt auch in der Hoch-, Bayernwerk- und Allacher Straße. Weil es unter den Radfahrern auch besonders schutzwürdige Verkehrsteilnehmer wie Kinder und auf dem Fahrrad unsichere ältere Menschen gibt, will man diesen nicht die Möglichkeit verwehren, weiterhin auf dem Weg zu fahren. Auf solchen für Radfahrer freigegebenen Gehwegen müssen Radfahrer auf Fußgänger Rücksicht nehmen. Die Fußgänger dürfen weder gefährdet, noch behindert werden. Wenn nötig, müssen die Radfahrer warten. Fahrradfahrer dürfen nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren.

Wo ausreichend Platz ist und ein Schutzbedürfnis für den Radverkehr besteht, gibt es auch die Möglichkeit der Anordnung von Schutzstreifen. Dies wurde teilweise in der Garten-, Krenmoos- und Münchner Straße realisiert. Diese Schutzstreifen dürfen vom Kraftfahrzeugverkehr nur im Ausnahmefall überfahren werden. Zum Beispiel, wenn sich zwei Lastwagen begegnen. Das Halten und Parken auf Schutzstreifen ist verboten.

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Quelle:
SZ vom 27.08.2020 / SZ
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