Abdulnaser A. ließ nicht ab von seinem Opfer. Nur wenige Stunden, nachdem er eine 14-Jährige im nördlichen Landkreis Dachau Anfang Januar dieses Jahres in der Nähe einer Bushaltestelle vergewaltigt hatte, schickte er ihr per Handy pornografische Bilder und forderte sie auf, ihm Nacktbilder von sich zu senden. An die Nummer der 14-Jährigen war er gelangt, indem er ohne ihr Einverständnis den QR-Code eines Messenger-Dienstes auf ihr Handy eingescannt hatte.
Immer wieder machte die Schülerin dem 35-Jährigen klar, dass sie nichts mit ihm zu tun haben wolle und erst 14 Jahre alt sei. Doch Abdulnaser A. chattete in den Tagen nach der Vergewaltigung weiter. Er rief die Schülerin an, wollte von ihr wissen, wo sie lebt. Zu diesem Zeitpunkt war die Polizei jedoch bereits eingeschaltet. Das Mädchen hatte Anzeige erstattet. Die Ermittler vereinbarten über ihr Handy ein Treffen mit Abdulnaser A. Doch statt der 14-Jährigen kam die Polizei und nahm ihn fest.
Wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Jugendlichen sowie Verbreitung jugendpornografischer Inhalte verurteilten die Richterinnen und Richter der 1. Jugendkammer am Landgericht München II Abdulnaser A. am Donnerstag zu einer Gefängnisstrafe von vier Jahren und zehn Monaten. Dem Urteil ging eine Verständigung zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung voraus. Für den Fall eines umfassenden Geständnisses hatte die Kammer dem Angeklagten eine Strafe zwischen viereinhalb und fünf Jahren in Aussicht gestellt.

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Zwischen den beiden Geschwistern herrschte offenbar „Kalter Krieg“ – als der eine laut Handynachrichten hört, eskaliert die Situation. Nun wurde der Angreifer zu einer Haftstrafe verurteilt.
Abdulnaser A. hatte das Mädchen zunächst an der Bushaltestelle angesprochen und nach dem Fahrziel eines Busses gefragt. Die 14-Jährige gab bereitwillig Auskunft, verpasste aber dadurch ihren Bus. Nun stand sie allein mit A. an der Haltestelle. Es war bereits dunkel. Abdulnaser A. nutze die Situation, um die Schülerin zu bedrängen, er betatschte sie und drängte sie schließlich in eine nahegelegene Holzhütte, wo er sie vergewaltigte.
Die Tat stehe für den „Horror“, den jede Frau vor Augen habe, sagt die Richterin
Das Opfer sei zur falschen Zeit am falschen Ort gewesen, sagte die Vorsitzende Richterin Regina Holstein bei der Urteilsbegründung. Die Tat stehe für den „Horror“, den jede Frau vor Augen habe, nämlich dem „zügellosen Verlangen eines Mannes ausgesetzt zu sein“. Die Tat sei passiert, weil das Opfer ein „freundliches Wesen“ habe und gerne Auskunft gebe – „insbesondere Ausländern gegenüber“. Der Angeklagte habe bei der Tat „planvoll und unnachgiebig gehandelt, um sein sexuelles Verlangen zu befriedigen“.
Der Verteidiger von Abdulnaser A. hatte bei seinem Plädoyer unter anderem darauf verwiesen, dass sein Mandant aus einem Land stamme, in dem 14-jährige Mädchen bereits verheiratet werden. Richterin Holstein sagte bei der Urteilsbegründung dazu, dass auch dieser Umstand nicht bedeute, dass Frauen „Objekte“ seien.
Nachdem Abdulnaser A. die Vorwürfe aus der Anklage eingeräumt hatte, machte er keiner weiteren Angaben mehr zu der Tat. Der 35-Jährige war erst Mitte vergangenen Jahres über Russland und Belarus mithilfe eines Schleusers nach Deutschland gekommen und hatte einen Asylantrag gestellt. Diesen habe er „wegen dieser Sache“ – gemeint ist die Vergewaltigung der 14-Jährigen – inzwischen wieder zurückgenommen.

