Süddeutsche Zeitung

Verhandlung am Amtsgericht Dachau:Aufruf zu Mord im Chat

20-jähriger Dachauer soll einer neonazistischen Whatsapp-Gruppe angehören. Mangels Beweisen freigesprochen

Von Benjamin Emonts, Dachau/München

Die Nachrichten, die in einer Whatsapp-Gruppe mit dem Namen "Arische Bruderschaft" verbreitet wurden, machen fassungslos. Nicht nur, dass darin zu Gewalt und Mord an Juden und Asylsuchenden aufgerufen wird, die in dem Chat auf das Übelste beleidigt und diskriminiert werden. Die überwiegend Jugendlichen, die sich in der Gruppe zusammengefunden haben, verherrlichen auch die SS. Sie posten Bilder von Nazi-Flaggen oder SS-Runen und lichten sich in eindeutig rechtsradikalen Posen ab.

Mehr als 15 000 solcher Nachrichten aus dem Chat hat die Polizei bereits untersucht. Aus dem Münchner Raum sind 20 Jugendliche ins Visier der Ermittler geraten. Ein 20-jähriger Mann aus Dachau musste sich am Montag nun wegen Volksverhetzung und der Verwendung verfassungswidriger Kennzeichen vor dem Amtsgericht Dachau verantworten. Dort konnte ihm allerdings nicht nachgewiesen werden, die Nachrichten verfasst zu haben. Der 20-jährige Mann wurde freigesprochen im Gegensatz zu zahlreichen anderen Jugendlichen aus der Chat-Gruppe, die bereits verurteilt worden sind.

Die Eltern eines 14-jährigen Schülers aus München hatten die Whatsapp-Gruppe zu Jahresbeginn auffliegen lassen, nachdem sie auf dem Handy ihres Sohnes rechtsradikale Parolen entdeckt hatten. Nach Erkenntnissen der Münchner Staatsanwaltschaft beteiligten sich 179 Personen an der Gruppe, die sich untereinander nicht kannten und über ganz Deutschland und das Ausland verteilt waren. Sie amüsierten sich über Judenwitze, verherrlichten die SS, bezeichneten sich selbst als Nazis und zeigten sich mit dem Hitlergruß. Pro Tag setzten die Schüler und Jugendlichen bis zu 1000 rechtsradikale Sprüche ab. Mitmachen konnte jeder, der von einem Gruppenadministrator eine persönliche Einladung erhielt. 47 der Gruppenmitglieder konnte die Polizei als Bundesbürger identifizieren. Viele davon müssen sich wegen Volksverhetzung, Verwendung verfassungswidriger Kennzeichen oder der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten verantworten.

Eine der Handynummern hatte die Polizei zu dem 20-jährigen Dachauer geführt, der als Flüchtling nach Deutschland gekommen war. Die Nachrichten, die er geschrieben haben soll, werden von Amtsrichter Daniel Dorner verlesen. Der Verfasser wünscht darin Juden und Flüchtlingen den Tod und ruft zu brutaler Gewalt an ihnen auf. Ein Bild zeigt ein Porträt von Adolf Hitler, ein anderes den verbotenen Schriftzug "Sieg Heil". In der Anklageschrift wird dem Dachauer vorgeworfen, er wolle den öffentlichen Frieden stören und das politische Klima weiter aufheizen.

Der 20-Jährige bestreitet die Vorwürfe und distanziert sich von jeglicher Form des Rassismus oder Antisemitismus. "Ich habe so etwas niemals geschrieben. Wir sind selbst als Flüchtlinge ins Land gekommen. Ich stehe mit so etwas in keiner Weise in Verbindung", sagt er. Seine Einlassung, dass ihm das Handy wenige Tage vor Verbreitung der Nachrichten in seiner Münchner Berufsschule gestohlen worden sei und er die Nachrichten nicht verfasst habe, konnte nicht widerlegt werden, zumal drei Mitschüler seine Aussage stützten.

Amtsrichter Daniel Dorner sprach den Dachauer frei: "Ich bin mir nicht sicher, ob Sie die Nachrichten geschrieben haben. Im Zweifel für den Angeklagten." Bei der Staatsanwältin hinterließ die Verhandlung ein "ungutes Gefühl", wie sie sagte. "Ich glaube sehr wohl, dass sie die Nachrichten geschrieben haben." Doch blieb auch der Staatsanwaltschaft ob der Beweislage nichts anderes übrig, als auf Freispruch zu plädieren.

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Quelle:
SZ vom 12.12.2017
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